Autor: MacFlieger
Juli 17, 2007, 08:24:53
OK, nun hat Apple das SuperDrive-Firmware-Update entfernt. Weitere Infos gibts noch nicht.
Noch mal ein kurzer Nachtrag wie Service bei einem Serienfehler sein kann:
Hier ist ein Link zu Apple mit einer neu veröffentlichten "Firmware Restoration".
Die Website ist aber arg unübersichtlich und hässlich.Urgs. Allerdings.
Dann sei der Gedanke erlaubt, weshalb Apple diese Firmware öffentlich macht und sie auch noch über die komfortable Softwareaktualisierung öffentlich macht, so dass unbedarfte User, die ihr System gern auf dem neuesten Stand halten möchten, in die Falle tappen. Besten Dank!
Ach, mein heutiges Telefonat mit Apples Tech Support war interessant.
Mein Antrag auf Kulanz wurde abgelehnt, weil "ein Firmware-Update nicht zwingend notwendig ist und weil das Risiko immer beim User liegt"
Dann sei der Gedanke erlaubt, weshalb Apple diese Firmware öffentlich macht und sie auch noch über die komfortable Softwareaktualisierung öffentlich macht, so dass unbedarfte User, die ihr System gern auf dem neuesten Stand halten möchten, in die Falle tappen. Besten Dank!
Ach, mein heutiges Telefonat mit Apples Tech Support war interessant.
Mein Antrag auf Kulanz wurde abgelehnt, weil "ein Firmware-Update nicht zwingend notwendig ist und weil das Risiko immer beim User liegt"
Dann sei der Gedanke erlaubt, weshalb Apple diese Firmware öffentlich macht und sie auch noch über die komfortable Softwareaktualisierung öffentlich macht, so dass unbedarfte User, die ihr System gern auf dem neuesten Stand halten möchten, in die Falle tappen. Besten Dank!
Beim Einbau durfte ich feststellen, dass das LW eine zu große Einbauhöhe hat. Es passt schlichtweg nicht. Danke - kann also morgen wieder hin.
Die paar Fälle, die deiner/eurer Meinung nach auftreten und unter die Gewährleistung "fallen" würden, könnte man doch wahrscheinlich mit einer anderen Norm auffangen.Naja, nicht ganz. Wie wäre es zum Beispiel mit einem Mangel, den man nicht sofort beheben lassen kann oder will und erst nach Ablauf der Garantie (!) zum Händler kommt, also 13 oder 14 Monate nach Kauf. Damals ging es beispielsweise um ein sich ablösendes Trackpad eines iBooks. Ein Mangel, keine Frage, aber da der Student auf das Gerät nicht verzichten konnte, wurde halt von einer Reparatur abgesehen ("ich hab ja 2 Jahre Gewährleistung"). Das böse Erwachen kam dann, als man eben nach besagter Frist diesen Mangel beheben lassen wollte. Gottseidank liess sich aber nachvollziehen, daß der Mangel schon kurz nach Kauf bei einem AASP bestätigt, aber auf Wunsch des Kunden nicht repariert wurde. Ähnliches gilt für Dinge, die nur kurz oder vielleicht sogar gar nicht verwendet wurden bis zum Eintritt der Beweislastumkehr. Wenn man hier glaubhaft versichern kann, daß die Sache kaum oder gar nicht verwendet wurde, sieht die Sache schon wieder anders aus.
Dass der Gesetzgeber etwas normiert, dass völlig unbrauchbar ist …