Apfelinsel

Talk => Thema gestartet von: FOX am Februar 15, 2008, 17:56:18

Titel: Rechtliches zu Kommentaren in Internetforen
Beitrag von: FOX am Februar 15, 2008, 17:56:18
Wenn es interessiert..

http://www.stefan-niggemeier.de/blog/callactive-niggemeier-ii-urteilsbegruendung/

Stefan Niggemeier (http://de.wikipedia.org/wiki/Stefan_Niggemeier) steht in einer rechtlichen Auseinandersetzung mit der Firma CallActiv, die diese 9live Spielchen betreiben. Er wurde auf Grund von Foreneinträgen auf einen Artikel (call-tv-mimeusen) (http://www.stefan-niggemeier.de/blog/call-tv-mimeusen/) darüber von dieser Firma verklagt.

Die Urteilsbegründung finde ich recht interessant, da er für die Einträge in seinem Forum verantwortlich gemacht wird.
In der Begründung lese ich heraus, dass es wohl die Art und Weise war, wie er den Artikel formuliert hat. Das hätte dazu geführt, dass Persönlichkeitsverletzungen der (9live)Moderatoren von Kommentarschreibern im Forum vorprogrammiert gewesen sein.

D.h. für mich, wenn es jemand darauf ankommen liese, würde man da echt heftige Probleme mit einem Forum bekommen.
Titel: Re: Rechtliches zu Kommentaren in Internetforen
Beitrag von: daveinitiv am Februar 15, 2008, 19:09:53
Die Urteilsbegründung ist in jedem Falle nachvollziehbar, auch wenn man anderer Ansicht sein kann. Und die Artikel, die Niggemeier teilweise schreibt, sind darauf angelegt, dass es in den Kommentaren hoch hochgeht, dies kann man meiner Meinung nach schwerlich bestreiten.
Titel: Re: Rechtliches zu Kommentaren in Internetforen
Beitrag von: warlord am Februar 15, 2008, 19:26:33
Ich kann das Urteil auch nachvollziehen. (Edit: Finde es übrigens auch sprachlich gut verständlich. Keine Selbstverständlichkeit bei Gerichten. Chapeau.) Daraus allgemein gültige Bedrohungsszenarien für Foren wie uns abzuleiten, wäre in meinen Augen jedenfalls falsch. Zum einen handelt es sich bei der Site von Herrn Niggemeier im Gegensatz z.B. zu unserer Site um ein journalistisches Medium. An ein solches können und müssen sicher andere Massstäbe angelegt werden, als an eine Site wie unsere. Zum anderen ist der auslösende Artikel ja in der Tat, äh, wie sagt das Gericht so schön, zumindest im Grenzbereich des persönlichkeitsrechtlich Zulässigen.
Titel: Re: Rechtliches zu Kommentaren in Internetforen
Beitrag von: FOX am Februar 15, 2008, 20:45:59
Ja, stimmt schon, was ihr da schreibt.

Im Umkehrschluss heißt das für mich, dass man vor Gericht wohl keine Probleme hätte, wenn man solche Beiträge nicht provoziert. Hier jedenfalls muss man sich darum sicherlich keine Gedanken machen. Unser Forum wird ja vorbildlich für jeden User von mehreren Mods überwacht  ;)

Die Argumentation des Gerichts finde ich im Übrigen auch sehr verständlich. So ist das leider nicht immer.
Titel: Re: Rechtliches zu Kommentaren in Internetforen
Beitrag von: daveinitiv am Februar 15, 2008, 21:26:56
Im Umkehrschluss heißt das für mich, dass man vor Gericht wohl keine Probleme hätte, wenn man solche Beiträge nicht provoziert.

Wenn es dann eine Löschung in einer zeitlich angebrachten Adäquanz geschieht, sehe ich keine Probleme. Der Aufhänger ist ja nicht der Kommentar als solcher, sondern dass er über die Maße geduldet werden würde.
Titel: Re: Rechtliches zu Kommentaren in Internetforen
Beitrag von: warlord am Februar 29, 2008, 09:57:26
In der Schweiz kommts vorläufig nicht zu mehr rechtlicher Klarheit:
http://www.nzz.ch/nachrichten/schweiz/verzicht_auf_gesetz_gegen_internetkriminalitaet_1.680465.html
Titel: Re: Rechtliches zu Kommentaren in Internetforen
Beitrag von: warlord am August 25, 2008, 14:46:58
Kostenloses eBook Wegweiser Abmahnungen (http://www.verein-gegen-den-abmahnwahn.de/ebook/index.htm), falls man als Deutscher mit einer Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung konfrontiert werden sollte. (Wenn allerdings beim sachlichen Inhalt ähnlich sorgfältig vorgegangen wurde, wie bei der Rechtschreibung, dann sind wohl gewisse Vorbehalte angebracht.)
Titel: Re: Rechtliches zu Kommentaren in Internetforen
Beitrag von: Thyrfing am August 25, 2008, 21:58:06
Im Umkehrschluss heißt das für mich, dass man vor Gericht wohl keine Probleme hätte, wenn man solche Beiträge nicht provoziert.

Wenn es dann eine Löschung in einer zeitlich angebrachten Adäquanz geschieht, sehe ich keine Probleme. Der Aufhänger ist ja nicht der Kommentar als solcher, sondern dass er über die Maße geduldet werden würde.

Ist das schon eine Rechtsberatung auf die wir uns beziehen dürfen? 8)
Titel: Re: Rechtliches zu Kommentaren in Internetforen
Beitrag von: mal_tee am August 27, 2008, 12:44:08
@Warlord. Dass die ganze Abmahngeschichte hanebüchen ist ist klar. Es gibt genug andere Wege mit Urheberrechtsverletzung umzugehen.

Beispiel: Gestern habe ich meine Serverlogs konsultiert und mich gewundert, warum ich eine relevante Menge Traffic von youTube bekomme. Wie sich herausstellte, hat ein Kid in den USA das Logo eines meiner Spiele als Seitenhintergrund genommen. Eigendlich keine große Sache. Allerdings hat er das Bildchen direkt von meinem Server verlinkt und ich darf im Zweifelsfall fleißig seinen Traffic bezahlen. Das ärgert mich mehr, als das er meine Urheberschaft ignoriert. Vor allem, weil der Traffic für mich keinen Effekt hat. Hätte er mich gefragt, hätte ich ihm die Nutzung erlaubt und um einen Link gebeten. Naja.

Meine Reaktion auf das gane gibt es hier (http://www.youtube.com/watch?v=5-9DeTyGLhE) zu sehen. Bisher scheint er noch nicht gemerkt zu haben, dass ich das Bild ausgetauscht habe (http://www.youtube.com/user/magicguy777). Mal schauen, wie lang er jetzt für mich Werbung macht. <g>

Gruß,

Malte

[link berichtigt]
Titel: Re: Rechtliches zu Kommentaren in Internetforen
Beitrag von: Florian am August 27, 2008, 12:47:44
Hehe. :) Geschieht ihm recht. Vielleicht lernt draus.

Die Links musst Du büsschen ändern, daß http ist doppelt.
Titel: Re: Rechtliches zu Kommentaren in Internetforen
Beitrag von: mal_tee am August 27, 2008, 12:53:03
Geändert. :O)

Gruß,

Malte
Titel: Re: Rechtliches zu Kommentaren in Internetforen
Beitrag von: warlord am August 27, 2008, 13:35:28
Dass die ganze Abmahngeschichte hanebüchen ist ist klar.
Würde ich so generell nicht sagen. Denke schon, dass es dieses Rechtsmittel braucht. Aber ja, unsensibel oder gar missbräuchlich angewendet sind Abmahnungen natürlich höchst ärgerlich und vor allem dem Rechtsbewusstsein gegenüber Urheberrechten alles andere als förderlich.

Zitat
Es gibt genug andere Wege mit Urheberrechtsverletzung umzugehen.
Häufig wohl schon, ja. Allerdings kann in meinen Augen nicht jeder Rechteverletzung auf so witzige Art begegnet werden, wie Du das demonstrierst. Und wo mit solcher Sportlichkeit nichts mehr zu erreichen ist, sollten die Rechte der Urheber nicht einfach abgeschrieben werden müssen.
Titel: Re: Rechtliches zu Kommentaren in Internetforen
Beitrag von: tertinator am August 27, 2008, 17:47:23
<Altruismus-Modus an>

Meine Reaktion auf das gane gibt es hier (http://www.youtube.com/watch?v=5-9DeTyGLhE) zu sehen.
(…)
 dass ich das Bild ausgetauscht habe (http://www.youtube.com/user/magicguy777). Mal schauen, wie lang er jetzt für mich Werbung macht. <g>

Das veränderte Bild würde ich lassen.
Das Video würd ich entweder löschen oder "kindgerecht" machen - also eher dem Kleinen erklären, was passiert, wenn man Bilder von fremden Servern verlinkt.
Geh mal davon aus, dass es ein Kind ist…

Auf dem Video bist du entweder tief besorgt um unsere heutige Jugend {*hust}, oder Du bekommst nur mit Mühe das Englisch hin ;)

Rede doch deutsch und schreibe Untertitel. Und geh davon aus, das der Kleine Knirps nichts böses wollte. Kannst ihm ja anbieten, Dich einfach zu fragen.

<Altruismus-Modus aus>

Nachtrag: Man nennt mich übrigens "Superonkel" ;)
Titel: Re: Rechtliches zu Kommentaren in Internetforen
Beitrag von: warlord am Juni 04, 2009, 15:29:46
Ein File-Sharing-Urteil in der Schweiz:
http://www.nzz.ch/nachrichten/schweiz/jagd_auf_internetpiraten_darf_weitergehen__1.2673449.html
Titel: Re: Rechtliches zu Kommentaren in Internetforen
Beitrag von: warlord am September 17, 2009, 20:10:21
Pff, manchmal könnte man den Eindruck erhalten, Voraussetzung für ein Richteramt sei die völlige Absenz von gesundem Menschenverstand: http://www.nzz.ch/nachrichten/schweiz/porno-download_bleibt_herstellung_1.3582378.html
Titel: Re: Rechtliches zu Kommentaren in Internetforen
Beitrag von: fränk am September 18, 2009, 06:49:06
Also spielt es in der Schweiz ab sofort keine Rolle mehr, ob ich mir Kinderpornos anschaue oder mich gleich selber an Kindern vergehe?

... mit emotionalen Argumenten ..... verteidigt....


Ich sag's ja, wenn du einen Hund überfährst und stehst deswegen vor einem Richter, der Hundehalter ist, hast du gelitten.
Titel: Re: Rechtliches zu Kommentaren in Internetforen
Beitrag von: warlord am September 18, 2009, 07:26:37
Also spielt es in der Schweiz ab sofort keine Rolle mehr, ob ich mir Kinderpornos anschaue oder mich gleich selber an Kindern vergehe?

Na ja, das wohl nicht gerade. Herstellung von Pornos und sexueller Missbrauch sind wohl schon zwei unterschiedliche Dinge. Wenn Du selbst nen Kinderprono drehst, begehst Du wohl beide Delikte. Wenn Du den Porno "nur" vervielfältigst, wohl nur ersteres.
Titel: Re: Rechtliches zu Kommentaren in Internetforen
Beitrag von: Florian am September 18, 2009, 12:13:26
Da bin ich wohl auch alternder Rockstar, wenn ich AC/DC-Songs kopiere?

Scheint mir doch sehr so, als würden hier äußerst fragwürdige juristische Kniffe benutzt, nur um die Strafbarkeit zu gewährleisten oder die Sanktionsmöglichkeiten zu erweitern.
Zu der Zielsetzung kann man so oder so stehen, aber der Artikel liest sich so, als würde sich das Gericht hier als Gesetzgeber betätigen, ein auch in Deutschland bekanntes, aber keineswegs unproblematisches Tun.

Wenn der Erwerb/Besitz von Kinderpornographie (gibt es dafür eigentlich kein treffenderes Wort?) mit bis zu drei Jahren bestraft werden soll, muss eben ein entsprechendes, logisches Gesetz her. Und nicht Richter, die sich irgendwas zusammenbrauen.
Titel: Re: Rechtliches zu Kommentaren in Internetforen
Beitrag von: warlord am September 18, 2009, 12:20:53
Ja, seh ich genau so.
Titel: Re:Rechtliches zu Kommentaren in Internetforen
Beitrag von: warlord am März 30, 2011, 19:23:06
Auch interessant: http://www.sueddeutsche.de/digital/persoenlichkeitsrechte-im-internet-bgh-urteil-inland-first-1.1079225
Titel: Re: Rechtliches zu Kommentaren in Internetforen
Beitrag von: warlord am Januar 28, 2016, 20:07:46
In der Schweiz löst das erste Urteil zum Thema Retweets Verwunderung aus:
http://www.nzz.ch/zuerich/aktuell/journalist-nach-verbreitung-von-doelf-tweet-freigesprochen-ld.4504

(Wieso ist mir zwar etwas rätselhaft. Ich finde es ziemlich vernünftig und nicht extrem erstaunlich oder verwunderlich.)
Titel: Re: Rechtliches zu Kommentaren in Internetforen
Beitrag von: radneuerfinder am Februar 04, 2016, 21:59:12
http://www.heise.de/newsticker/meldung/Gerichtshof-fuer-Menschenrechte-spricht-News-Portal-von-Haftung-fuer-Nutzerkommentare-frei-3092738.html