Apfelinsel
Apple => Thema gestartet von: MacFlieger am April 16, 2007, 11:13:20
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Hiho!
Titel von EMI sollen ja jetzt auch ohne DRM angeboten werden. Ich wollte jetzt gerade ein Album kaufen und das ist zufällig von EMI. Da will ich das natürlich auch ohne DRM haben.
Jetzt habe ich da im Ohr, erst ab Mai 2007. Stimmt das? Wenn ja, ab 1.5.2007? Auch in Deutschland?
Wenn das jetzt schon ohne DRM ist, woran erkennt man vor(!) dem Kauf, ob ein Song mit bzw. ohne DRM ist?
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Soweit ich mich erinnere, stand in der Pressemitteilung einfach Mai. Muss wohl nicht zwangsläufig der 1. sein. Und ich denke schon, dass man das dann irgendwie sehen wird. Man sollte ja anscheinend die Wahl haben zwischen einer Variante mit und einer ohne DRM.
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OK, dann warte ich noch. :)
Klar, bei Einzel-Songs gab es da Unterschiede, aber die Alben sollten den gleichen Preis haben. Ich denke, bei Alben wird man keine Wahl haben, oder? Wäre ja sinnlos, wer kauft ein Album mit DRM mit halber Qualität für den gleichen Preis?
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Masochisten. ;D
Stimmt, habe gar nicht daran gedacht, dass die Alben ja zum gleichen Preis angeboten werden sollen. Na ja, bin auch gespannt, wie sich das dann präsentieren wird. Z.B. auch die Möglichkeit, schon Gekauftes nun noch nachträglich DRM-frei nachzukaufen.
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Wahrscheinlich genauso, wie sie mir angeboten haben, die Alben zu vervollständigen, von denen ich nicht alle Songs bezogen hatte.
Einloggen und dann fragt man dich ;) Man kennt sich doch, im iTunes-Store ;)
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Wozu braucht Ihr das denn eigentlich DRM-frei? Ich versteh den Vorteil noch nicht so ganz - mal von der höheren Qualität abgesehen (wobei ich den Unterschied vermutlich eh nicht hör).
Im Grunde ist das doch einmal gebrannt... eh quasi DRM-frei.
Also ich kauf das weiterhin lieber günstig um 0,99 Euro und wenn es sein muss brenn ich es halt mal auf CD... (oder ist das schon verwerflich?)
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Naja, da ich sowieso eher ganze Alben kaufe, ist der Preisunterschied null.
Nein, das auf CD zu brennen ist nicht verwerflich.
Aber wenn ich zwischen "DRM" und "kein DRM" wählen kann, entscheide ich mich für "keinDRM", denn:
- Das DRM schränkt mich bei der Benutzung ein. Aktuell im iTMS zwar praktisch nicht, weil das gut funktioniert und ich einen iPod habe, aber wie ist dann in 10-20 Jahren (ja, so alte CDs höre ich immer noch regelmäßig). Kann ich das DRM-geschützte Stück dann immer noch in das dann vom Player unterstützte Format wandeln? Und "sichern" auf CD ist auch so eine Sache. Gebrannte CDs sind weit weniger widerstandsfähig als gepresste. Ich müsste also ständig meine gebrannten CDs überprpüfen, ob die noch in Ordnung sind oder ob ich da nicht sicherheitshalber die Kopie erneuere.
- Sind die DRM-geschützten Titel in 10-20 Jahren noch abspielbar? Soll heissen, laufen da die entsprechenden Server bei Apple noch, läuft eine entsprechende Software auf meinem dann aktuellem Rechner noch?
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Kann man diese DRM-freien Stücke dann auch in MP3 umwandeln?
Das wäre nämlich richtig gut. Somit wäre das Brennen mehrerer gekaufter Alben als MP3-CD möglich. Das wäre für Besitzer von Autoradios, die MP3 abspielen können, ein Traum. Da braucht man nicht immer Audio-CDs mitschleppen, auf die nur ein Album passt.
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Ja, die DRM-freien Stücke sind in AAC, also einem offen dokumentierten Standard. iTunes und andere Programme können die dann in beliebige Formate wandeln.
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Super - dann ist die Änderung für mich doppelt interessant. Das hat mich nämlich schon lange gestört.
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Gibt aber auch "Autoanlaachen", die AAC abspielen können. :) Nur DRM halt nicht, dafür hat man ja den iPod dranstecken.
Macflieger hat ja schon einige Faktoren genannt. Kommt noch dazu, daß sich Apple das Recht vorbehält, die Rechte des Käufers nachträglich zu beschneiden.
Eigentlich ein unhaltbarer Zustand.
Auf CD brennen geht natürlich. Will ich dann die Lieder aber wieder platzsparend auf den iPod laden, werde ich ja wieder komprimieren und schon hat man wieder einen Qualitätsverlust. Nun ist vielleicht die CD mal hinüber und ich habe nur noch den zweimal kompimierten, brenne den und stecke die CD in die Stereoanlage... dann doch lieber unbefleckt von DRM.
Und überhaupt ist DRM eine Gängelung und Entmündigung des Käufers. Also böse!
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Wahrscheinlich genauso, wie sie mir angeboten haben, die Alben zu vervollständigen, von denen ich nicht alle Songs bezogen hatte.
Einloggen und dann fragt man dich ;) Man kennt sich doch, im iTunes-Store ;)
Ist mir jetzt auch gerade aufgefallen, dass es solche Angebote gibt, wenn man ein Album aufruft, ab welchem man einzelne Songs gekauft hat. Denke auch, dass das mit den DRM-freien Songs dann wohl so ähnlich laufen wird.
Edit von MacFlieger: Bild repariert.
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Wahrscheinlich genauso, wie sie mir angeboten haben, die Alben zu vervollständigen, von denen ich nicht alle Songs bezogen hatte.
Einloggen und dann fragt man dich ;) Man kennt sich doch, im iTunes-Store ;)
Ist mir jetzt auch gerade aufgefallen, dass es solche Angebote gibt, wenn man ein Album aufruft, ab welchem man einzelne Songs gekauft hat. Denke auch, dass das mit den DRM-freien Songs dann wohl so ähnlich laufen wird.
Muss dich mal loben. Hörst anständige Musik. ;)
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Muss dich mal loben. Hörst anständige Musik. ;)
Nun ja, ist vielleicht nicht so repräsentativ. ;) Bin sonst eigentlich nicht so der Punker. Könnte auch von denen wohl nicht ein komplettes Album durchhören. Wird irgendwie doch langweilig, nach ein paar Songs. ;)
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... Bin sonst eigentlich nicht so der Punker...
Würde dir aber gut stehen...
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Und los gehts.
Sage und schreibe ein Album ist mir zum Upgrade angeboten worden. ;D
Aber es scheint ziemlicher Andrang zu sein im Store. Die Downloads dauern ewig. (http://www.warlord.li/smilies/gaehn.gif)
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Jawohl, es ist soweit. :)
Also, daß mit den Upgrades finde ich schon mal gut, auch wenn ich selbst ob fehlender Einkäufe nicht profitiere.
Um die Titel zu sehen, muß man nur auf iTunes 7.2 updaten.
Einige Fragen beantwortet iPodlife (http://www.ipodlife.de/index.php?_mcnpage=100072).
Die FAQs im iTunes-Store generieren bei mir noch einen "unbekannten Fehler".
Ich versuche gerade Plus- und Normalversion nebeneinander anzuzeigen. Das scheint nicht zu gehen. Aktiviert man die Plus-Anzeige, sieht man falls beides vorhanden ist, nur diese. Deaktiviert man sie, sieht man die Plus-Version überhaupt nicht.
Ganz schön unfreundlich gegenüber den Kunden, von wegen freie Wahl und so. Wer wird schon extra diese Einstellung dauernd ändern?
Auch ein direkter Vergleich der Versionen ist so nicht möglich, man muß dann schon ein Schnipsel abspeichern (http://www.apfelinsel.de/forum/index.php?topic=468.msg15235#msg15235) (geht wohl auch per AudioHijacker).
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Ich finde die Bezeichung "Plus" nicht gut gelungen. Es siehst so aus, als ob es einen erheblichen Mehrwert gegenüber der "normalen" Version hätte.
Kann man eigentlich seine DRM-Songs auf nicht-DRM-Songs "aufwerten"?
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Ja, iTunes scannt sogar Deine Bibliothek der gekaufen Stücke und teilt Dir mit, welche schon in Frage kommen.
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Kann man eigentlich seine DRM-Songs auf nicht-DRM-Songs "aufwerten"?
Ja das geht. Aber leider nur gegen Aufpreis und natürlich nur wenn ein DRM freies Gegenstück bereits im iTunes Store erhältlich ist. Das ist nicht immer der Fall; ich habe z. B. über 100 gekaufte Songs aber nur läppische 6 Titel könnte ich DRM- frei-schalten. Zum Beginn scheint es eine Schnäppchenaktion zu geben (siehe Bild unten) aber ob ich bereit bin für bereits gekauftes nochmals zu bezahlen weiß ich noch nicht.
(edit: Bild eingefügt)
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Jobs hat bei der Pressekonferenz das mehr oder minder so hingestellt, daß man jederzeit upgraden kann. Möglich ist natürlich alles, aber ich glaube eher nicht an eine Frist für das Angebot.
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DRM frei, aber wohl nicht ganz Kontrollfrei. Angeblich soll laut Tuaw.com (http://www.tuaw.com/2007/05/30/tuaw-tip-dont-torrent-that-song/) die neuen iTunes Plus m4a Dateien Informationen über denn Käufer speichern, z.B. um spätere Verbreitung eindeutig nachzuweisen. Ob an dem Gerücht etwas drann ist konnte ich nicht überprüfen, da ich keinen iTunes Plus Titel besitze.
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DRM frei, aber wohl nicht ganz Kontrollfrei. Angeblich soll laut Tuaw.com (http://www.tuaw.com/2007/05/30/tuaw-tip-dont-torrent-that-song/) die neuen iTunes Plus m4a Dateien Informationen über denn Käufer speichern, z.B. um spätere Verbreitung eindeutig nachzuweisen. Ob an dem Gerücht etwas drann ist konnte ich nicht überprüfen, da ich keinen iTunes Plus Titel besitze.
Da dieser Quatsch wohl nie ausgeschlossen werden kann mach ich am Samstag vormittags immer zusammen mit meinem Töchterchen erst auf den Flohmarkt und dann in den lokalen CD-Laden.
War es bei iTunes nicht sogar so, dass man die Rechte bei Versionsupdates immer weiter beschnitten hat? Da hab ich die Sachen definitiv lieber physich und unveränderlich im Schrank...
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Nein, nicht immer weiter beschnitten, einmal gab es eine kleinere Änderung, weiß aber nicht mehr genau welche. War aber nicht schlimm.
Trotzdem gebe ich Dir recht auch wenn zumindest die iPod-Plus-Alben deutlich attraktiver sind als bisher, zum selben Preis.
Wenn nun keinerlei Kopierschutz mehr vorliegt, ergo auch keine Umgehung stattfindet, müsste doch eigentlich eine Privatkopie gestattet sein? Oder kann das Apple über die Lizenzbedingungen rechtlich wirksam ausschließen?
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Wenn nun keinerlei Kopierschutz mehr vorliegt, ergo auch keine Umgehung stattfindet, müsste doch eigentlich eine Privatkopie gestattet sein? Oder kann das Apple über die Lizenzbedingungen rechtlich wirksam ausschließen?
Ich bin zwar kein Jurist aber ich dachte, dass die Privatkopie doch immer gestattet ist, solange man keinen wirksamen Kopierschutz umgeht. Umgeht man ihn mit einem Tool, was quasi "jeder" nutzt/hat, ist es keine Umgehung sondern dann ist der Kopierschutz nicht mehr wirksam. Ich denke nicht, dass man überhaupt das Recht auf die Privatkopie mit irgendwelchen Lizenzbedingungen aushebeln kann. Wenn eine entsprechende Klausel in den Lizenzbedingungen drinsteht ist sie doch bestimmt unwirksam oder? Das ist doch das Gleiche mit AGBs. Jeder kann theoretisch reinschreiben was er will, solange er 2 Sätze drinstehen hat:
- wird eine Klausel unwirksam bleibt die Gültigkeit der anderen vorhanden
- ist eine KLausel unwirksam wird sie mit der dem geltenden Recht entsprechend ersetzt
Dann ist der Lizenzgeber auf der sicheren Seite und du selbst auch.
Privatkopie würde ich von den Titeln vermutlich eh machen - ich selbst besitze keine iTS-Titel -, also auf CD brennen, dann wieder rippen oder gleich in MP3 konvertieren.
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So direkt ein Recht auf Privatkopie gibt es ja eigentlich nicht, oder? Ich bicke da echt nicht mehr durch.
Klar, über CD ging das schon immer. Aber wozu der Aufwand wenn's auch anders geht...
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Ich bin zwar kein Jurist aber ich dachte, dass die Privatkopie doch immer gestattet ist, solange man keinen wirksamen Kopierschutz umgeht. Umgeht man ihn mit einem Tool, was quasi "jeder" nutzt/hat, ist es keine Umgehung sondern dann ist der Kopierschutz nicht mehr wirksam.
Interessanter Ansatz. Ich denke aber, dass dieser Gedankengang mehr als haltlos ist. <Überspitzung> Nur weil jeder bei der Lohnsteuererklärung frisiert, ist es dann innerhalb einer Norm, weil es sich als gute Sitte eingebürgert hat?
Es ist nach deutschem Recht verboten einen Kopierschutzmechanismus auszuhebeln. Punkt.
Ich denke nicht, dass man überhaupt das Recht auf die Privatkopie mit irgendwelchen Lizenzbedingungen aushebeln kann. Wenn eine entsprechende Klausel in den Lizenzbedingungen drinsteht ist sie doch bestimmt unwirksam oder?
Wenn man in diese Lizenzbedingungen einwilligt, warum sollten sie per se unwirksam sein? Natürlich kann man das gerichtlich prüfen lassen, aber davon auszugehen, dass bestimmte Vereinbarungen im Vorfeld keine Gültigkeit besitzen -- ist vielleicht ein bisschen … komisch gedacht?
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Es ist nach deutschem Recht verboten einen Kopierschutzmechanismus auszuhebeln. Punkt.
Habe allerdings neulich irgendwo gelesen, dass es ein weit verbreiteter Irrtum sei, dass das Verbot, Kopierschutzmechanismen zu umgehen, dem Recht auf Privatkopie vorgehe. Aber ich kann mich beim besten Willen nicht mehr erinnern, wo ich das gelesen habe. War irgendwie im Zusammenhang mit dem Verbot von "Hacker-Tools".
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Interessanter Ansatz. Ich denke aber, dass dieser Gedankengang mehr als haltlos ist. <Überspitzung> Nur weil jeder bei der Lohnsteuererklärung frisiert, ist es dann innerhalb einer Norm, weil es sich als gute Sitte eingebürgert hat?
Es ist nach deutschem Recht verboten einen Kopierschutzmechanismus auszuhebeln. Punkt.
Bei Heise (http://www.heise.de/newsticker/result.xhtml?url=/newsticker/meldung/90292&words=Finnland&T=finnland) gab es einen interessanten Artikel über ein Finnisches Urteil im Bezug auf die Umgehung von dem Kopierschutz von DVDs. Deswegen sehe ich persönlich es so, dass das umgehen „wirksame technische Maßnahmen“ (§ 95a Abs. 1 UrhG) nicht erlaubt ist. Eine Maßnahme ist meiner Minung nach nicht mehr wirksam, wenn sie von "jedermann ohne tiefergehendes technische Verständniss oder Arbeit" umgangen werden kann. Ich sehe es ähnlich wie der finnische Jurist, dass man das Urteil im Grunde auf ganz Europa anwenden kann.
Mit anderen Worten: Würde im dem Gesetz, welches für die Lohnsteuererklärung verantwortlich ist, dass man die Steuern nach "bestem Wissen und Gewissen" oder "weitestgehend Wahrheitsgetreu" angeben muss (ja, ich weiß, kein richtiges Bänkerdeutsch aber ich hoffe es kommt rüber was ich meine), dann darf man diese auch friesieren.
Wenn man in diese Lizenzbedingungen einwilligt, warum sollten sie per se unwirksam sein? Natürlich kann man das gerichtlich prüfen lassen, aber davon auszugehen, dass bestimmte Vereinbarungen im Vorfeld keine Gültigkeit besitzen -- ist vielleicht ein bisschen … komisch gedacht?
Ich finde nicht, dass das komisch gedacht ist. Obwohl nicht erlaubt, bin ich mir sicher, dass sich einige oder sogar fast alle, die Lizenzbedingungen oder AGBs schreiben, dass dort rechtlich unwirksame Klauseln drinstehen. Populäres Beispiel ist MS, wo ein Eu-Gericht (und auch Deutsche) die Ungültigkeit bestimmter Teile ihrer Lizenzbedingung für XP und Vista erklärt hat. MS streicht diese Bedingungen trotzdem nicht raus, auch nicht in zukünftigen Bedingungen. Warum? Weil sie eine Lizenz weltweit einsetzen aber leider ist das Recht international gesehen sehr unterschiedlich. Deswegen stehen eben die besagten zwei Sätze in allen Bedingungen drin (zumindest der mit der Unwirksamkeit nur auf die Klausel und nicht auf alles). Ich bin mir sicher, dass es in den Lizenzbedingungen von iTunes und auch vom iTS Teile vorhanden sein, die rechtlich unwirksam auf Deutschland sind. In der Schweiz oder in Österreich kann es durchaus anders aussehen.
Es ist doch das gleiche, dass jede juristische Person eine Rechnung für irgendwas schreiben darf. Wenn jemand trotzdem zahlt, obwohl keine Leistung erbraucht wurde ist die Person selbst schuld. Man kann natürlich Einspruch gegen eine solche unberechtigter Weise geschriebene Rechung einlegen und muss dann auch nicht zahlen, wenn die Leistung tatsächlich nicht erbracht wurde aber wenn man Zahlt ist es quasi nicht mehr möglich an sein Geld wieder zurück zu kommen.
[Nachtrag]
Habe allerdings neulich irgendwo gelesen, dass es ein weit verbreiteter Irrtum sei, dass das Verbot, Kopierschutzmechanismen zu umgehen, dem Recht auf Privatkopie vorgehe.
Ich meine, dass es noch kein Urteil dazu gibt, was nun einen höheren Wert hat, also Kopierschutz oder Recht auf Privatkopien. Wenn mich nicht alles täuscht, dann wird auch gezielt versucht so ein Urteil eben nicht zu erzeugen, weil dann die rechtliche Situation eindeutig wäre.
Kann mich aber auch irren, ich bin kein Jurist, ich verfolge alles nur quasi aus der 2. Reihe und höre mal zu, wenns interessant wird.
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So direkt ein Recht auf Privatkopie gibt es ja eigentlich nicht, oder? Ich bicke da echt nicht mehr durch.
Eigentlich schon, was vielen nicht klar ist selbst Weitergabe ist erlaubt. Nur einige Dinge sind generell zu beachten:
1. Der Hersteller hat keine Maßmahmen wie Kopierschutz getroffen um eine Vervielfältigung zu unterbinden. DRM ist als technische Maßnahme im Sinne des Urheberrechtsgesetzes zu verstehen, und eine Entfernung (und/oder Veränderung) ist illegal.
2. Die physische Weitergabe erfolgt ohne Entgelt.
3. Die Weitergabe stößt an ihre Grenzen wo eine öffentliche Zugänglichmachung der Inhalte erfolgt, sprich Internettauschbörsen.
(Jetzt muss ich kurz Locustas Satz klauen:Dieser Beitrag stellt keine Rechtsberatung dar. ;)
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Eigentlich schon, was vielen nicht klar ist selbst Weitergabe ist erlaubt. Nur einige Dinge sind generell zu beachten:
1. Der Hersteller hat keine Maßmahmen wie Kopierschutz getroffen um eine Vervielfältigung zu unterbinden. DRM ist als technische Maßnahme im Sinne des Urheberrechtsgesetzes zu verstehen, und eine Entfernung (und/oder Veränderung) ist illegal.
2. Die physische Weitergabe erfolgt ohne Entgelt.
3. Die Weitergabe stößt an ihre Grenzen wo eine öffentliche Zugänglichmachung der Inhalte erfolgt, sprich Internettauschbörsen.
(Jetzt muss ich kurz Locustas Satz klauen:Dieser Beitrag stellt keine Rechtsberatung dar. ;)
Zu 1.: Es müssen "wirksame technische Maßnahmen" sein. Was "wirksam" bedeutet ist eben nicht sicher.
Zu berücksichtigen ist auch, dass der Gesetzgeber in den §§ 95a ff. UrhG die technischen Schutzmaßnahmen geregelt hat. Danach ist es unzulässig, einen wirksamen Kopierschutz zu umgehen. Zwar sieht § 95b UrhG Ausnahmen zu Gunsten verschiedener Schrankenregelungen vor, wovon aber § 53 UrhG nur insoweit erfasst wird, als reprografische Vervielfältigungen hergestellt werden. Damit dürfen wirksam kopiergeschütze Medien nicht kopiert werden. Diese Bestimmungen werden häufig kritisiert.
Für Computerprogramme gelten diese Bestimmungen gem. §69a Abs. 5 UrhG nicht.
Quelle: Wikipedia: Privatkopie - Technische Schutzmaßnahmen (http://de.wikipedia.org/wiki/Privatkopie#Technische_Schutzma.C3.9Fnahmen)
Ob dies richtig ist, was dort steht bin ich mir nicht sicher (man beachte den Hinweis zu Rechtsthemen auf der Wiki). Die große Frage ist aber, was ein "wirksamer" Kopierschutz ist.
Ich werde morgen (vorausgesetzt sie ist dann offen) in die Bibliothek der Juristen gehen und den Kommentar zu dem Wort "wirksam" heraussuchen (sowie die Definition von "Fahrzeug" - aber das ist eine andere Sache ;)). Dann wissen wir vermutlich mehr oder hat jemand anderes schneller Zugriff auf diese Kommentare?
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Hier mal (ohne Berücksichtigung technischer Aspekte) der allgemeine § 53 UrhG (http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__53.html) zur Vervielfältigung zum privaten oder sonstigen eigenen Gebrauch.
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Zu 1.: Es müssen "wirksame technische Maßnahmen" sein. Was "wirksam" bedeutet ist eben nicht sicher.
Es ist ziemlich simpel. Ein einfacher Vergleich.
Die Verriegelung an KFZ ist ein wirksamer Schutz gegen unerlaubte Mitnahme, Diebstahl etc.
Es gibt aber eine Menge Menschen, die die Fähigkeiten, technischen Mittel usw. haben diesen Schutz zu umgehen. Nur weil es also relativ leicht umgangen werden kann (ich schätze mal mit ein bisschen Internetrecherche wird man genügend Tipps oder auch käufliche Hilfsmittel finden), bedeutet es nicht, dass der Schutz unwirksam ist.
Wirksam bedeutet, dass der Schutz eine gewisse Hindernishöhe darstellt. Es spielt keine Rolle, ob mit entsprechendem Werkzeug etc. diese Höhe sinkt, die Wirksamkeit bleibt weiter gegeben.
Auch wenn natürlich Viele das lieber anders sehen würden.
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Es ist ziemlich simpel. Ein einfacher Vergleich.
Die Verriegelung an KFZ ist ein wirksamer Schutz gegen unerlaubte Mitnahme, Diebstahl etc.
Es gibt aber eine Menge Menschen, die die Fähigkeiten, technischen Mittel usw. haben diesen Schutz zu umgehen. Nur weil es also relativ leicht umgangen werden kann (ich schätze mal mit ein bisschen Internetrecherche wird man genügend Tipps oder auch käufliche Hilfsmittel finden), bedeutet es nicht, dass der Schutz unwirksam ist.
Wirksam bedeutet, dass der Schutz eine gewisse Hindernishöhe darstellt. Es spielt keine Rolle, ob mit entsprechendem Werkzeug etc. diese Höhe sinkt, die Wirksamkeit bleibt weiter gegeben.
Ich, als Laie, sehe das anders. Zu deinem Beispiel mit dem Auto:
Mal angenommen due Verriegelung besteht darin, dass man die Klinke (nennt man das beim Auto so) in das Auto hineindrückt, so wie bei Skoda/VW/... die Türen von innen verriegelt werden. Um die Tür zu entriegeln muss man die Kline nach außen ziehen. Dies stellt auch eine technische Maßnahme gegen den Diebstal dar. Diese ist aber leider nicht wirksam, da jeder in der Lage ist das Auto zu öffnen.
Genau so ist das meiner Meinung nach auch mit dem Kopierschutz. Solange jeder in der Lage ist den Kopierschutz ohne Probleme zu umgehen ist er in meinen Augen nicht wirksam. Mit "jeder" meine ich wirklich jeden, egal ob 4 Jahre altes Kind oder 85 jähriger Opa.
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Ich, als Laie, sehe das anders. Zu deinem Beispiel mit dem Auto:
Mal angenommen due Verriegelung besteht darin, dass man die Klinke (nennt man das beim Auto so) in das Auto hineindrückt, so wie bei Skoda/VW/... die Türen von innen verriegelt werden. Um die Tür zu entriegeln muss man die Kline nach außen ziehen. Dies stellt auch eine technische Maßnahme gegen den Diebstal dar. Diese ist aber leider nicht wirksam, da jeder in der Lage ist das Auto zu öffnen.
Versteh ich jetzt nicht. So weit ich weiß, muss man die Autos von außen abschließen, ob jetzt mit Schlüssel oder Funkfernbedienung. Damit ist das Auto verriegelt und man kommt ohne Schlüssel von außen nicht in das Auto (natürlich müssen die Fenster oben sein).
Genau so ist das meiner Meinung nach auch mit dem Kopierschutz. Solange jeder in der Lage ist den Kopierschutz ohne Probleme zu umgehen ist er in meinen Augen nicht wirksam. Mit "jeder" meine ich wirklich jeden, egal ob 4 Jahre altes Kind oder 85 jähriger Opa.
Es geht um eine Wirksamkeit, die ohne Hilfsmittel nicht umgangen werden kann.
Aber du wirst ja bei deiner Recherche Morgen in der Juristen-Bibliothek Sachen herausfinden. Die kannst du dann ja hier posten, wenn möglich mit Quellenangaben. Interessant ist es allemal.
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1 BvR 2182/04 (http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rk20050725_1bvr218204.html) hilft uns zwar nicht, ist aber trotzdem eine interessante Entscheidung unseres lieben Bundesverfassungsgerichts.
[Nachtrag]
3 Kommentare sind wichtig:
Darlegungen hierzu wären aber angesichts des Umstandes, dass – soweit ersichtlich - in Deutschland derartige Verfahren bei Privatkopien bislang nicht angestrengt wurden, erforderlich gewesen.
und
Zudem ist das Sich-Verschaffen eines geeigneten Werkzeugs beispielsweise aus dem Internet per Download auch nach seinem Vortrag tatsächlich möglich und – wenn es zu privaten Zwecken erfolgt - ebenso wie das Umgehen des Kopierschutzes selbst weder mit Strafe noch mit Bußgeld bedroht.
und
Der Beschwerdeführer setzt sich schon nicht mit der streitigen einfachrechtlichen Frage auseinander, wann eine wirksame technische Maßnahme im Sinn des § 95 a UrhG vorliegt – also ob es daran etwa fehlt, wenn sich die Maßnahme ohne weiteres (zum Beispiel durch standardmäßig mit Betriebssystemen ausgelieferte Kopierwerkzeuge) umgehen lässt.
Datum der Entscheidung ist der 25.7.2005.
Ich sehe es so:
Es gab mis zu dem Datum noch kein Urteil über die Privatkopie. Sie sind sich im Klaren, dass es unklar ist, was eine "wirksame technische Maßnahme" ist, gehen aber nicht drauf ein, weil es nicht Teil der Beschwerde war. Zusätzlich ist es nicht unter Nicht-Zivilrecht legal zum privaten Gebrauch Software zu kaufen und damit den Kopierschutz zu umgehen. Der einzige, der dich verklagen darf ist der Urheber, der Staatsanwalt erhebt aber keine Klage gegen dich.
Mit anderen Worten: Kopierschutz umgehen ist kein Problem, solange du nicht vom Urheber verklagt wirst. Wie Wahrscheinlich es ist vom Urheber verklagt zu werden, wenn man den Kopierschutz umgeht kann sich jeder selbst überlegen.
Natürlich ist das keine Anstifung zu illigalem Handeln uns stellt lediglich meine Laienhafte Meinung dar. Die "richtige" Antwort kann nur eine entsprechend ausgebildete Person geben.
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Ich werde morgen (vorausgesetzt sie ist dann offen) in die Bibliothek der Juristen gehen und den Kommentar zu dem Wort "wirksam" heraussuchen (sowie die Definition von "Fahrzeug" - aber das ist eine andere Sache ;)).
<interessiert>
Und, war sie geöffnet? Konntest du neue Erkenntnisse gewinnen, die für uns alle hilfreich sind?
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Und, war sie geöffnet? Konntest du neue Erkenntnisse gewinnen, die für uns alle hilfreich sind?
War leider nicht geöffnet. Am Wochenende hat sie generell geschlossen :(. Wenn ich kommende Woche Zeit habe, werde ich hingehen und nachsehen ob es einen KOmmentar oder etwas anderes, hilfreiches dazu gibt.
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Und, war sie geöffnet? Konntest du neue Erkenntnisse gewinnen, die für uns alle hilfreich sind?
War leider nicht geöffnet. Am Wochenende hat sie generell geschlossen :(. Wenn ich kommende Woche Zeit habe, werde ich hingehen und nachsehen ob es einen KOmmentar oder etwas anderes, hilfreiches dazu gibt.
An was für einer Uni bist du denn? Samstags haben Bibliotheken doch immer geöffnet, zwar verkürzt, aber immerhin. Krass. Hoffentlich musst du noch keine erhöhten Studiengebühren berappen. Für den Minderservice.
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Die FAQ-Liste des Bundesministeriums der Justiz (http://www.kopien-brauchen-originale.de/enid/faq) sagt dazu Folgendes:
"Was sind 'wirksame technische Maßnahmen'?
- Technische Maßnahmen sind nach § 95 a Abs. 2 UrhG Technologien, Vorrichtungen und Bestandteile, die im normalen Betrieb dazu bestimmt sind, geschützte Werke oder andere nach diesem Gesetz geschützte Schutzgegenstände betreffende Handlungen, die vom Rechtsinhaber nicht genehmigt sind, zu verhindern oder einzuschränken.
- Technische Maßnahmen sind wirksam, soweit sie die Nutzung eines urheberrechtlich geschützten Werkes etwa durch ein DRM-System kontrollieren."
und:
"Wenn z.B. ein CD- oder DVD-Brenner den Kopierschutz gar nicht erkennt und deshalb eine Kopie brennt, dann ist der Kopierschutz insoweit nicht wirksam und wird deswegen auch nicht umgangen. Dasselbe gilt, wenn ein Kopierschutz nur auf bestimmten Betriebssystemen (z.B. Windows-PC) funktioniert, auf anderen (z.B. Macintosh, Linux) aber nicht."
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Der massive Marktauftritt von amazon.com scheint Wirkung zu haben:
Apple senkt die Plus-Preise (http://arstechnica.com/journals/apple.ars/2007/10/16/jobs-confirms-itunes-plus-price-drop-across-the-board) auf 99 US-Cents. In Europa noch nichts davon zu sehen, anscheinend, alle Tests meinerseits zeigen den Preis von 1,29 Euro, also 1,83 Dollar, am Rande vermerkt. In der US-Filiale wohl auch nur hier und da, ein Beispiel (http://phobos.apple.com/WebObjects/MZStore.woa/wa/viewAlbum?id=218344896&s=143441) aus den Kommentaren bei Ars.
Es ergibt sich natürlich die Frage, ob dann die DRM-Songs weiterhin 99 Cents kosten sollen, also direkt konkurrieren, oder auch günstiger werden. Könnte natürlich sein, daß man so auch Druck auf Universal aufbauen will, denn wenn nur die keine Plus-Songs anbieten, könnten sie in Zugzwang kommen doch noch umzusatteln. Denn ohne Aufpreis greift ja wohl jeder Kunde zum Plus. Dann wird man es schon vermissen ist da keins.
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In Europa noch nichts davon zu sehen, anscheinend, alle Tests meinerseits zeigen den Preis von 1,29 Euro, also 1,83 Dollar, am Rande vermerkt.
Die Preise für iTunes Plus Titel sind heute auch für Europa auf -,99 € geändert worden. Kommentar von Mr. Jobs (natürlich ohne denn gestiegenen Marktdruck direkt zuzugeben): "It's been very popular with our customers, and we're making it even more affordable."
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Die amerikanische Deutsche Grammophon öffnet als erstes großes Klassiklabel für 42 Länder ihre Downloadpforte:
http://www2.ham.deutschegrammophon.com/cat/
MP 3, 320 k, DRM, 1,29/11,99 US$ (http://gizmodo.com/gadgets/drm-freedom/deutsche-grammophon-shows-how-digital-music-stores-should-really-work-328356.php)
= leider 1,29/11,99 € wie ich gerade sehe.
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Ich hoffe, ich habe nichts überlesen in diesem Thread. Aber ich habe jetzt erst gesehen, dass es die Möglichkeit gibt, die gekauften iTunes Songs auch einzeln auf "plus" zu upgraden, ebenso die Musikvideos. Man muss also nicht mehr alle auf einmal nehmen. Das finde ich eigentlich echt gut und fair.
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Das wurde kürzlich erst eingeführt. Eine gute Option, obwohl ich davon noch nix auf DRM-Frei umgestellt habe.
Da ich mir die meisten gekauften Sachen eh auf CD brenne, brauche ich das nicht. Einzig die höhere Qualität wäre nicht schlecht..
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MP3 Store von Amazon startet in D:
http://www.amazon.de/gp/dmusic/help/faq.html
Ergänzung:
Der Klick auf "Auch als CD verfügbar" kann die Musik deutlich verbilligen.
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Auf der Suche nach der Bitrate fand ich das bei Amazon:
"Wir streben eine durchschnittliche Bitrate von 256 Kilobits pro Sekunde an (kbps). Eine variable Bitrate erlaubt es uns, komplexeren Teilen von Musikdateien eine höhere Bitrate zuzuweisen und für weniger komplexe Abschnitte eine geringere Bitrate zu verwenden. Aus diesen Bitraten wird ein Durchschnitt errechnet, der die Klangqualität für die gesamte Datei darstellt. Ein Teil der Musik ist mit einer durchgehenden Bitrate von 256 Kilobits pro Sekunde kodiert. Hier wird die gleiche Klangqualität bei einer etwas umfangreichen Dateigröße erreicht."
256kbit/sec. klingt schon mal doppelt so gut wie das Apple vertickt.
"streben an" und "Durchschnitt der Birate" und "Ein Teil der Musik ist mit einer durchgehenden Bitrate" klingt komisch.
Ist das schon immer so gewesen?
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256kbit/sec. klingt schon mal doppelt so gut wie das Apple vertickt.
Nein.
1. Bei gleicher Bitrate ist die Qualität von AAC besser als die von MP3. Ist halt ein deutlich modernerer Codec.
2. Alle Titel aus iTunes Plus (gleicher Preis, aber ohne DRM) haben ebenfalls 256kB/s. Das war ja damals bei der Einführung von iTunes Plus der Witz. Lieder mit besserer Qualität und gleichzeitig ohne DRM zum gleichen Preis.
3. Mittlerweile sollte die komplette Umstellung auf DRM-freie Titel vollzogen sein.
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Bitte beachten Sie, dass Amazon MP3-Downloads derzeit nur Kunden in Deutschland zur Verfügung steht.
:(
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3. Mittlerweile sollte die komplette Umstellung auf DRM-freie Titel vollzogen sein.
Ich finde andauernd Alben ohne Plus, es ist also schon noch was zu tun.
Wenn ich schon auf Amazon und bereit, dort einzukaufen, lasse ich mir doch gleich die CD schicken… in vielen Fällen ist sie günstiger, notfalls schaut man mal auf dem Marketplace. (Oder ändert die Länderdomain und bestellt in England.)
Oder werden die Lieferzeiten jetzt absichtlich verlängert? Hmm, die Tiefpreisgarantie haben sie jedenfalls nur noch auf Nachfrage, wenn überhaupt. Ist erst kürzlich abgeschafft worden.
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notfalls schaut man mal auf dem Marketplace.
Ich bestelle meine Mukke ausschließlich auf dem "Market Place" von Amazon.
Trotz teilweise nur 90% positive Bewertungen habe ich nie daneben gegriffen.
Die CDs und DVDs kommen meist aus Deutschland, dann aus England und USA und dreimal sogar aus Neuseeland.
Es gab nie Pannen.
Die Lieferzeit kann schon mal 10 Tage dauern, aber für eine CD aus DownUnder incl. Versand für 6,--€!!
Zuletzt gab's Duffys Rockferry für 11,29€ incl. Mit 24.000kbit/sec. oder so! ;D
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Zuletzt gab's Duffys Rockferry für 11,29€ incl. Mit 24.000kbit/sec. oder so! ;D
Knapp daneben. ;D
1.411.200 Bit/s = 1.378,1 kBit/s.
So extrem weit weg ist das also nicht mehr. Ist die Frage, ob man's hört oder hören will. Ich finde halt nur, dass man sich nicht schon von vornherein mit dem komprimierten Zeug abfinden soll. Aber eigentlich ist nur eine analoge Aufzeichnung in der Lage, Tonwellen unkomprimiert aufzuzeichnen, theoretisch.
Egal! Wollte nur noch mal die Schallplatte ehren. ;)
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Tja, noch mal draufgeschaut :-[:
Amazon will ja scheinbar über den Preis kommen, und da sind dann doch viele Alben für 4,89 € zu haben. Da gibt es auch die Marketplace-CD nicht billiger. Habe mal bisschen durchgeackert und es sind zwar wirklich oft die Frontseiten-Angebote, aber eben nicht nur.
Gleichzeitig habe ich irgendwie das Gefühl, die CD-Preise von Amazon selbst sind teurer geworden, was sich ja mit Sicherheit auch auf die Marketplacepreise auswirken wird. Hoffentlich nur ein Gefühl.
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OK, noch einmal zum Thema iTunes Plus:
Der iTMS soll nun komplett auf iTunes Plus umgestellt sein, d.h. alle Titel sind 256kBit/s AAC kodiert und DRM-frei.
D.h. gegenüber dem Amazon-Store (256kBit/s MPEG 1 Layer 3) gibt es einen Qualitätsvorteil. Ob der nun noch hörbar ist oder nicht, wage ich nicht zu beurteilen.
Trotzdem finde ich den Amazon Store gut, da er eine vernünftige (weil DRM-freie) Alternative darstellt und vernünftige Konkurrenz immer gut für den Kunden ist.
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Möchte meinen ersten Titel im iTMS kaufen. Wo finde ich denn Angaben zu Datenformat, Bitrate und DRM-Art ???
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AFAIK sind alle Titel 256kBit/s AAC kodiert und DRM-frei (s.o.), daher ja "komplett auf iTunes plus umgestellt".
In den FAQs finde ich so auf die schnelle nix. :(
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Habe den Titel jetzt bei Amazon gekauft:
- das mühsame und qualitätsmindernde umkonvertieren in MP 3 entfällt
- es steht angeschrieben was man bekommt
- der Amazon MP3 Downloader plaziert gekaufte Titel auf Wunsch in iTunes
- (zumindest dieser Titel war) billiger
- stöbern im Angebot mit BrowserKomfort (Geschwindigkeit, Tabs, etc.)
Tschüß Apple Music Store.
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Tatsächlich, da sind viele der Alben, die ich mir ansehen und auch anhören würde, günstiger als im iTMS. Ich habe mir das Angebot bei Amazon noch nie so wirklich angeschaut.
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Ich kaufe (bis auf Ausnahmen, geb's zu) weder noch, sondern bevorzuge physische Alben. Und da fällt mir leider auf, dass seit Einführung des Amazon-MP3-Services dort CDs oft und öfters Apothekerpreise haben.
Zur Frage:
Ja, die iTunes-Store-Lieder sind alle AAC 256, ohne DRM, allerdings mit Käufer und Emailadresse in den Metadaten, soweit das noch stimmt.
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Tschüß Apple Music Store.
Ganz so extrem sehe ich die Situation nicht. Ich wähle halt je nach Situation den Store aus, den ich möchte. Deshalb finde ich es ja gut, dass es auch gute oder bessere Alternativen zum iTMS gibt.
Es hat jalt auch jeder unterschiedliche Anwendungsprofile und daher etwas andere Probleme:
- das mühsame und qualitätsmindernde umkonvertieren in MP 3 entfällt
Das entfällt bei mir auch, da alle Geräte, die ich habe (auch Autoradio), problemlos AAC abspielen.
- es steht angeschrieben was man bekommt
Ja, schön wäre eine einfach zu findende Seite im iTMS, wo die öfters auftauchenden Fragen direkt beantwortet sind.
Aber die Situation im iTMS bezüglich was man bekommt, ist ja zum Glück recht einfach, nur das Finden dieser Info nicht (seufz). Am Anfang war alles 128KBit/s AAC mit DRM. Dann wurde iTunes Plus eingeführt mit 256KBit/s AAC ohne DRM und man musste darauf achten, ob beim Sonf iTunes Plus steht oder nicht. Heute ist es wieder einfach, weil alles 256KBit/s AAC ohne DRM ist.
Es ist für den Kunden einfacher, wenn er nicht immer gucken muss, welches Format und Preis ein Song hat, sondern wenn alles einheitlich ist. So fing der iTMS ja auch an und beim Format ist er wieder so.
Beim preis war früher alles einfach, jeder Song 0,99€. Nun musste die MI unbedingt unterschiedliche Preise haben. Und ich glaube, dass das auch den Kauf behindert.
- (zumindest dieser Titel war) billiger
Ja, man kann ja schauen, wo das Angebot besser ist und dann wählen.
- stöbern im Angebot mit BrowserKomfort (Geschwindigkeit, Tabs, etc.)
Ja, das Stöbern in iTunes war grauenhaft meiner Meinung nach. Das müsste ja jetzt erledigt sein, da man auch im Browser stöbern kann.
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Habe jetzt auch mal einen Song bei Amazon gekauft. Funktioniert ja recht gut.
Amazon bietet die Titel in VBR (http://de.wikipedia.org/wiki/Bitrate#Variable_Bitrate) an.
Was sagen denn die Hifi-Puristen hier dazu? Lt. Wikipedia sei das Verfahren ausgereift, aber ich habe da doch starke Bedenken.
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Amazon bietet die Titel in VBR (http://de.wikipedia.org/wiki/Bitrate#Variable_Bitrate) an.
Nimm doch die Titel in der statischen Bitrate (http://www.amazon.de/s/ref=nb_sb_ss_i_0_6?__mk_de_DE=%C5M%C5Z%D5%D1&url=search-alias%3Daps&field-keywords=schallplatten&sprefix=schall). ;D
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Die gehen aber so schlecht durch meine DSL-Funkleitung ;D