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Zusammenfassung

Autor: fränk
März 28, 2017, 11:01:44
Ich habe auch immer den Eindruck, dass bei Steuerfragen auch viel vom jeweiligen Sachbearbeiter und von demjenigen, der die Erklärung abgibt, abhängt.

Es ist auch abhängig von Rat gebenden „Fachleuten“ im Freundes- und Bekanntenkreis. Die erklären gerne mal, sie hätten es so erlebt und auch Nachfrage kommt dann raus, dass es eigentlich entscheidend anders war.
KfZ-Abrechungen sind ein dankbares Thema für jeden Finanzbeamten, weil der all die Kniffe kennt, von denen der potentielle Steuerhinterzieher glaubt, sie wären neu.
Autor: MacFlieger
März 28, 2017, 07:11:07
Und genau wegen dieses komplizierten Sachverhaltes habe ich auf den Steuerberater verwiesen. Der sollte sich in der Thematik und noch wichtiger: in der betreffenden Situation auskennen.
Bei mir hat das Finanzamt z.B. vor etlichen Jahren auf das Führen eines Fahrtenbuches bestanden. Ziemlich doofe Arbeit, wenn man das machen möchte. Bei einigen bekannten kenne ich das auch nicht anders. Soll aber nicht heißen, dass es bei Dir nicht anders sein könnte.
Ich habe auch immer den Eindruck, dass bei Steuerfragen auch viel vom jeweiligen Sachbearbeiter und von demjenigen, der die Erklärung abgibt, abhängt.
Autor: Jochen
März 28, 2017, 06:47:47
Falls es um das Auto eines Selbstständigen, Freiberufler oder Unternehmers geht (was aus der Fragestellung nicht hervorgeht) sieht es wieder ein bißchen anders aus:
https://assets.vimcar.de/DStV_Vimcar_Firmenwagen_Mandanteninfo.pdf
Danke, sehr schön erläutert.
Werd es weiterleiten.

Jochen
Autor: radneuerfinder
März 27, 2017, 20:14:02
Falls es um das Auto eines Selbstständigen, Freiberufler oder Unternehmers geht (was aus der Fragestellung nicht hervorgeht) sieht es wieder ein bißchen anders aus:
https://assets.vimcar.de/DStV_Vimcar_Firmenwagen_Mandanteninfo.pdf
Autor: Jochen
März 27, 2017, 19:06:18
Wieso kommt ein Fahrtenbuch nicht in Frage
Die Führung eines Fahrtenbuches erfordert sorgfältige Eintragungen, die nach meiner Einschätzung der Betreffende nicht macht.

und wie willst Du irgendeine Prozentzahl ohne dieses überhaupt nachweisen?
Der Anteil Privat / Firma lässt sich rel. gut abschätzen und wurde in der Vergangenheit bereits so gemacht.
Sachverhalt wurde nun bereits mit Steuerberater abgeklärt.
Danke für Eure Bemühungen.

Jochen
Autor: Florian
März 27, 2017, 18:59:19
Wieso kommt ein Fahrtenbuch nicht in Frage und wie willst Du irgendeine Prozentzahl ohne dieses überhaupt nachweisen? Da bleibt doch nur die sog. 1%-Pauschale.

Edit: Und ob ein Auto Firmen- oder Privatwagen ist, ist doch Frage, auf wen oder was man ihn anmeldet. Ein Firmenwagen wird nicht privat, selbst wenn ich ihn 100% privat fahre, er gehört natürlich weiterhin der Firma.
Autor: Jochen
März 27, 2017, 12:26:26
https://www.nettolohn.de/rechner/firmenwagenrechner.html

Danke Dir.
Ist leider nur fragmentarisch anwendbar.
Aber dass kannst Du nicht wissen.

Jochen
Autor: radneuerfinder
März 27, 2017, 12:13:30
Autor: MacFlieger
März 27, 2017, 12:09:10
Da sich das ständig ändert, würde ich an Deiner Stelle auf die Aussage deines Steuerberaters setzen. Der muss das wissen.
Autor: Jochen
März 27, 2017, 11:55:58
Kennt sich da jemand aus bzgl. Anmeldung eines neuen Autos?
Firmeninhaber ist alleiniger regelmässiger Nutzer des Autos und nutzt es für Privatfahrten und Firmenfahrten.
Steuerberater wird noch kontaktiert.

Ich finde oberflächlich im www.
(Evtl. gibt es da einen Link wo das mal beispielhaft vorgerechnet wird)
Nutzung des Wagens zwischen 10 und 50 % kann man wählen zwischen Privatwagen oder Firmenwagen.
Nutzung des Wagens ab 50 % ist immer Firmenwagen.

Ist das richtig?

Es geht weniger um massiver Steuerersparnisse sondern um den Nutzungsbereich 10 und 50 %.
Fahrtenbuch führen kommt nicht in Frage.
Leasingfahrzeug kommt nicht in Frage.

Jochen