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[/table]
[tr] = Zeile [td] = Zelle

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[acronym=Mysteriöse Inselzone]MIZ[/acronym]
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Zusammenfassung

Autor: Florian
März 16, 2016, 19:14:03
Derzeit befasst sich der Europäische Gerichtshof mit der deutschen Störerhaftung. Diese nimmt Betreiber von WLANs in die Mithaftung für illegales Tun der Nutzer des Netzes. Hauptrisiko natürlich eine Abmahnung durch die Inhalte-Industrie.

Damit ist es mit den offenen Netzen in Deutschland schwierig.

Gegen eine Abmahnung seitens Sony hatte Tobias McFadden geklagt, seines Zeichen überzeugter Freifunker und auch Pirat (gibt es noch!).

Nun hat der Generalstaatsanwalt, dessen Einschätzungen das Gericht normalerweise folgt, die Störerhaftung als nicht verhältnismäßig bezeichnet. Für offen(er)e Netze in Deutschland besteht also Hoffnung.

http://www.heise.de/newsticker/meldung/Offene-WLAN-Netze-EuGH-Generalanwalt-will-Stoererhaftung-einschraenken-3139489.html