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Zusammenfassung

Autor: warlord
Januar 28, 2016, 20:07:46
In der Schweiz löst das erste Urteil zum Thema Retweets Verwunderung aus:
http://www.nzz.ch/zuerich/aktuell/journalist-nach-verbreitung-von-doelf-tweet-freigesprochen-ld.4504

(Wieso ist mir zwar etwas rätselhaft. Ich finde es ziemlich vernünftig und nicht extrem erstaunlich oder verwunderlich.)
Autor: warlord
September 18, 2009, 12:20:53
Ja, seh ich genau so.
Autor: Florian
September 18, 2009, 12:13:26
Da bin ich wohl auch alternder Rockstar, wenn ich AC/DC-Songs kopiere?

Scheint mir doch sehr so, als würden hier äußerst fragwürdige juristische Kniffe benutzt, nur um die Strafbarkeit zu gewährleisten oder die Sanktionsmöglichkeiten zu erweitern.
Zu der Zielsetzung kann man so oder so stehen, aber der Artikel liest sich so, als würde sich das Gericht hier als Gesetzgeber betätigen, ein auch in Deutschland bekanntes, aber keineswegs unproblematisches Tun.

Wenn der Erwerb/Besitz von Kinderpornographie (gibt es dafür eigentlich kein treffenderes Wort?) mit bis zu drei Jahren bestraft werden soll, muss eben ein entsprechendes, logisches Gesetz her. Und nicht Richter, die sich irgendwas zusammenbrauen.
Autor: warlord
September 18, 2009, 07:26:37
Also spielt es in der Schweiz ab sofort keine Rolle mehr, ob ich mir Kinderpornos anschaue oder mich gleich selber an Kindern vergehe?

Na ja, das wohl nicht gerade. Herstellung von Pornos und sexueller Missbrauch sind wohl schon zwei unterschiedliche Dinge. Wenn Du selbst nen Kinderprono drehst, begehst Du wohl beide Delikte. Wenn Du den Porno "nur" vervielfältigst, wohl nur ersteres.
Autor: fränk
September 18, 2009, 06:49:06
Also spielt es in der Schweiz ab sofort keine Rolle mehr, ob ich mir Kinderpornos anschaue oder mich gleich selber an Kindern vergehe?

... mit emotionalen Argumenten ..... verteidigt....


Ich sag's ja, wenn du einen Hund überfährst und stehst deswegen vor einem Richter, der Hundehalter ist, hast du gelitten.
Autor: warlord
September 17, 2009, 20:10:21
Pff, manchmal könnte man den Eindruck erhalten, Voraussetzung für ein Richteramt sei die völlige Absenz von gesundem Menschenverstand: http://www.nzz.ch/nachrichten/schweiz/porno-download_bleibt_herstellung_1.3582378.html
Autor: warlord
Juni 04, 2009, 15:29:46
Autor: tertinator
August 27, 2008, 17:47:23
<Altruismus-Modus an>

Meine Reaktion auf das gane gibt es hier zu sehen.
(…)
 dass ich das Bild ausgetauscht habe. Mal schauen, wie lang er jetzt für mich Werbung macht. <g>

Das veränderte Bild würde ich lassen.
Das Video würd ich entweder löschen oder "kindgerecht" machen - also eher dem Kleinen erklären, was passiert, wenn man Bilder von fremden Servern verlinkt.
Geh mal davon aus, dass es ein Kind ist…

Auf dem Video bist du entweder tief besorgt um unsere heutige Jugend {*hust}, oder Du bekommst nur mit Mühe das Englisch hin ;)

Rede doch deutsch und schreibe Untertitel. Und geh davon aus, das der Kleine Knirps nichts böses wollte. Kannst ihm ja anbieten, Dich einfach zu fragen.

<Altruismus-Modus aus>

Nachtrag: Man nennt mich übrigens "Superonkel" ;)
Autor: warlord
August 27, 2008, 13:35:28
Dass die ganze Abmahngeschichte hanebüchen ist ist klar.
Würde ich so generell nicht sagen. Denke schon, dass es dieses Rechtsmittel braucht. Aber ja, unsensibel oder gar missbräuchlich angewendet sind Abmahnungen natürlich höchst ärgerlich und vor allem dem Rechtsbewusstsein gegenüber Urheberrechten alles andere als förderlich.

Zitat
Es gibt genug andere Wege mit Urheberrechtsverletzung umzugehen.
Häufig wohl schon, ja. Allerdings kann in meinen Augen nicht jeder Rechteverletzung auf so witzige Art begegnet werden, wie Du das demonstrierst. Und wo mit solcher Sportlichkeit nichts mehr zu erreichen ist, sollten die Rechte der Urheber nicht einfach abgeschrieben werden müssen.
Autor: mal_tee
August 27, 2008, 12:53:03
Geändert. :O)

Gruß,

Malte
Autor: Florian
August 27, 2008, 12:47:44
Hehe. :) Geschieht ihm recht. Vielleicht lernt draus.

Die Links musst Du büsschen ändern, daß http ist doppelt.
Autor: mal_tee
August 27, 2008, 12:44:08
@Warlord. Dass die ganze Abmahngeschichte hanebüchen ist ist klar. Es gibt genug andere Wege mit Urheberrechtsverletzung umzugehen.

Beispiel: Gestern habe ich meine Serverlogs konsultiert und mich gewundert, warum ich eine relevante Menge Traffic von youTube bekomme. Wie sich herausstellte, hat ein Kid in den USA das Logo eines meiner Spiele als Seitenhintergrund genommen. Eigendlich keine große Sache. Allerdings hat er das Bildchen direkt von meinem Server verlinkt und ich darf im Zweifelsfall fleißig seinen Traffic bezahlen. Das ärgert mich mehr, als das er meine Urheberschaft ignoriert. Vor allem, weil der Traffic für mich keinen Effekt hat. Hätte er mich gefragt, hätte ich ihm die Nutzung erlaubt und um einen Link gebeten. Naja.

Meine Reaktion auf das gane gibt es hier zu sehen. Bisher scheint er noch nicht gemerkt zu haben, dass ich das Bild ausgetauscht habe. Mal schauen, wie lang er jetzt für mich Werbung macht. <g>

Gruß,

Malte

[link berichtigt]
Autor: Thyrfing
August 25, 2008, 21:58:06
Im Umkehrschluss heißt das für mich, dass man vor Gericht wohl keine Probleme hätte, wenn man solche Beiträge nicht provoziert.

Wenn es dann eine Löschung in einer zeitlich angebrachten Adäquanz geschieht, sehe ich keine Probleme. Der Aufhänger ist ja nicht der Kommentar als solcher, sondern dass er über die Maße geduldet werden würde.

Ist das schon eine Rechtsberatung auf die wir uns beziehen dürfen? 8)