Gute Frage. Wäre eigentlich nur für Gutschriften wichtig, wenn man das Glump

wieder zurückgibt ...
Zur ursprünglichen Frage: Die AppleStore-Rechnungen waren von der Mehrwertsteuer immer schon richtig, nur der Zustellungsweg (per E-Mail) war falsch. Aber das hat sich rückwirkend zum 1.7.2011 erledigt. Jetzt ist das, was Apple macht, tatsächlich erlaubt (
Artikel 5 Steuervereinfachungsgesetz 2011), wenn der Empfänger zu jeder Rechnung eine erhaltene Leistung "irgendwie" nachweisen kann.