Finde ich schon. Wenn jemand verhaftet werden soll, dann sollte das auch gemacht werden, solange keine Gefährdung für die Polizisten oder andere Personen besteht. Ob sich dann jemand wehrt oder nicht, ist seine persönliche Entscheidung.
In diesem Falle stand aber das Leben auf dem Spiel (oder auch nicht - ich weiß es nicht). Das hat absoluten Rang und ist weit wichtiger als ein paar tausend Euro. Oder etwa nicht?
OK, dann ändere das in "Ich als Alleinverdiener bin auf ein Auto angewiesen. Ich habe schon x Punkte in Flensburg. Jetzt will die Polizei bei einem erneuten Vergehen den Führerschein abnehmen.". Da bin ich auch in einer ziemlich schwierigen persönlichen Situation.
Mag sein. Du wirst aber den Unterschied zu einer womöglich sehr langen Haftstrafe wohl noch erkennen.
Wenn man ihn festgenommen hätte (egal ob er dann gesprungen wäre oder nicht), wären die Ausgaben erheblich geringer gewesen. Und jede unnötige Ausgabe ist schädlich. Klar hätte kein Hartz-IV-Empfänger etwas davon, wenn er nicht gesprungen wäre und festgenommen wäre. War nur ein Vergleich, wieviel Geld für jemanden, der unsere Polizei foppen will, ausgegeben wird.
Tja, Du sagst, er wollte nur foppen. Ich weiß es nicht.
Ich lehne es aber grundsätzlich ab, immer bei jedem Mist, der nicht perfekt läuft, solche Gegenrechnungen aufzumachen. Das kann man nämlich bei vielen Dingen machen und schnell wird es ziemlich problematisch.
Auch ein nicht richtiger Vergleich. Sollte der geistig Verwirrte festgenommen werden? Hier widersetzt sich jemand der Polizei. Und das darf nicht geduldet werden. Wenn kein Polizist oder Fremder gefährdet ist, sollte man jemanden gewaltlos festnehmen dürfen.
Der Vergleich war vielleicht nicht definiert genug. Geistig Verwirrte werden aber auch oft festgehalten und von der Polizei wieder eingesammelt. Die mögen das mitunter durchaus als Haftstrafe empfinden.
Aber sei's drum:
Zweifelhaft überführter Mörder flüchtet an den Rand der Schlucht (Alpenkrimi juchhu!) und droht zu springen. Du sagst also: Egal, Zugriff, wenn er springt ist er selber schuld?
Wenn das so ist, widerspreche ich, denn ich sehe a) ein Lebensrecht des Täters, daß wie das jedes Menschen zu schützen ist, b) das Interesse der Gesellschaft an einem fairen Prozess, der die Umstände beleuchtet und c) eine Verantwortung gegenüber den Polizisten, die das dann für immer im Kopf hätten.
Das hatte ich extra(!) erwähnt, daß ich den Tatbestand "mutmaßlicher Kinderschänder" und "geständig" für meine Einschätzung für unwichtig halte. Allzu leicht landet man sonst in der Ecke der Leute "Einen Kinderschänder sollte man vom Dach schubsen." Ich würde es auch bei einem Parksünder oder mich selber unschuldig wegen irgendwas angeklagt so sehen.
Ja, es ist unerheblich. An sich. Ich behaupte aber, daß es bei der Beurteilung, wie sie jetzt überall die Runde macht, sehr wohl eine Rolle spielt und ich würde unterstellen, daß es uns allen ein klein wenig so geht, je nach Naturell. Wollte Dich damit nicht angreifen, sondern habe ja selbst ein diesbzgl. Geständnis abgelegt.
Ja, schrieb ich ja. Die Angst der "Verantwortlichen" vor der Presse und einer derartigen Untersuchung sind vermutlich die wahren Gründe.
Ja, hast Du geschrieben, ich erwähnte es aber in Bezug auf Deine Aufrechnung der Kosten, nicht zur Suche der Motivation.