Antwort #1282: Februar 21, 2019, 13:53:43
Wer prügeln und schießen darf, muss strengstens kontrolliert werden. Das findet in Deutschland nicht statt. Das gilt auch für andere Eingriffe in Grundrechte. Was sind die wert, wenn diese nicht kontrolliert werden, und so generell straffrei sind, auch wenn unberechtigt? Das müsste eigentlich auch jeder Polizist verstehen.
Und eigentlich auch jeder Innenminister.
Nun bekommen die Bundespolizisten Bodycams, internen Ermittlungen sind die anfallenden Daten nach Dienstanweisung aber „entzogen“. Das heißt, bei Fehlverhalten von Bundespolizisten dürfen die Bilder und Töne nicht verwendet werden. So schafft man Vertrauen in den Rechtsstaat.
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"If music be the food of love, play on!”
William Shakespeare