Apfelinsel

Talk => Thema gestartet von: FOX am März 08, 2012, 16:02:04

Titel: Rechnung aus dem Online Apple Store
Beitrag von: FOX am März 08, 2012, 16:02:04
Wenn ich jetzt aus dem deutschen Store ein iPad kaufe, bekomme ich dann eine anständige Rechnung mit 19% (deutscher) MwSt.?

Oder ist das so ein Käse wie bei den Apps und es eine nicht verwertbare Rechnung aus Luxemburg?
Titel: Re: Rechnung aus dem Online Apple Store
Beitrag von: DBe001 am März 08, 2012, 16:05:58
Ja, klar.
Habe Ende 2010 ein MacBookPro gekauft und da war eine ordentliche Rechnung bei.
Titel: Re: Rechnung aus dem Online Apple Store
Beitrag von: fränk am März 08, 2012, 16:09:08
Von letzter Woche, an privat:
Titel: Re: Rechnung aus dem Online Apple Store
Beitrag von: FOX am März 08, 2012, 16:51:08
Das macht Hoffnung!

Habe aber vorsichtshalber im "Business-Store" bestellt: http://store.apple.com/de-business

UND habe dies hier gelesen: http://store.apple.com/de-business/help/payments

Wo gebe ich meine MwSt.-Registrierungsnummer ein?

Wenn Sie für ein Unternehmen einkaufen und einen registrierten Account im Apple Store Unternehmen besitzen, können Sie Ihre MwSt.-Nummer eingeben, wenn Sie Ihre Zahlungsmethode wählen und Ihre Bestellung prüfen, bevor Sie den Apple Store verlassen und die Bestellung abschließen. Die MwSt.-Registrierungsnummer erscheint auf Ihrer Rechnung.


Diese Option taucht natürlich nirgends auf oder ist dermaßen gut versteckt, dass sie niemand findet.
Titel: Re: Rechnung aus dem Online Apple Store
Beitrag von: fränk am März 08, 2012, 17:37:44
Für was soll das gut sein?
Titel: Re: Rechnung aus dem Online Apple Store
Beitrag von: mbs am März 08, 2012, 20:36:51
Gute Frage. Wäre eigentlich nur für Gutschriften wichtig, wenn man das Glump  ;) wieder zurückgibt ...

Zur ursprünglichen Frage: Die AppleStore-Rechnungen waren von der Mehrwertsteuer immer schon richtig, nur der Zustellungsweg (per E-Mail) war falsch. Aber das hat sich rückwirkend zum 1.7.2011 erledigt. Jetzt ist das, was Apple macht, tatsächlich erlaubt (Artikel 5 Steuervereinfachungsgesetz 2011 (http://www.bundesfinanzministerium.de/DE/Wirtschaft__und__Verwaltung/Steuern/Veroeffentlichungen__zu__Steuerarten/Umsatzsteuer/003.html)), wenn der Empfänger zu jeder Rechnung eine erhaltene Leistung "irgendwie" nachweisen kann.
Titel: Re: Rechnung aus dem Online Apple Store
Beitrag von: FOX am März 08, 2012, 20:53:08
Für was soll das gut sein?

Keine Ahnung. Aber es klingt gut  :D