Autor: Thyrfing
März 11, 2007, 18:28:25
ZitatNicht 100% richtig. Es sind 12 Jahre Schulzeit, wobei die letzten drei Jahre nicht immer in der Schule verbracht werden müssen
Nein, solche Vorschriften über Berufsschulen und Ausbildung gibt es nur in ein paar Bundesländern. Wenn man es bundesweit sieht, kann man nur sagen, dass die obligatorische Schulzeit ("Vollzeitschulpflicht") 9 Jahre beträgt.
Siehe zum Beispiel Hessisches Schulgesetz, Paragraph 59, Absatz 1.
Ich denke mbs ist an der Wahrheit näher dran: Meines Wissens nach, bist du (in NRW) bis zum 18. Lebensjahr schulpflichtig. Solltest du eine Schule vor dem 18. Lebensjahr abschließen (verlassen) und keine weiterführenden Tätigkeiten (Ausbildung, Arbeiten) ausüben, musst du in das sogenannte Berufsvorbereitungsjahr. So lange, bis du nicht mehr schulpflichtig, repektive 18 Jahre alt bist.