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Zusammenfassung

Autor: Florian
März 30, 2024, 13:17:27
Der Quaestor scheint nicht mehr mitzulesen, dieses Thema hat ein paar Jahre auf dem Buckel. Ich denke aber er hat halt gut verhandelt und ist auf eine gewisse Kulanz getroffen. Die Anzahlung haben sie aber einbehalten, also haben sie auch an ihm verdient. 30% der Gesamtsumme waren sicher auch kein Pappenstiel - er hat ja nichts dafür bekommen.

Generell sollte man immer genauestens prüfen, was man so unterschreibt. Denn rechtlich ist das nun mal bindend, von absoluten Ausnahmen abgesehen. Und dann geht es eh nicht mehr ohne Anwalt.
Autor: Ellena
März 26, 2024, 18:05:23
Hey,

wie bist du da raus gekommen? Ich habe aktuell das gleiche Problem…
Autor: Quaestor
Juli 09, 2016, 18:26:57
Bin rausgekommen. 30% der Gesamtsumme. Also meine Anzahlung
Autor: sarah
Juli 08, 2016, 23:51:30
Was ist jetzt daraus geworden ??
Autor: Quaestor
Mai 17, 2015, 19:54:37
Ja, ich werd mal n Anwalt fragen. Ansonsten hinnehmen.

Danke
Autor: Florian
Mai 17, 2015, 19:47:57
Um da rauszukommen, brauchst Du irgendetwas, aus dem man ein Sonderkündigungsrecht ableiten könnte.
Das ist wahrscheinlich unrealistisch. Wärest Du falsch oder irreführend beraten worden, wäre das vielleicht einer, dies aber nachzuweisen ist schwierig. Andere Dinge fallen mir eigentlich nicht ein.

Internetforen sind so eine Sache. Auch dieses hier natürlich. Aber die/der Zitierte hat da was missverstanden, man kann eben nicht einfach kündigen wie bei Fernabsatzverträgen. Das der Vertragspartner dann die Erfüllung des Vertrags fordert, ist nicht kriminell. Der Kommunikationsstil, wenn tatsächlich wie dargestellt, wäre natürlich unter aller Sau.

Hole Dir Beratung von Verbraucherzentrale und/oder Anwalt, ob's was hilft, weiß man nicht. Oder nimm's hin und lerne daraus. 
Autor: Quaestor
Mai 17, 2015, 15:15:02
Bei mir war es aber leider innerhalb der Geschäftsräume.
Autor: radneuerfinder
Mai 17, 2015, 15:08:32
Auf die Schnelle fand ich nur das.

http://www.consumer.bz.it/25v69d89.html


Wie die Endung ".it" bereits vermuten läßt, wird dort die italienische Rechtslage geschildert.


Im deutschen Recht gibt es - neben dem 14 tägigem Widerruf gemäß Fernabgabegesetz - ein "Widerrufsrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen”:
http://www.vis.bayern.de/generation60plus/haustuergeschaefte_60plus.htm
Autor: Quaestor
Mai 17, 2015, 13:54:22
Dann habe ich wohl keine Chance. Bei mir trifft das wohl mit dem Missverständnis zu.
Ist zwar kein Autokauf, aber dieses hier:
http://www.hairfree.com

Dann hab ich dieses gefunden:
http://forum.gofeminin.de/forum/f147/__f147_f147-Hairfree-Wer-hat-Erfahrung.html

Vielen Dank für deinen ehrlichen Beitrag! Ich bin von hairfree Offenbach richtig übel über den Tisch gezogen worden. Soll 2.000 Euro bezahlen, obwohl ich keine einzige Behandlung hatte. Ich bin innerhalb einer Woche vom Vertrag zurückgetreten, weil ich gemerkt habe, dass das Abzocke vom Allerfeinsten ist. Dann hat der Geschäftsführer mich angerufen und behauptet, dass kein Rücktritt vorgesehen sei im Vertrag und hat mir über seinen Anwalt eine Mahnung zukommen lassen. Darin wurde gedroht mit Rentenpfändung, Kontenpfändung, Schufa-Eintrag, Haftstrafe, etc. Ich soll 2.000 Euro bezahlen, ohne jemals eine Gegenleistung erhalten zu haben. Diese Firma ist durchtrieben und kriminell und das sollte öffentlich gemacht werden.

Weiß aber nicht, ob sie Erfolg hatte. Ich hatte bisher auch noch keine Behandlung
Autor: Jochen
Mai 17, 2015, 13:45:36
Hallo Leute,

ich habe gestern einen Vertrag geschlossen. Nach längerer Überlegung ist mir dies aber nun doch zu teuer. Habe gestern schon eine Anzahlung geleistet. Die Behandlung würde am Donnerstag beginnen. Und müsste dann über 12 Monate einen gewissen Betrag überweisen.

Im Vertrag habe ich aber nichts über ein Rücktrittrechts gelesen.

Hat jemand vielleicht diesbezüglich Erfahrung?

Danke
Quaestor

Auf die Schnelle fand ich nur das.

http://www.consumer.bz.it/25v69d89.html

Jochen
Autor: Quaestor
Mai 17, 2015, 13:28:36
Hallo Leute,

ich habe gestern einen Vertrag geschlossen. Nach längerer Überlegung ist mir dies aber nun doch zu teuer. Habe gestern schon eine Anzahlung geleistet. Die Behandlung würde am Donnerstag beginnen. Und müsste dann über 12 Monate einen gewissen Betrag überweisen.

Im Vertrag habe ich aber nichts über ein Rücktrittrechts gelesen.

Hat jemand vielleicht diesbezüglich Erfahrung?

Danke
Quaestor