Apfelinsel
Netzwerk, Internet, Provider => Thema gestartet von: fränk am März 06, 2009, 09:45:44
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Jedenfalls was die Fähigkeiten angeht eine Rechnung zu erstellen.
Gestern kam die Mail von MobileMe.
Absender: Germany PREPAID
Betreff: Ihre Rechnung # 123
Überschrift des Textes der Mail: RECHNUNGSBELEG
von:
Apple Sales International
Hollyhill Industrial Estate
Hollyhill
Cork
Ireland
Dann folgt reichlich unsortierter Text und unter der Gesamtsumme:
DIES IST KEINE RECHNUNG
Ich habe beim GeschäftskundenStore von Apple angerufen. Nicht zuständig. Ich wollte einen Vorgesetzen sprechen: Nö.
Das Mädel wollte mich dann in den Support-Chat von MobileMe lotsen. Das habe ich abgelehnt. Sie tat dann so als würde sie Daten von mir aufnehmen und sagte sie würde sie weiterleiten. In 24 - 48 Stunden will sich jemand mit mir in Verbindung setzen. Am Wochenende?
Ich Dussel ärgere mich nur über mich selber.
Ich hatte mir vor einem Jahr fest vorgenommen mein .Mac-Account über einen deutschen Shop, Gravis, Cancom oder so, zu verlängern.
Leider habe ich das vergessen und nun wieder keine Rechnung.
Warum kann Apple nicht leisten, was unser 78-jähriger Dorfschmied leistet?
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MobileMe hat sich nun gemeldet.
Sie haben eine Mail geschickt, in der sie darauf hingewiesen haben, dass bereits in ihrer letzten Mail eine Rechnung hätte dabei sein sollen.
Falls dem nicht so war, haben sie die Rechnung abermals angehangen.
Aber diesmal fehlt der eine kleine Satz:
DIES IST KEINE RECHNUNG
Jetzt ist es also eine.
Was das soll verstehe ich allerdings nicht.
Ich hatte noch ein 1,59€-Prog für's iPhone gekauft.
Wahrscheinlich auch nicht bei Apple und sicher auch nicht bei MobileMe, wohl eher im iT-MS oder bei dem, der es über den iTunes-MS vertickt.
Die Rechnung dazu hat natürlich auch keine ausgewiesene MWST.
Ich habe aber nun keine Lust mehr.
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Ich habe aber nun keine Lust mehr.
Du verschenkst 25 Cent Vorsteuer? :o ;D
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Du verschenkst 30 Cent Vorsteuer? :o ;D
Darum geht es nicht.
Die 1,59€ stehen auf dem Konto der Firmen-KK.
Es soll schon kleinere Ungereimtheiten gegeben haben, um einen Finanzbeamten bei seiner Ehre zu packen.
Und wenn es zu den Kosten gerechnet wird, dann könnte man es dem Handy-Nutzer ja auch auf den Bruttolohn aufschlagen, also sind wohl die die Lohnabrechnungen nicht in Ordnung......
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Um einen Einkauf im iTunes Store (OmniFocus fürs iPhone) geht es bei mir auch.
Per Mail bekommt man ja immer einen Rechnungsbeleg in HTML, der im Gegensatz zu AppleStore-Rechnungen auch vernünftig (lesbar) gestaltet ist. Allerdings ist wie fränk ja auch schon schrieb, die MWSt nicht ausgewiesen und es steht auch "Dies ist keine Mehrwertsteuerbenachrichtigung." drauf.
Ich habe daraufhin "Ein Problem melden" angeklickt und dem iTunes Store-Support das Problem geschildert. Gestern bekam ich die Antwort, die ich mal sinngemäß wiedergebe:
"Es ist nicht möglich eine Rechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer auszustellen.
Der iTunes Store ist ein Unternehmen mit Sitz in Luxemburg und der UStID xxxx.
Der Verkauf findet von Luxemburg statt und somit fallen alle Verkäufe unter das luxemburgische Steuerrecht."
Ich werde noch einmal nachfragen, warum man dann keine Rechnung mit Luxemburger MWSt. bekommen kann.
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"Es ist nicht möglich eine Rechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer auszustellen.
Der iTunes Store ist ein Unternehmen mit Sitz in Luxemburg und der UStID xxxx.
Der Verkauf findet von Luxemburg statt und somit fallen alle Verkäufe unter das luxemburgische Steuerrecht."
Ich werde noch einmal nachfragen, warum man dann keine Rechnung mit Luxemburger MWSt. bekommen kann.
Ich hätte jetzt eher vermutet, Apple zieht sich auf die Position zurück: Wir verkaufen nicht selber sondern vermitteln nur und stellen den App-Verkäufern unsere Plattform zur Verfügung.
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Das Herunterladen eines Programmes aus dem Ausland dürfte doch als Bezug einer Dienstleistung aus dem Ausland gelten. Und ist es nicht so, dass in der EU die Steuer auf Dienstleistungen am Ort des Erbringens/Verbrauchs anfällt? Dann würde ich vermuten, dass da noch gar keine MWSt drauf ist und Ihr, wenn das Firmenkäufe sind, das als Bezug von Dienstleistungen aus dem Ausland selbst angeben und versteuern müsst.
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Und ist es nicht so, dass in der EU die Steuer auf Dienstleistungen am Ort des Erbringens/Verbrauchs anfällt?
Laut der Auskunft des iTunes Store Supports: Nein, die Steuer fällt immer in Luxemburg an, egal wo der Kunde sitzt.
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Entsetzlich, dass das so komplex ist. Man sollte annehmen, dass eine Firma wie Apple so etwas im Griff hat.
iPhone-Apps und ähnliches kann man halt leider nicht über einen anderen Händler kaufen, somit sollte da Apple wirklich Abhilfe schaffen.
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..... eine Firma wie Apple....
Was ist das?
Ernsthaft, Apple ist für mich, wenn es um Einkäufe, den Rechnungen dazu und den anschließenden Support geht, so mies wie eine Drückerkolonne im Altersheim.
Das sind Firmenverflechtungen mit Sitzen wo auch immer, die mir ausschließlich Kundenfeindlichkeit vermitteln.
Vermutlich verstösst Apple auch gegen geltendes Recht und sitzt die Beschwerden dazu aus oder leitet sie in Endlos-Warteschleifen um.
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Und ist es nicht so, dass in der EU die Steuer auf Dienstleistungen am Ort des Erbringens/Verbrauchs anfällt?
Laut der Auskunft des iTunes Store Supports: Nein, die Steuer fällt immer in Luxemburg an, egal wo der Kunde sitzt.
Scheint noch so zu sein.
http://www.faz.net/s/Rub0E9EEF84AC1E4A389A8DC6C23161FE44/Doc~E82F2D50BD8D9475F826FD530F6015468~ATpl~Ecommon~Scontent.html
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Zur Ausweisung der Mehrwertsteuer von Einkäufen über den iTunes Store siehe auch http://store.apple.com/de/help/payments (http://store.apple.com/de/help/payments)
Wo gebe ich meine MwSt.-Registrierungsnummer ein?
Wenn Sie für ein Unternehmen einkaufen und einen registrierten Account im Apple Store Unternehmen besitzen, können Sie Ihre MwSt.-Nummer eingeben, wenn Sie Ihre Zahlungsmethode wählen und Ihre Bestellung prüfen, bevor Sie den Apple Store verlassen und die Bestellung abschließen. Die MwSt.-Registrierungsnummer erscheint auf Ihrer Rechnung.
Wenn Sie keinen Account haben, klicken Sie hier, um einen Account einzurichten oder rufen Sie uns an: 0800 2000 136
Welcher MwSt.-Satz fällt für Bestellungen an?
Für Ihre Einkäufe im Apple Store fällt Mehrwertsteuer in Höhe des in Ihrem Land geltenden Steuersatzes an. Im Apple Store sind keine innergemeinschaftlichen Einkäufe möglich.
Warum fällt für Einkäufe elektronisch ladbarer Software und anderer Produkte, die als Dienstleistungen qualifiziert sind, ein MwSt.-Satz von 21% an?
Der MwSt.-Satz für Kunden, die elektronisch ladbare Software oder andere Apple Produkte, die nach EU Steuerrecht als Dienstleistungen zu qualifizieren sind, im Apple Store kaufen, liegt derzeit bei 21%. Der Grund dafür ist, dass nach EU Steuerrecht der Ort, an dem die Dienstleistung von Apple erbracht wird, Irland ist, so dass die irische Mwst. gilt.
Erstattung der Mehrwertsteuer bei Exporten
Kunden, die Apple Produkte in Deutschland gekauft und an eine Adresse in Deutschland geliefert bekommen haben, können bei Exporten von Apple Computer eine Erstattung der Mehrwertsteuer erhalten. Für eine solche Erstattung gelten die folgenden Bedingungen:
Die Waren wurden nicht für geschäftliche Zwecke erworben.
Die Waren müssen mit dem persönlichen Gepäck des Kunden exportiert werden.
Die Waren dürfen nicht später als nach Ablauf des dritten Monats nach dem Monat exportiert werden, indem sie gekauft wurden.
Ein Nachweis des Exports muss beim Zoll einbehalten und bestätigt werden.
Der Kunde muss seinen ständigen Wohnsitz in einem Nicht-EU-Land haben und dies mit einem gültigen Nachweis belegen (z. B. Pass oder Personalausweis).
Meine Rechnung wurde nicht zusammen mit meiner Bestellung versandt. Woran kann das liegen?
Innerhalb von 3-4 Tagen nach Lieferung Ihrer Bestellung sollten Sie von Apple eine offizielle Rechnung per E-Mail erhalten. Wenn Sie diese Rechnung nicht erhalten haben oder eine Kopie der Rechnung für Ihre Unterlagen benötigen, können Sie Ihre Rechnung über unsere Online Self Service Website ausdrucken.
Allerdings kann ich das Feld zur Angabe der Umsatzsteuer-ID nirgends finden.
Weiß da jemand weiter?
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Hallo Giesskanne!
Kann niemand unserem Neumitglied weiterhelfen? Ich leider nicht.
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Ich denke mal, es ist so, wie auch in der zitierten Bemerkung steht:
Wenn Sie für ein Unternehmen einkaufen und einen registrierten Account im Apple Store Unternehmen besitzen, können Sie Ihre MwSt.-Nummer eingeben, wenn Sie Ihre Zahlungsmethode wählen und Ihre Bestellung prüfen, bevor Sie den Apple Store verlassen und die Bestellung abschließen. Die MwSt.-Registrierungsnummer erscheint auf Ihrer Rechnung.
Ich habe einen Account im AppleStore (kann man überhaupt ohne einen kaufen) und soweit ich mich erinnere, gab es im Bezahlvorgang bei der Wahl der Zahlungsmethode auch ein Feld für die eigene UStID. Ich hatte ja auch in dem anderen Thread (http://www.apfelinsel.de/forum/index.php/topic,4396.msg61930.html#msg61930) zu Apple-Rechnungen darauf hingewiesen. Ich war davon ausgegangen, dass man dann entweder direkt keine USt zahlen muss. Laut mbs ist das aber nicht der Fall und man bekommt auch keine steuerrechtlich einwandfreie Rechnung für den Vorsteuerabzug. :(
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Ich habe einen Account im AppleStore (kann man überhaupt ohne einen kaufen) und soweit ich mich erinnere, gab es im Bezahlvorgang bei der Wahl der Zahlungsmethode auch ein Feld für die eigene UStID.
Alles was einmal eingerichtet worden ist, sollte sich doch zu einem späteren Zeitpunkt auch ändern lassen, oder?.
So habe ich zwischenzeitlich Passwort und Zahlungsmethode geändert, aber nirgendwo dieses Feld für die UStID finden können.
Ferner sollte es m.E. möglich sein, mehrere Accounts per iTunes zu verwalten.
Z.B. privat und geschäftlich.
Früher hatte ich mir privat immer wieder mal Musiktitel über den iTunes-Store eingekauft. Die kann ich steuerrechtlich nicht geltend machen.
Seit nun auch ein iPad, das ich geschäftlich nutze, an iTunes meines Hauptrechners dranhängt, und seit ich darüber apps einkaufe, die ich geschäftlich nutze, hat sich die Situation verändert. Diese apps möchte ich steuerlich absetzen können. Andere apps möchte ich privat einkaufen. Und auch Musiktitel möchte ich weiterhin privat einkaufen.
Laut mbs ist das aber nicht der Fall und man bekommt auch keine steuerrechtlich einwandfreie Rechnung für den Vorsteuerabzug. :(
So bestätigt es mir mein Steuerberater.
Die Ausgaben lassen sich zwar steuerlich absetzen, aber ohne Vorsteuerabzug.
Meine drei Anfragen bei Apple zu diesem Thema blieben bis jetzt unbeantwortet.
Es sieht fast so aus, als ob der Nachweis der Mehrwertsteuer entgegen den Angaben im oben zitierten Link bei Einkäufen im Apple Store nicht vorgesehen ist.
Ist dies steuerrechtlich denn überhaupt möglich?
Bei einem Store in dieser Größenordnung?
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Ah, ok, wir haben aneinander vorbei geredet.
Dir geht es um Einkäufe im iTunes-Store und ich schrieb von Einkäufen im Apple-Store (z.B. Hardware).
Bei letzterem muss man bei jedem Einkauf die Zahlungsmethode neu auswählen und hat dann die Möglichkeit die UStID einzugeben, was aber ja überhaupt nix bringt. :(
Ist dies steuerrechtlich denn überhaupt möglich?
Bei einem Store in dieser Größenordnung?
Anscheinend ist das so. Meiner Meinung nach hat man das Recht auf eine ordentliche Rechnung, die auch vorsteuerabzugsfähig ist. Ist ja auch nichts schwieriges, was man nicht verlangen könnte.
Das läuft aber schon seit Jahren so und erst seit kurzem ist es überhaupt so, dass man lesbare PDF-Rechnungen bekommt. Vorher waren das nur sehr merkwürdig gesetzte Text-Rechnungen per Mail, die man nur sehr schwer entziffern konnte.
Verstehen kann ich das auch nicht.
Soweit zum Apple-Store.
Zum iTunes-Store:
Dort kann man keine UStID angeben und ich hatte mal aus genau dem gleichen Grund bei denen nachgefragt. Ich bekam folgende Antwort:
"Es ist nicht möglich eine Rechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer auszustellen.
Der iTunes Store ist ein Unternehmen mit Sitz in Luxemburg und der UStID xxxx.
Der Verkauf findet von Luxemburg statt und somit fallen alle Verkäufe unter das luxemburgische Steuerrecht."
Ich habe dann aufgegeben, weil es sich nicht lohnte für den geringen Betrag da weiter zu forschen oder evtl. in Luxemburg Geld zurück zu fordern. Anscheinend ist das gewollt. :(
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Ich bekam von Apple auch schon die Antwort, verschiedene Einkäufe sind nur für Privatleute gedacht und daher wäre Apple auch nicht verpflichtet die Rechnungen „vernünftig“ zu gestalten.
Dazu gehört zum Beispiel „MobileMe“.
Auf alten iPods stand auch hinten drauf „For Office“ oder so.
Das sollte wohl darauf hinweisen, dass die Dinger geschäftlich abzusetzen sein, weil auf die Festplatte auch Firmendaten kopiert werden konnten.
Ich glaube Apple verfolgt zu diesem Thema keine Strategie, es ist ausschließlich arrogantes und kundenfeindliches Benehmen.
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Der Verkauf findet von Luxemburg statt und somit fallen alle Verkäufe unter das luxemburgische Steuerrecht."
Hm.
Luxemburg ist doch nicht aus der Welt, sondern wie Deutschland in der EU.
Meine USt.-ID gilt EU-weit.
Kenne mich steuerrechtlich nicht so gut aus, aber innerhalb der EU sollte es dann doch möglich sein, Rechnungen mit bereits 'abgezogener' Mehrwertsteuer auszustellen – dazu dient nach meinem Verständnis die EU-weite USt.-ID.
Also bei Privatkäufen: der im iTunes-Store angegebene Preis inkl. der Luxemburgerischen Mehrwertsteuer
Und bei gewerblichen Einkäufen: der im iTunes-Store angegebene Preis abzüglich der Luxemburgerischen Mehrwertsteuer
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Kenne mich steuerrechtlich nicht so gut aus, aber innerhalb der EU sollte es dann doch möglich sein, Rechnungen mit bereits 'abgezogener' Mehrwertsteuer auszustellen – dazu dient nach meinem Verständnis die EU-weite USt.-ID.
Natürlich ist das problemlos möglich. Nur Apple macht es einfach nicht. Das ist ja das Problem.
Genauso einfach wäre es, wenn sie nicht die USt. selber direkt abziehen wollen, eine einfache Papierrechnung oder eine signierte PDF zu liefern.
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Ah, ok, wir haben aneinander vorbei geredet.
Dir geht es um Einkäufe im iTunes-Store und ich schrieb von Einkäufen im Apple-Store (z.B. Hardware).
Ja, aber ich vermute, so ist es von Apple auch gemeint. Ich verstehe den Text so, dass man zunächst im "Apple Store für Unternehmen" etwas gekauft haben muss, und danach wird die UStID für diese Apple-ID auch im iTunes Store berücksichtigt.
Auf den üblichen Account-Masken finde ich das Feld auch nicht. Ich weiß aber, dass ich meine UStID mal eingetragen habe. Das Feld wird glaube ich erst dann angezeigt, wenn man kurz vor der Zahlung steht und die Zahlungsart auswählen muss.
Aber wie schon gesagt: Es bringt einem überhaupt nichts, da Apple weder rechtsgültige Rechnungen ausstellen kann, noch die Steuerbefreiung für eine EU-Binnenlieferung an Unternehmer berücksichtigt. Das kann sich natürlich täglich ändern. Bei Apple weiß man nie ...
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Ich verstehe den Text so, dass man zunächst im "Apple Store für Unternehmen" etwas gekauft haben muss, und danach wird die UStID für diese Apple-ID auch im iTunes Store berücksichtigt.
Genau so bin ich vorgegangen.
Auf der Rechnung für das iPad ist die Mehrwertsteuer auch ausgewiesen.
Aber auf den 'Rechnungstexten' für die apps nicht.
Möglicherweise ist für die apps eine andere Abteilung zuständig, die anders rechnet und schreibt als die Abteilung für Hardware.
So ist es:
Der Absender der Hardware-Rechnung sitzt auf dem Hollyhill (Cork) in Irland.
Auf den email-'Rechnungen' des iTunes Store ist bei mir gar kein Absender angegeben.
Steht nur der Apfel oben drüber, gefolgt von dem Wort 'iTunes'.
Und rechts daneben steht 'Beleg'.
Unmittelbar über der Adresse steht dann aber 'Rechnung an'.
Wahrscheinlich kann das Finanzamt ganz unabhängig von der Ausweisung der MwSt. keine Rechnung akzeptieren, die gar keinen Absender hat.
Was ist das denn für ein Dokument.
Es muss für Apple doch irgendeine juristische Bedeutung haben, dass die sich die Mühe geben, so eine kastrierte Rechnung herauszuschicken.
Kassiert Apple bei gewerblichen Einkäufen so unter der Hand, den für die Mehrwertsteuer vorgesehenen Anteil am Gesamtbetrag?
Unterm Strich zahlen Gewerbetreibende und Private denselben Gesamtbetrag und das Finanzamt in Nirgendwo oder Luxemburg erhält keine Mehrwertsteuer dafür.
Das Feld wird glaube ich erst dann angezeigt, wenn man kurz vor der Zahlung steht und die Zahlungsart auswählen muss.
Nun, bei Einkäufen über iTunes bzw. das iPad wird dieses Feld nicht mehr angezeigt.
Dort wird nur noch nach dem Passwort verlangt. Der Rest der Daten ist im Account abgelegt – oder auch nicht.
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Kassiert Apple bei gewerblichen Einkäufen so unter der Hand, den für die Mehrwertsteuer vorgesehenen Anteil am Gesamtbetrag?
Unterm Strich zahlen Gewerbetreibende und Private denselben Gesamtbetrag und das Finanzamt in Nirgendwo oder Luxemburg erhält keine Mehrwertsteuer dafür.
Das wiederum kann ich mir nicht vorstellen, denn das wäre eine klare Steuerhinterziehung. Un da kennt das Finanzamt keinen Spaß.
Aktuell ist es doch wohl so, dass Apple für alle Leute die USt. kassiert und abführt. Soweit ok.
Normalerweise können sich Gewerbetreibende diese USt. aber nachträglich mit der Rechnung vom Finanzamt zurückholen. Da Apple keine richtige Rechnung ausstellt, darf man das dann nicht. D.h. Nutzniesser ist nicht Apple, sondern das Finanzamt.
Wie geschrieben, Apple müsste ja noch nicht einmal groß zwischen privat und geschäftlich unterscheiden. Einfach 'ne richtige Rechnung und es wäre alles in Ordnung.
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Ein Freund hat mir gerade bestätigt, dass auch beim Kauf einer iTunes Karte beim Media-Markt oder beim Saturn keine Mehrwertsteuer ausgewiesen wird.
Das hat mich nun doch verblüfft.
Weil ... diese Karte mag hergestellt worden sein, wo sie will, aber sie wird in deutschen Märkten, wenn man so will auf deutschem Boden, wo dt. Steuerrecht gilt, verkauft. Wie ist es möglich, dass diese Karte nicht mehrwertsteuerpflichtig ist?
Immerhin fungiert der Media-Markt ja als Zwischenhändler.
Bei allen (den meisten) anderen Produkten wird nachvollziehbar die MwSt. ausgewiesen.
Bei iTunes Karten nicht.
Hängt das in irgend einer Form mit der Globalisierung der Märkte zusammen?
Globalisierung als Steuerkiller? ;-)
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Ich bin weder Steuerberater noch Bewohner eines EU-Landes. Und IANAL.
Aber mir fällt trotzdem auf, dass in Eurer Diskussion eines fast vollständig vergessen zu gehen scheint: es gibt steuertechnisch einen Unterschied zwischen Lieferungen und Dienstleistungen. Und es gibt dadurch steuertechnisch einen Unterschied zwischen Einkäufen im Apple Store und im iTunes Store. Bei Einkäufen im Apple Store dürfte es sich in den allermeisten Fällen steuertechnisch um Lieferungen handeln. (Es wird ein körperlicher Gegenstand erworben.) Beim Einkauf im iTunes Store handelt es sich steuertechnisch nie um Lieferungen (also auch nicht um EU-Binnenlieferungen). Es handelt sich um sonstige Leistungen.
In diesem Jahr (2010) sind Änderungen an der EU Umsatzsteuer-Richtlinie in Kraft getreten, die eben diesen Binnenbezug sonstiger Leistungen betreffen. Bei B2C-Geschäften gilt (wie bisher) der Sitz des Leistungserbringers als Leistungsort. (Bei Käufen von Privaten im iTunes Store wird also die luxemburgische Steuer erhoben.) Bei B2B-Geschäften (worum es in diesem Thread ja eigentlich geht) wird neu grundsätzlich das Reverse-Charge-Verfahren angewendet. (Steuerpflichtig ist also der Leistungsbezüger am Ort seines Sitzes.) Und soviel ich weiss, werden diese Änderungen der USt-RL in Luxemburg in Recht gegossen, das per 1. Januar 2011 in Kraft treten wird. Per diesem Datum könnte/dürfte/müsste sich die Situation im iTunes Store für geschäftliche Einkäufer also verändern/verbessern.
Bezüglich Vorsteuerabzug ist es meines Wissens so, dass ein solcher bei Bezügen sonstiger Leistungen aus dem Ausland nicht möglich ist (*). (Die deutschen Vorschriften bezüglich Anforderungen an die Rechnung sind bei Einkäufen im iTunes Store also ohnehin unerheblich.) Rückvergütet wird dem deutschen Geschäftskunden die luxemburgische Steuer auf Dienstleistungen von Luxemburg und nicht von Deutschland (daher also kein Vorsteuerabzug). Rückgefordert wird sie mit speziellem Antrag, der über die deutsche Steuerbehörde zu Handen Luxemburgs einzureichen ist. (Alles soweit ich weiss.)
Ein Freund hat mir gerade bestätigt, dass auch beim Kauf einer iTunes Karte beim Media-Markt oder beim Saturn keine Mehrwertsteuer ausgewiesen wird.
Das hat mich nun doch verblüfft.
Ist irgendwie durchaus logisch, ja. Bei Bezügen im iTunes Store durch Private fällt ja eben die luxemburgische Steuer an. Die erhebt dann eben der iTunes Store und nicht schon der Blödmarkt. ;)
* Nachtrag (Präzisierung): Also gemeint ist, das Anrechnen ausländischer Steuer als Vorsteuer ist nicht möglich. Gilt also nicht für die durch den Leistungsbezüger abgeführte inländische Steuer.
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@warlord: Du hast mit dem Unterschied von Lieferungen und anderen Dienstleistungen (z.B. nur Erwerb eines Lizenzschlüssels ohne Lieferung einer Box) AFAIK völlig recht.
AFAIR steht auf der Rechnung im AppleStore für Hardware aber Apple D drauf (laut fränk). Da müsste dann eine normale Rechnung und Vorsteuerabzug möglich sein.
Rückvergütet wird dem deutschen Geschäftskunden die luxemburgische Steuer auf Dienstleistungen von Luxemburg und nicht von Deutschland (daher also kein Vorsteuerabzug). Rückgefordert wird sie mit speziellem Antrag, der über die deutsche Steuerbehörde zu Handen Luxemburgs einzureichen ist. (Alles soweit ich weiss.)
Genauso habe ich das auch im Kopf. Man muss dann AFAIK über Saarlouis (oder wie immer man das schreibt) gehen. Mir war der Aufwand dafür bisher immer zu groß. Und auf der Rechnung ist ja auch nicht aufgeführt, wie viel ich von dort zurückfordern soll.
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So sieht die sechs Wochen alte Rechnung über ein, im Apple Business Store gekauftes, refurbishedes MBP aus (Rechnung gab's nicht mit der Post, sondern nur als Download):
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Ja, interessant wäre nun aber, wie eine Rechnung für einen geschäftlichen Bezug aus dem iTunes Store aussieht. Darum gehts hier ja.
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bitte:
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Ja, es geht um einen Einkauf im App Store (iTunes Store), nicht im Apple Store.
Auch wenn ich bislang davon ausgegangen bin, dass der App Store ein Teilbereich des Apple Store ist.
Aber so wie es aussieht, haben die beiden fast nichts miteinander zu tun.
Oder irre ich mich schon wieder?
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Hallo Fränk,
bitte:
Auch bei Dir kein Absender außer dem Apfel-Logo und dem Schriftzug 'iTunes'.
Auch bei Dir steht 'Rechnung an' drauf, wo keine Rechnung ist.
Oder hast Du neben diesem Beleg noch zusätzlich eine Rechnung erhalten?
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bitte:
Hmm, und diese 9.99 sind der Preis, den auch ein Privater bezahlt hätte, nehme ich an? Sieht die Rechnung an einen privaten Käufer gleich aus oder wird dort MWSt ausgewiesen?
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Oder hast Du neben diesem Beleg noch zusätzlich eine Rechnung erhalten?
Nein.
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Hmm, und diese 9.99 sind der Preis, den auch ein Privater bezahlt hätte, nehme ich an? Sieht die Rechnung an einen privaten Käufer gleich aus oder wird dort MWSt ausgewiesen?
Du kannst nur als Privater bestellen.
Du kannst zwar an eine Firmenadresse „liefern“ lassen und auch von Firmenkreditkarten bezahlen lassen, die Rechnung der Beleg sieht immer gleich aus.
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Wenn jemand als Dienstleistung Software out of the box über so einen Zwischenstore verkaufen würde, könnte der den Preis damit um den Teil der Mehrwertsteuer für einen privaten Anwender günstiger anbieten als derjenige, der die Box als Produkt verteilt?
Sprich, was ist an dem Handel von Apple mit Apps anders als mit dem Handel von Software/Seriennummern (z.B. für downloadbare Upgrades)? Ist es der virtuelle Ladentisch, bzw. die Tatsache, dass Apple da nicht seine eigenen Produkte verkauft, sondern darüber für andere eine Plattform zum Verkauf anbietet?
Hm. Aber was ist dann mit den eigenen Apps von Apple (Keynote, Pages, Numbers)?
Wenn ich mich recht entsinne, dann kann ich mir als gewerblicher Käufer beim Einkauf von downloadbarer Software via Digital River durch Eingabe der USt.-ID die Umsatzsteuer sparen. Um das fest behaupten zu können, müsste ich das jetzt aber erst mal wieder nachschlagen.
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u kannst nur als Privater bestellen.
Du kannst zwar an eine Firmenadresse „liefern“ lassen und auch von Firmenkreditkarten bezahlen lassen, die Rechnung der Beleg sieht immer gleich aus.
Ach so. Ja gut, irgendwie kann ich das aber auch verstehen. Ich meine, welche Firma würde ernsthaft für 2 Euro einen Rückforderungsantrag an Luxemburg ausfüllen wollen? Der Aufwand dafür kostet doch ein Vielfaches von dem, was rückerstattet würde.
Und ich meine, man kann sich ja auch über Bürokratie nerven und sie dann mit solchen Mäusemelkereien beschäftigen und weiter aufblasen. ;)
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Sprich, was ist an dem Handel von Apple mit Apps anders als mit dem Handel von Software/Seriennummern (z.B. für downloadbare Upgrades)?
Nichts. Solange beides ein Bezug sonstiger Leistungen ist, ist beides ein Bezug sonstiger Leistungen. ;D Egal ob im App Store oder nicht im App Store. The question is: wer und wo ist der Leistungserbringer und wer und wo ist der Leistungsempfänger.
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Ich meine, welche Firma würde ernsthaft für 2 Euro einen Rückforderungsantrag an Luxemburg ausfüllen wollen? Der Aufwand dafür kostet doch ein Vielfaches von dem, was rückerstattet würde.
Demnach darf sich Luxemburg über die ausbleibenden Rückforderungen freuen?
Das kann ich kaum glauben.
Das wäre unterm Strich ein Ansporn für jedes Finanzamt, ganz besonders Händler mit billigen Massendienstleistungen (1 € Markt) im Einzugsbereich anzuwerben, die es von sich aus unterlassen, die MwSt. gegenüber Einkäufern aus dem Ausland auszuweisen und damit indirekt das Finanzamt zu bedienen, weil diese keine Möglichkeit und kein Interesse haben, den geringen MwSt.-Anteil zurückzufordern?
Irgendwie hört sich das alles etwas verdreht an.
Je schwieriger das Ding um so drängender die Frage, ob das mit rechten Dingen zugeht.
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Demnach darf sich Luxemburg über die ausbleibenden Rückforderungen freuen?
Dürfte so sein, ja.
Das wäre unterm Strich ein Ansporn für jedes Finanzamt, ganz besonders Händler mit billigen Massendienstleistungen (1 € Markt) im Einzugsbereich anzuwerben, die es von sich aus unterlassen, die MwSt. gegenüber Einkäufern aus dem Ausland auszuweisen und damit indirekt das Finanzamt zu bedienen, weil diese keine Möglichkeit und kein Interesse haben, den geringen MwSt.-Anteil zurückzufordern?
Ja, sehe jetzt aber nicht, was Dich daran so erstaunt. Ganz unabhängig von der spezifischen Frage hat sicher jedes Finanzamt (bzw. das Gemeinwesen, für das es tätig ist) ein Interesse an guten Steuerzahlern. Die Attraktivität eines Wirtschaft-Standortes hängt aber sicher nicht nur von einer Frage, sondern von einer Vielzahl von Faktoren ab. (Standort-Marketing ist heute zwar üblich. Aber betrieben wird es wohl nicht vom Finanzamt. ;))
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Interesse an guten Steuerzahlern
Aber doch nicht, indem diese andere über einen fehlenden MwSt.-Nachweis, der eine Rückforderung des MwSt.-Betrags erschwert bzw. unmöglich macht, austricksen.
Apple verkauft bestimmte Produkte nur an Privatleute?
Hm.
Zwar wird das iPad an Gewerbetreibende verkauft – mit Nachweis der MwSt.
Aber die Bestückung, sprich die apps verkauft Apple nur an Privatleute?
Geht das, dass ich – als Gewerbetreibender (so einer ist Apple) – eine Ware nur zum Verkauf an Privatleute deklariere?
Die Dienstleistung eines Handwerkers z.B. ist immer mehrwertsteuerpflichtig und kann nicht als eine reine Dienstleistung für Privatleute ohne ausgewiesene MwSt deklariert werden.
Hm. Irgendwie verstehe ich das immer noch nicht, wie Apple das macht.
Machen das andere auch so?
(Ich kenne das nur von Apple)
Wenn ja, wer macht das auch so?
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Klar, zwei Euro hin oder her… aber zehn Lizenzen TeamViewer Pro HD für je 99,99 Euro?
Nicht das es eine solche Firma gleich in den Abgrund zieht, aber wer lässt schon gerne dreistellige Summen liegen?
Es müsste doch möglich sein den Umsatzsteueranteil zurück zu bekommen. Und wünschenswerterweise möglichst einfach. Man kann sich ja noch ganz andere Summen für „Sonstige Leistungen“ vorstellen.
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Machen das andere auch so?
(Ich kenne das nur von Apple)
Wenn ja, wer macht das auch so?
Keine Ahnung, ob das andere auch so machen. Um vergleichen zu können, müsste man wohl einen Store finden, dessen Sortiment aus ausschliesslich ähnlich tiefpreisigen Artikel besteht, wie beim iTunes Store. Mit fällt da gerade nichts Vergleichbares ein.
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Klar, zwei Euro hin oder her… aber zehn Lizenzen TeamViewer Pro HD für je 99,99 Euro?
Nicht das es eine solche Firma gleich in den Abgrund zieht, aber wer lässt schon gerne dreistellige Summen liegen?
Es müsste doch möglich sein den Umsatzsteueranteil zurück zu bekommen. Und wünschenswerterweise möglichst einfach. Man kann sich ja noch ganz andere Summen für „Sonstige Leistungen“ vorstellen.
Kann mir durchaus vorstellen, dass wenn eine Firma mal wirklich einen solchen Einkauf im iTunes Store tätigen sollte, sie (zumindest auf Nachfrage) auch einen rückforderungstauglichen Beleg bekommt. Dass Apple nicht ganz gleich handelt, ob jemand für EUR 9.99 oder für 999.90 einen Beleg verlangt, würde mir jedenfalls noch einleuchten. Aber das können wir wohl nur dann wissen, wenn wirklich mal jemand von einer iTunes-Store-Bestellung in einem beträchtlicheren Umfang berichten könnte.
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Dass Apple nicht ganz gleich handelt, ob jemand für EUR 9.99 oder für 999.90 einen Beleg verlangt, würde mir jedenfalls noch einleuchten.
Das hieße ja in der Konsequenz, einer Streichung der MwSt. bei niedrigpreisigen Produkten in geringer Zahl das Wort reden. Also die MwSt. an einen bestimmten zu überschreitenden Mindestbetrag zu koppeln.
Nein, das ist so nicht in Ordnung!
999,90 gehören vor dem Finanzamt genauso behandelt wie 9,90.
Was einem anderen 9,90 bedeuten, bedeutet mir womöglich 999,90.
Anders herum gefragt:
1. Welchen Vorteil hat Apple, wenn es auf die Ausweisung der MwSt. und auf weitere Verstöße gegen die Anforderungen einer vom Finanzamt akzeptierten Rechnung verzichtet?
2. Wer ist der eigentliche Gewinner dieser Unterlassung?
Das Finanzministerium in Luxemburg?
3. Der eigentliche Verlierer steht wohl fest: der gewerbliche Käufer, der faktisch mehr oder weniger gezwungen wird, auf seinen rückerstattungsfähigen MwSt.-Anteil am Gesamtbetrag zu verzichten.
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Auch wenn ich bislang davon ausgegangen bin, dass der App Store ein Teilbereich des Apple Store ist. Aber so wie es aussieht, haben die beiden fast nichts miteinander zu tun.
Ja, so ist es. Es sind zwei ganz unterschiedliche Firmen. Der AppStore ist in Luxemburg, der Apple Store in Irland. Beides sind Tochterfirmen von Apple International, sie greifen also beide auf die an die Apple-ID gebundenen Kundendaten zu.
Wenn ich mich recht entsinne, dann kann ich mir als gewerblicher Käufer beim Einkauf von downloadbarer Software via Digital River durch Eingabe der USt.-ID die Umsatzsteuer sparen
Ja, das ist richtig. Das gilt wenn Leistungserbringer und -empfänger sich in einem EU-Land befinden und beides Unternehmen mit UStID (VAT-ID) sind.
Welchen Vorteil hat Apple, wenn es auf die Ausweisung der MwSt. und auf weitere Verstöße gegen die Anforderungen einer vom Finanzamt akzeptierten Rechnung verzichtet?
Es wird überhaupt keine Rechnung ausgestellt, sondern nur ein Zahlungsbeleg. Der Aufwand für die Rechnungsstellung fällt also komplett weg. Und hierbei können alle EU-Länder gleich behandelt werden. Die Kunden werden nicht mit der Frage "Sind Sie Unternehmer und haben Sie eine UStID?" belästigt.
Wer ist der eigentliche Gewinner dieser Unterlassung?
Das Finanzministerium in Luxemburg?
Ja und durch den Wegfall der Fakturierungskosten auch Apple.
einer Streichung der MwSt. bei niedrigpreisigen Produkten
Ich höre da ein Missverständnis heraus. Selbstverständlich ist diese Dienstleistung umsatzsteuerpflichtig und Apple führt die entsprechende Steuer (hoffentlich ...) in Luxemburg ab. Die Mehrwertsteuer wird nicht gestrichen. Es bekommt aber niemand eine Rechnung, auf der man als Endkunde die Steuer sehen könnte.
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Das hieße ja in der Konsequenz, einer Streichung der MwSt. bei niedrigpreisigen Produkten in geringer Zahl das Wort reden. Also die MwSt. an einen bestimmten zu überschreitenden Mindestbetrag zu koppeln.
Nein, nicht die (Erhebung der) MWSt. Die Rückforderung ausländischer MWSt im Ausland. Es macht für einen Unternehmer ganz einfach keinen (ökonomischen) Sinn, im Ausland MWSt zurück zu fordern, wenn ihn diese Rückforderung mehr kostet, als die zurück erstattete MWSt ausmachen würde.
Nein, das ist so nicht in Ordnung!
999,90 gehören vor dem Finanzamt genauso behandelt wie 9,90.
Was einem anderen 9,90 bedeuten, bedeutet mir womöglich 999,90.
Es ist ja nicht das Finanzamt, das hier einen Unterschied macht. Es ist der pragmatisch denkende Unternehmer.
Wer ist der eigentliche Gewinner dieser Unterlassung?
Das Finanzministerium in Luxemburg?
Ja und durch den Wegfall der Fakturierungskosten auch Apple.
Und wohl letztlich auch der Kunde.
3. Der eigentliche Verlierer steht wohl fest: der gewerbliche Käufer, der faktisch mehr oder weniger gezwungen wird, auf seinen rückerstattungsfähigen MwSt.-Anteil am Gesamtbetrag zu verzichten.
Ich würde sagen, Verlierer ist höchstens ein Unternehmer, der sich in der Frage nicht von ökonomischen Argumenten leiten lässt.
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Verlierer ist höchstens ein Unternehmer, der sich in der Frage nicht von ökonomischen Argumenten leiten lässt.
Das heißt dann wohl auch, wir hätten unsere Zeit besser in die Schaffung von Mehrwert investiert als über Apples Verzicht auf die Dokumentation der einbehaltenen Mehrwertsteuer zu philosophieren.
Was kümmert mich der Cent, wenn die Geschäfte locken. ;-)
Aber ein bisschen Spaß hat das Lamentieren dann doch auch gemacht.
Herzlichen Dank allen Beitragenden.
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Wie machen das dann wohl die großen Versender, wie Cancom oder Cyberport?
Ich bestelle meine Hardware dort. Da gibt's bessere Preise und eine anständige Rechnung.
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Ich bestelle meine Hardware dort. Da gibt's bessere Preise und eine anständige Rechnung.
Aber keine iPad-Apps. :)
Ansonsten pflichte ich Dir bei, außer man will die Sachen möglichst schnell nach Erscheinen. Apple beliefert ja allen Anschein nach zuerst den eigenen Store.
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Heute kam eine Antwort auf meine Anfragen beim iTunes Store.
Sehr geehrter Herr xx,
Mein Name ist xx und im Namen des iTunes Store Support freue ich mich Ihnen als Assistent zur Seite zu stehen.
Entschuldigen Sie bitte für die lange Wartezeit, jedoch haben wir momentan eine sehr hohe Support Anfrage von Kunden.
Wir würden Ihnen bei Ihren Schwierigkeiten gern behilflich sein, leider können wir anhand der von Ihnen angegebenen Informationen jedoch nichts genaueres feststellen.
Könnten Sie bitte direkt auf diese E-Mail zurück schreiben und uns alle passenden Bestellnummern mitteilen die Sie beim Kauf erhalten haben.
Bestellnummern können Sie auf jeder Email-Rechnung von iTunes finden, oder auch in Ihrer Einkaufsstatistik:
iTunes Store: Anzeigen Ihrer Einkaufsstatistik und Bestellnummern
http://support.apple.com/kb/HT2727?viewlocale=de_DE
Anschliessend werde ich Ihnen für jede App separat eine Rechnung mit MwSt ausstellen.
Vielen Dank für Ihre Mitarbeit und Ihre Geduld.
So wie es aussieht, ist es also möglich, im Einzelfall für jede App separat(!) eine Rechnung mit MwSt auszustellen.
Der Aufwand dafür scheint mir höher zu liegen, als wenn die MwSt. von vornherein auf dem Rechnungsbeleg ausgezeichnet wäre. Aber wahrscheinlich nimmt dies wg. den Minibeträgen noch kaum jemand in Anspruch.
Nur komisch, dass der iTunes Store anhand der angegebenen Informationen (Account-Adresse) nichts Genaueres feststellen kann. Über die Statistik und die Bestellnummern, die dort gespeichert sind, sollte doch alles vorliegen. Kann's kaum glauben, dass der iTunes Store dort selbst keinen Einblick hat.
Aber was soll's.
Wichtig ist an dieser Stelle, dass es im Prinzip möglich ist, beim iTunes-Store die korrekten Rechnungen mit ausgewiesener MwSt. nachzufordern und dass man nicht den Umweg über einen Rückforderungsantrag an die entsprechende Steuerstelle in Luxemburg gehen muss.
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Nur komisch, dass der iTunes Store anhand der angegebenen Informationen (Account-Adresse) nichts Genaueres feststellen kann. Über die Statistik und die Bestellnummern, die dort gespeichert sind, sollte doch alles vorliegen. Kann's kaum glauben, dass der iTunes Store dort selbst keinen Einblick hat. die entsprechende Steuerstelle in Luxemburg gehen muss.
Ich gehe davon aus, hier geht es nur darum, dem Kunden Schwierigkeiten zu machen, für jedes App eine Rechnung mit vernünftig ausgewiesener MWST zu bekommen.
Es soll halt nicht so einfach sein an eine solche Rechnung zu kommen, dass sie womöglich für jeden Einkauf ausgestellt werden muss.
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Aber was soll's.
Wichtig ist an dieser Stelle, dass es im Prinzip möglich ist, beim iTunes-Store die korrekten Rechnungen mit ausgewiesener MwSt. nachzufordern und dass man nicht den Umweg über einen Rückforderungsantrag an die entsprechende Steuerstelle in Luxemburg gehen muss.
Ähm, mir scheint, Du unterliegst da nach wie vor einem Irrtum. Das einzige, was Dir eine Rechnung mit ausgewiesener MWSt bringen wird ist, dass Du damit die Steuer in Luxemburg zurück verlangen kannst. (Das ist kein Umweg. Es ist der einzige erlaubte Weg.) Wie bereits erwähnt, darfst Du die luxemburgische Steuer in Deutschland nicht als Vorsteuer anrechnen. Egal ob die auf der Rechnung/dem Beleg nun ausgewiesen ist oder nicht. (Und vielleicht ist auch genau das der Grund, weshalb üblicherweise keine Rechnungen ausgestellt werden. Damit die Kunden nicht reihenweise in genau diese Fall tappen und illegalerweise den Vorsteuerabzug geltend machen.)