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Zusammenfassung

Autor: Florian
November 17, 2011, 22:29:06
Dieses Thema zu reaktivieren grenzt an Irrsinn, aber sei's drum. ;D

Das Surface-Ding lebt noch und die nächste Generation kommt im Frühjahr, jetzt kann man vorbestellen, für 8400$:
http://arstechnica.com/gadgets/news/2011/11/microsofts-table-sized-tablet-surfaces-in-pre-order.ars
Autor: Dale
Juni 20, 2007, 23:43:37
Hmm. Ich dreh echt noch mal durch mit dem Urheberrecht.

Die Jungs von Sarcastic Gamer scheinen sich keinen Kopf über Urheberrechtsverletzungen zu zerbrechen, da sie (auf gekonnte Weise) MS Surface Pressebilder mit eigenen Worten versehen haben. ;)
Autor: Florian
Juni 06, 2007, 19:57:20
apprendi: Der Thread heißt ja " Jetzt weiss ich was ich immer vermisst habe".
Wir folgern: Mammut-Threads mit zig Themen wurden hier allgemein vermisst.

Dave:
Da habe ich anderes gelernt, ob's richtig ist, weiß ich natürlich nicht. Ich sehe auch nicht recht, welche Begründung es für ein volles Zitat geben soll, wenn auch ein Anreißer mit Link genügt.
Anders sähe es vielleicht aus, wenn man wirklich den gesamten Artikel zerlegt und analysiert. Aber selbst hier bin ich mir nicht wirklich sicher, ob nicht doch ein "Bildungsauftrag" von nöten ist.

Hmm. Ich dreh echt noch mal durch mit dem Urheberrecht.
Autor: daveinitiv
Juni 06, 2007, 18:40:31
Ist halt auch immer die Frage, wie man die Nutzungsrechte sieht. Wenn so ein "Zitat" in einem Forum wie M'n'R kommt, dann ist damit ja keinerlei Absicht zur Bereicherung verbunden. Im Gegenteil, der Artikel, und das ist ja der grundlegende Gedanke bei solchen Veröffentlichungen, erreicht eine größere Leserschaft.
Ich, für meinen Teil, sehe da eine eher geringe Problematik. Aber es ist auch nur meine Einzelmeinung. ;)
Autor: apprendi
Juni 06, 2007, 18:38:14
Hallo?
Ist das jetzt schon Themenkomplex Nr% in diesem Thread?!

Die Mods sind hier auch nicht mehr was sie mal waren... ;D

- Duck und weg -
Autor: warlord
Juni 06, 2007, 18:33:47
Na ja, eine Komplettwiedergabe eines Artikels mit der Zitierfreiheit zu begründen, wäre wohl schon etwas gewagt. Da müsste man im Falle des Falles wohl schon auf einen sehr urheberfeindlichen Richter treffen, schätze ich.
Autor: daveinitiv
Juni 06, 2007, 14:22:51
Der Zusammenhang Deiner Frage mit dem Thread ist mir allerdings noch nicht ganz klar.

Kein relevanter Zusammenhang. Es fiel mir halt der Satz auf und da fragte ich mich, ob die Reglung in der Schweiz anders ist. Das ist alles.

Hier liegt der Hund begraben. Außerhalb der Wissenschaft wird es heikel. Ich denke mehr als kurze Textzitate sind nicht mehr abgedeckt. So habe ich das zumindest mal gelernt.

Nun ja, ich denke, solange wirklich ein Link auf die Quelle gesetzt ist und man es klar als Nicht-Eigenleistung deklariert, dürfte es keine Probleme geben.
Beispielkonstrukt: warlord hätte den Artikel zitiert und die Quelle + Link dazu gegeben. Zusätzlich auch noch ein paar Sätze dazu geschrieben (seine Sichtweise/Meinung), weil er auf den Artikel aufbauend etwas mitteilen wollte. Da wäre ja wenig hilfreich, wenn er vorher den Artikel in seinen eigenen Worten wiedergeben müsste, schon allein, weil das immer ein bisschen verfälscht.

Hochflexible Gesetzgebung alias Gummiparagraph?

Extrem auslegungsbedürftig, sag' ich jetzt mal so. ;)
Autor: Florian
Juni 06, 2007, 12:04:16
Zulässig ist die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe, wenn in einem durch den Zweck gebotenen Umfang

Hier liegt der Hund begraben. Außerhalb der Wissenschaft wird es heikel. Ich denke mehr als kurze Textzitate sind nicht mehr abgedeckt. So habe ich das zumindest mal gelernt.

Zitat
(1) einzelne Werke nach dem Erscheinen in ein selbständiges wissenschaftliches Werk zur Erläuterung des Inhalts aufgenommen werden,

Ja, daß meinte ich. :)

Zitat
(2) Stellen eines Werkes nach der Veröffentlichung in einem selbständigen Sprachwerk angeführt werden,

Hochflexible Gesetzgebung alias Gummiparagraph?

Zitat
(3) einzelne Stellen eines erschienenen Werkes der Musik in einem selbständigen Werk der Musik angeführt werden.

Holla! Sind Samples also quasi frei, wenn sie nicht zu sehr den Song bestimmen? Das ist mir ja ganz neu. Wahrscheinlich verstehe ich es nur nicht richtig...

Zitat
Die Frage: Ist Zitieren nach Schweizer Recht verboten/eingeschränkt, wäre genauer gewesen.

Ja, ich habe das weitergehend als ein kleineres Zitat verstanden.
Autor: warlord
Juni 06, 2007, 07:52:58
Die Frage: Ist Zitieren nach Schweizer Recht verboten/eingeschränkt, wäre genauer gewesen.

Urheberrechtsgesetz ( URG; SR 231.1):

Zitat
Art. 25 Zitate
1 Veröffentlichte Werke dürfen zitiert werden, wenn das Zitat zur Erläuterung, als Hinweis oder zur Veranschaulichung dient und der Umfang des Zitats durch diesen Zweck gerechtfertigt ist.

2 Das Zitat als solches und die Quelle müssen bezeichnet werden. Wird in der Quelle auf die Urheberschaft hingewiesen, so ist diese ebenfalls anzugeben.


Der Zusammenhang Deiner Frage mit dem Thread ist mir allerdings noch nicht ganz klar.
Autor: daveinitiv
Juni 06, 2007, 01:08:36
Ich bin jetzt bei meinen Gedanken beim Zitieren gewesen, was ja ansich eine Kopie darstellt. Und dies ist ja prinzipiell nach

UrhG § 51 Zitate
Zulässig ist die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe, wenn in einem durch den Zweck gebotenen Umfang
(1) einzelne Werke nach dem Erscheinen in ein selbständiges wissenschaftliches Werk zur Erläuterung des Inhalts aufgenommen werden,
(2) Stellen eines Werkes nach der Veröffentlichung in einem selbständigen Sprachwerk angeführt werden,
(3) einzelne Stellen eines erschienenen Werkes der Musik in einem selbständigen Werk der Musik angeführt werden.

erlaubt.

Die Frage: Ist Zitieren nach Schweizer Recht verboten/eingeschränkt, wäre genauer gewesen.
Autor: Florian
Juni 06, 2007, 00:06:38
Du willst sagen, Kopieren mit Quellenangabe sei in Deutschland erlaubt?
Autor: daveinitiv
Juni 05, 2007, 23:36:36
Eben ist mir doch diese Passage von Thyr eingefallen, als ich diesen Artikel gelesen habe:  ;D
http://www.nzzfolio.ch/www/21b625ad-36bc-48ea-b615-1c30cd0b472d/showarticle/5217cce7-9157-49ce-b5ab-197bac9a6258.aspx

Frage an dich Schweizrecht Kennenden. "Urheberrecht gilt auch im Internet: Verlinken erlaubt, Kopieren verboten."
Gelten in der Schweiz andere Gesetze? Kopieren mit Quellenangabe ist doch eigentlich erlaubt.  :o
Autor: FOX
Juni 05, 2007, 22:42:17
Sehr interessanter Artikel, Warlord. Danke dafür.

Die Menschen reden also permanent aneinander vorbei? Wer's nicht glaubt, muss nochmal zur Seite 1 dieses Threads anzurückkehren...  ;D
Autor: Thyrfing
Juni 05, 2007, 20:02:02
Ein Schelm, wer Böses dabei denkt... ;D
Autor: warlord
Juni 05, 2007, 19:43:21
Ja, bist du. Man muss nicht immer auf eine Erklärung bestehen. Manchmal hilft es auch, kurz den eigenen Verstand einzuschalten oder einfach nur dem Bauchgefühl zu vertrauen.
Du zwingst, bewusst oder unbewusst, deine Kommunikationspartner zu einer Reaktion, schlimmer noch, teilweise (willst) du sie zum Einlenken bringen (zwingen). Das klappt aber nicht bei jedem, weshalb du das auch niemals erwarten solltest. Und deinem "lieber einmal mehr die Klappe auf" kann ich auch nicht beipflichten. Es mag Situationen geben, da ist das wirklich angebracht, aber hier finde ich das eher nicht so gut und außerdem macht das die ganzen Sachen ein klein wenig anstrengend (für mich).

Eben ist mir doch diese Passage von Thyr eingefallen, als ich diesen Artikel gelesen habe:  ;D
http://www.nzzfolio.ch/www/21b625ad-36bc-48ea-b615-1c30cd0b472d/showarticle/5217cce7-9157-49ce-b5ab-197bac9a6258.aspx