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Zusammenfassung

Autor: daveinitiv
Januar 24, 2007, 22:21:05
Welcher Fahndungserfolg? Dass durch das komplette Kreditkartenscreening dann doch zufällig Leute "ins Netz gegangen" sind? Das, was Staatsanwaltschaft und Polizei da gemacht haben, ist das Beugen der Rechtsstaatlichkeit. Sie haben sich über geltendes Recht hinweggesetzt, mit einer mehr als fadenscheinigen Begründung. So werden die strukturellen Gebäude der Rechtsstaatlichkeit immer weiter unterhöhlt, der Raubbau wird vorangetrieben.

Ein konkreter Anfangstatverdacht, die Betonung liegt auf konkret, hat nie bestanden, man wusste ja noch nicht mal, ob diese Internetseite mit ihrem Angebot überhaupt Konsumenten habe, die aus der BRD stammen. Und an die Hintermänner ist man auch in keiner Weise herangekommen, lediglich Konsumenten wurden herausgefiltert.

Es gibt mittlerweile eine starke populistische Tendenz, die in Richtung staatliche Willkür läuft. Und es werden dabei oftmals völlig abstruse Schreckensszenarien bemüht, die für die Masse so leicht zu konsumieren sind. Natürlich muss ein "Erfolg" gezeigt werden, um diese Vorgehensweise zu rechtfertigen. Und die Thematik ist auch dazu befähigt Kritiker mundtot zu machen, wer die Vorgehensweise kritisiert, wird gleich mit großem Aufschrei in die Kiste der (potenziellen) Kinderschänder, Kinderpornographiekonsumenten gesteckt. Solche Tatsachen sind einfach ein Schlag ins Gesicht für jeden, der auf die Rechtsstaatlichkeit vertraut.
Autor: Florian
Januar 19, 2007, 12:27:05
Bezeichnenderweise gab es zunächst keine große Diskussion, hervorgestellt wurde vor allem der Fahndungserfolg.
Autor: radneuerfinder
Januar 19, 2007, 10:29:58
Autor: warlord
Januar 19, 2007, 10:09:23
Irgendwie schon in verschiedener Hinsicht bedenklich:
http://www.nzz.ch/2007/01/19/al/articleEU5SR.html