Apfelinsel
Talk => Thema gestartet von: Quaestor am April 20, 2016, 11:51:00
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Hallo Leute,
eine Frage, gibt es Probleme, wenn man PS3 Spiele auf eBay mit USK18 verkauft?
Hätte sie eigentlich nicht angeboten, habe jetzt aber jemanden gesehen, der auf eBay seine PS3 mit USK18 Titeln verkauft.
Ist doch aber mit Sicherheit problematisch oder?
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Erlaubt ist es, wenn bei Versand eine Altersprüfung verlangt wird. Der Postbote überprüft das, im Zweifel wird der Ausweis verlangt. Dies wird man wohl auch entsprechend im Angebot dokumentieren müssen.
Angeblich sollen USK-18-Angebote aber auch mal gelöscht werden. Keine Ahnung ob das stimmt.
Ebay verweist in seinen FAQ (http://pages.ebay.de/help/sell/offensive.html?clk_rvr_id=1017626081586&rmvSB=true) auf die DHL-Onlinefrankierung. Mir ist aber kein Weg ersichtlich, wie ich dort einen Adressaufkleber mit Alterssichtprüfung er- bzw. bestellen soll.
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Okay, danke. Im Zweifel also lieber keine 18er Titel verkaufen
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Naja, mehr als Löschen können sie das Angebot ja nicht.
Ich würde mal in der Postfiliale fragen, falls es im Umkreis von 50 km noch eine gibt und es Dir nicht zu blöd ist.
Übrigens sind die Jugendschutzgesetze natürlich nicht auf ebay beschränkt. Also auch bei Kleinanzeigen oder anderen Angeboten musst Du unbekannten Personen die Alterssichtprüfung durchführen lassen. Und bei garantiert volljährigen, bekannten Personen eigentlich auch Postident, dass wirklich er/sie es in Empfang nimmt.
Beim Amazon-DVD-Verleih musste der Kunde, neben Postident/eigenhändiger Empfangsnahme, sogar eidesstattlich versichern, dass an seinen Postkasten keine Minderjährigen heran kommen - als könnte man das 100% garantieren. (Mittlerweile verleiht Amazon keine USK-18-Titel mehr).
Generell ist das alles lästig, klar.
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Ja, das ist mir bewusst. Ich würde vielleicht reinschreiben, das bei Selbstabholer noch x USK18 Titel dabei sind. Natürlich nur bei Volljährigkeit.
Das Amazon auch verleiht entging mir. Muss gleich mal schauen wie die Konditionen sind. Danke :-)
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Ebay verweist in seinen FAQ (http://pages.ebay.de/help/sell/offensive.html?clk_rvr_id=1017626081586&rmvSB=true) auf die DHL-Onlinefrankierung. Mir ist aber kein Weg ersichtlich, wie ich dort einen Adressaufkleber mit Alterssichtprüfung er- bzw. bestellen soll.
Man wählt das Produkt "Paket" und kreuzt den Service "Alterssichtprüfung" an. :)
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Na gut. :)
Ich war halt auf Päckchen, Paket wäre ja nur bei mehreren Spielen sinnvoll.
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Nun ja, aus Sicht der Post hat "Päckchen" nur zweitrangig etwas mit dem Gewicht zu tun.
Ein Päckchen ist eine Art Billigpaket ohne Dienstleistungen, also keine Haftung, keine Transportversicherung, kein Tracking, keine Zusatzoptionen. Das ist also mehr ein übergroßer Brief.
Gerade bei eBay verschicken viele Leute nur per Paket, auch wenn es nur 100g wiegen sollte. Nur dann kann man nachweisen, ob, wann und wo es angekommen ist. Wenn der Artikel dünn genug ist, geht auch ein Brief mit Einwurfeinschreiben, aber eher kein Päckchen.
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Cool. Vielen Dank für den Hinweis.
Aber da fällt mir gerade noch was ein. Darf ich denn dann überhaupt den Namen des Artikels nennen?
Und dann gibt es ja noch die Unterscheidung zwischen USK18 und "indiziert".
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Klar, Namen darf man nennen, USK 18 muss aber ausgewiesen sein.
Indizierte Sachen erlaubt Ebay generell nicht. Auch potentiell indizierte nicht, also sind alle Sachen ohne USK tabu.
Es gibt andere Seiten, die sich auf so etwas spezialisiert haben, kenne ich mich aber noch weniger mit aus als eh schon.
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Für das, dass du dich nicht auskennst kennst du dich ziemlich gut aus ;-)
Andere Seiten wären glaube, rote Erdbeere oder xJuggler.
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Jetzt musste ich erstmal googeln, was rote Erdbeere und xJuggler sind.
Man lernt doch immer wieder dazu. :)
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Für das, dass du dich nicht auskennst kennst du dich ziemlich gut aus ;-)
Andere Seiten wären glaube, rote Erdbeere oder xJuggler.
Diese Seiten hatte ich auch gefunden, nur eben null Erfahrung damit. Weiß ehrlich gesagt auch null über die Rechtslage von wegen Versand von indizierten Sachen.
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Ja, im Zweifel lass ich das mit dem Versand.