Apfelinsel

Talk => Thema gestartet von: tertinator am Dezember 14, 2006, 10:05:53

Titel: Urheberschutz verletzt
Beitrag von: tertinator am Dezember 14, 2006, 10:05:53
Möglicherweise passt das hier nicht ganz ins Forum, aber in einem gewissen anderen poste ich nicht mehr so gerne.

Ich habe vor einigen Tagen für einen Kunden eine Zeitungsanzeige gestaltet und diese zur Freigabe als PDF gepostet.

Nun musste ich entdecken, dass diese ohne mein Wissen veröffentlicht wurde. Mein Preis-Angebot lag bei 100 Euro. Laut meiner AGB müsste ich nun eine Strafgebür vom Angebot zzgl 30% verlangen.
Allerdings bin ich mir nicht ganz sicher, ob dies durch eine böse Ansicht geschah, oder nur durch Unwissenheit.

Allerdings scheue ich mich ein wenig, ist das doch das erste mal, dass ich jemand abstrafe (blödes Wort).
Zudem ist die Kundin eigentlich eine recht angenehme Person. Wie würdet ihr verfahren?

Nachtrag: ich habe eben mit ihr geredet und wir haben eine normale Zahlung vereinbart (nur den Betrag laut Angebot). Ich habe ihr erklärt, dass es problematisch sei, "Voransichten" zu veröffentlichen und das Argument der Qualität angeführt. Sie hat das eingesehen …

>Beitrag gepostet gehabt - und fünf Minuten später selbst die Lösung präsentiert; so solls sein ;)
Titel: Re: Urheberschutz verletzt
Beitrag von: FOX am Dezember 14, 2006, 10:35:18
im normalfall ist es doch immer gut, erstmal mit den kunden zu reden. wenn die sich querstellen, kann man immer noch auf höhere zahlungen bestehen. bei neuen kunden muss man leider hier und da auch zugeständnisse machen, die manchmal bitter sind. wenn nichts bezahlt wird, sollte man allerdings auf sein recht bestehen.

gerade in dieser branche ist es mode geworden, sehr spät, oder bei kleinstaufträgen, überhaupt nicht zu bezahlen. ich habe auch schon vieles gemacht, wo entweder die firma vor bezahlung pleite ging, oder ich ewig auf ein paar euro warten musste. ärgerlich, wenn man z.b. selbst vorher eine druckerei bezahlt hat.
Titel: Re: Urheberschutz verletzt
Beitrag von: Florian am Dezember 14, 2006, 11:02:52
Das kenne ich auch, man wird ewig hingehalten. Andererseits bekomme ich mittlerweile bei meinen privaten Bestellungen praktisch sofort eine "Zahlungserinnerung". Die ist zwar dann gebührenfrei, aber ganz schön unhöflich finde ich das schon. Aber oft muss man ja sowieso Vorkasse leisten.


Aber gut, bei tertinator scheint es ja einfach ein Versehen gewesen zu sein.
Titel: Re: Urheberschutz verletzt
Beitrag von: elafonisi am Dezember 14, 2006, 11:11:25
Aber gut, bei tertinator scheint es ja einfach ein Versehen gewesen zu sein.

Ich kenne eine Menge von Leuten bei denen ein solches "Versehen" Methode ist. So nach dem Motto: Man kann es ja mal probieren, vielleicht hält der andere ja die Klappe. Und in der heutigen Zeit, wo man jedem Kunden hinterher hechelt, wird manch einer die Klappe halten.
Titel: Re: Urheberschutz verletzt
Beitrag von: fränk am Dezember 14, 2006, 11:18:58
Ich kenne eine Menge von Leuten bei denen ein solches "Versehen" Methode ist. So nach dem Motto: Man kann es ja mal probieren, vielleicht hält der andere ja die Klappe. Und in der heutigen Zeit, wo man jedem Kunden hinterher hechelt, wird manch einer die Klappe halten.
Yepp!

Aktuell warte ich auf ca. 3.500,--€ von einem Kunden.

Der Kunde hatte ein Zahlungsziel von 30 Tagen, die waren am 07.12. rum.

Der Kunde kann im Moment nicht zahlen.

Was tun?

Ganz einfach, ich habe ihm gestern erneut Waren im Wert von ca. 2.000,--€ geschickt, in der Hoffnung das er diese verbauen und die kompletten Baugruppen dann verkaufen kann.

So wird es wohl auch kommen, es kommt immer so.
Nerven tut's trotzdem.
Titel: Re: Urheberschutz verletzt
Beitrag von: Florian am Dezember 14, 2006, 11:20:12
elafonisi:
Da hast Du natürlich auch wieder recht.
Aber ist ja egal, Fall gelöst.

fränk: Toi, toi, toi.
Titel: Re: Urheberschutz verletzt
Beitrag von: tertinator am Dezember 14, 2006, 11:54:48
Bei Aufträgen, die den Wert von 1000 Euro übersteigen, verlange ich eine Teil-Vorauszahlung.
Obwohl diese eher symbolisch ist, kann ich so sichergehen, dass ich wenigstens nicht auf den Kosten sitzenbleibe, die ich selbst zu leisten habe.

Ich kann ja verstehen, dass es bei jedem einmal knapp sein kann (ist bei mir ja nicht anders), aber ich sehe auch kein Problem darin, dass jemand, der einen Auftrag über 1000 Euro erteilt, auch 300 Euro vorstrecken können müsste (<--- schlechtes Konjunktiv)

und grundsätzlich ist ja bei größeren Beträgen auch eine Ratenzahlung drin
Titel: Re: Urheberschutz verletzt
Beitrag von: fränk am Dezember 14, 2006, 11:57:29
Bei Aufträgen, die den Wert von 1000 Euro übersteigen, verlange ich eine Teil-Vorauszahlung.

Wenn ich darauf bestehen sollte, kann ich meinen Laden zu machen.
Sofort!

Ich zahle ja auch nix im Voraus.

Einzige Ausnahme: Mein MacBook Pro bei Cancom.
Ich bin dort Erstbesteller und dann wollen die die Asche vornewech.
Bezahlt ist das gute Stück also, nur der Liefertermin steht in den Sternen. >:(
Titel: Re: Urheberschutz verletzt
Beitrag von: tertinator am Dezember 14, 2006, 12:00:00
ich denke einfach, dass eine gewisse Vorausvergütung nicht unverschämt ist (ich rede ja von größeren Beträgen UND von Neukunden)
<1000 Euro sind für mich einfach ein größerer Betrag>
Titel: Re: Urheberschutz verletzt
Beitrag von: fränk am Dezember 14, 2006, 12:33:30
<1000 Euro sind für mich einfach ein größerer Betrag>

Für mich auch!

Nur würden meine Kunden mir den Auftrag einfach nicht erteilen, wenn ich auf Vorauszahlung oder auch nur Teilvorauszahlung bestehe.

Die Firmen sind so in ihren inneren Systemen verankert, daß es dem einzelnen Mitarbeiter gar nicht möglich wäre einen Teilbetrag vorab zu bezahlen.
Er hat keine Ware zur Rechnung die er kontrollieren kann, keinen Lieferschein zur nicht gelieferten Ware.....

Das alles vor seinem Vorgesetzten oder vor der Geschäftsleitung zu erklären ist ihm viel zu viel Aufwand.
"Das ham mä ja noch nie gemacht!" kommt dann.
Dann bestellt er lieber bei einem Lieferanten, der vielleicht teurer ist, aber ihm seine Ruhe lässt!

Mein Service meiner Kundschaft gegenüber besteht darin, ihnen diese Ruhe zu geben.
Ich liefere pünktlich, in akzeptabler Qualität, so daß sie keinen Stress mit mir als Lieferanten haben.
Das ist das einzige was wirkt!
Titel: Re: Urheberschutz verletzt
Beitrag von: warlord am Dezember 14, 2006, 13:12:28
Das halte ich auch als einfacher Konsument in der Regel so. Ich mag es nicht, wenn ich Vorauskasse leisten muss und akzeptiere das in der Regel nur bei meiner Erstbestellung bei einem Anbieter.

Das Inkassorisiko ist sicher etwas des Unangenehmeren, welches das Unternehmertum mit sich bringt. Aber es gehört halt dazu. Und ich bin als Konsument nicht bereit, dem Unternehmer das abzunehmen.
Titel: Re: Urheberschutz verletzt
Beitrag von: tertinator am Dezember 14, 2006, 13:22:19
okay, war vielleicht falsch formuliert.

Die Auftragsannahme ist natürlich kostenlos ;)

Aber bevor es bei einem Erstkunden in den Druck geht, rede ich nochmal mit ihm und bitte in eine Teilzahlung.

(das habe ich einmal gemacht, und es war gar kein Problem)
Titel: Re: Urheberschutz verletzt
Beitrag von: Florian am Dezember 14, 2006, 14:36:23
Das dürfte doch auch von Branche zu Branche unterschiedlich sein. So wie tertinator das macht, fände ich das okay.
Titel: Re: Urheberschutz verletzt
Beitrag von: elafonisi am Dezember 14, 2006, 14:57:05
Letztes Jahr, gleiche Zeit. Bekam einen Auftrag von einem Kunden den ich nicht kannte. Auftragswert 18.000,- €. Erkundigung bei Credtitreform: Geschäftsverbindung zulässig, Höchstkredit 5000,-  €. Ich schick ihm eine Auftragsbestätigung in der ich folgende Zahlungsmodalitäten vorgebe: 1/3 sofort, 1/3 bei Lieferung, Rest nach 10 Tagen mit 2% Skonto oder 30 Tagen netto. Kunde storniert den Auftrag. Ich ruf ihn an. Er tobt! Das vierfache an Kreditlimit hätte sein Sohn auf der Kreditkarte, wir wären für ihn gestorben. Das Argument, das auch keine Bank einem Kunden 18.000,- € Kredit ohne Sicherheiten gibt zieht nicht.

Ein Jahr später: Kunde pleite, uns gibts immer noch :D

Fazit: Es kann hilfreich sein, auch mal einen Auftrag zu verlieren.
Titel: Re: Urheberschutz verletzt
Beitrag von: Florian am Dezember 14, 2006, 15:11:32
Wahrscheinlich hat sein Sohn seinen Kreditrahmen aufs vollste ausgeschöpft.  :D
Titel: Re: Urheberschutz verletzt
Beitrag von: tertinator am Dezember 14, 2006, 15:19:58
bei 18.000 Euro wäre ich - als ein-Mann-Firma (noch) - pleite.

Definitiv pleite.

Ich stelle eben Sachen her, die ich niemandem anderen geben kann. Ich verkaufe kein Auto, das ich gegebenenfalls jemand Anderem verkaufen kann. Ein Verlust bei mir ist eben ein totalverlust. Die Erfahrung, die ich eben gemacht habe ist, dass seriöse Kunden diese Vorgehensweise mit teilweiser Vorauskasse durchaus akzeptieren.
Sie wissen auch, dass ich relativ frisch angefangen habe.

Aber ich genieße das Vertrauen der Leute, was ein großer Vorteil für mich ist.
Titel: Re: Urheberschutz verletzt
Beitrag von: elafonisi am Dezember 14, 2006, 15:38:49
Ich stelle eben Sachen her, die ich niemandem anderen geben kann.

Ist bei uns genau so. Auftragsbezogene Fertigung im chemischen Anlagenbau.
Titel: Re: Urheberschutz verletzt
Beitrag von: elafonisi am Dezember 15, 2006, 07:30:04
@tertinator
Wenn du einem Kunden eine Werbung oder ein Layout zur Ansicht als pdf schickst, kannst du doch meines Wissens nach ein Wasserzeichen z.B. "Entwurf" einfügen.