Apfelinsel
Talk => Thema gestartet von: FOX am Januar 30, 2015, 16:41:18
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Ist eine elektronische Zeiterfassung, ähnlich einer Stechuhr, im Betrieb erlaubt?
- kleine Firma
- kein Betriebsrat
- kennt jemand eine Software, die Beginn und Ende der Arbeitszeit (per Klick) erfasst?
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Na, Probleme mit der Dokumentationspflicht von Frau Nales? ;D
Ich wüsste nicht, warum eine Stechuhr verboten sein sollte.
Eine Software kenne ich nicht.
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Ich finde das ja immer sehr zweischneidig und jetzt wird man von der Politik regelrecht gezwungen… Überwachung dank Mindestlohn?
Verboten ist es nicht, es gibt auch jede Menge Software - empfehlen kann ich aber wegen Unkenntnis keine, wir tragen nur die Ü-Stunden in eine selbstgebasteltes Webinterface ein.
Man sollte genau darauf achten, dass die Daten nicht anderweitig verwendet werden. So ist es m.W. hakelig, wenn man anders begründete Zugangskarten- oder Einloggdaten zur Arbeitszeitkontrolle benutzt. Transparenz für die Beschäftigten ist immer gut.
Wie sich das mit Mindestlohn genau verhält, und was man da genau abgeben muss - glücklicherweise nicht mein Problem.
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Ich möchte nur den Überblick über Kommen und Gehen behalten.
Sonst brauch ich nix.