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Zusammenfassung

Autor: Florian
Oktober 15, 2016, 02:39:29
Es steht doch eigentlich alles im von Dir zitierten Text.

a) Ja, dass betrifft alle Unternehmen.
b) Ja, Formular zum Ausdrucken bekommst Du hier: https://www.meineschufa.de/index.php?site=11_3_1
c) Einmal im Jahr kostenlos, darüber hinaus kostenpflichtig. Das hat die Schufa halt so geregelt. Sehr zum Unmut mancher, aber anscheinend legal.
Autor: Jochen
Oktober 14, 2016, 18:05:02
Man sagte mir vorgestern dass jederman (frau) eine kostenlose Schufa Auskunft pro Jahr anfordern kann.

Ich lese auf Wikipedia > Schufa:

Eigenauskunft
Laut Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) hat jede Person das Recht auf eine Auskunft über die bei einem „a)" Unternehmen über sie gespeicherten Daten. Ebenfalls gibt es das Recht, fehlerhafte Daten korrigieren zu lassen. „b)" Eine kostenfreie Datenübersicht nach § 34 BDSG kann jeder Bürger einmal im Jahr schriftlich beantragen. Des Weiteren bietet die Schufa noch die Möglichkeit, “c)" kostenpflichtig Einsicht in die eigenen Daten zu nehmen – zum einen permanent über das Onlineportal meineschufa.de und zum anderen über das schriftliche Produkt „Bonitätsauskunft“


Frage a)
Mit einem Unternehmen ist wohl jedes Möbelhaus, Autohaus, etc. gemeint?
Muss man da bei Möbelhaus, Autohaus anfragen oder bei der Schufa?

Frage b)
Kostenfreie Datenübersicht schriftlich beantragen bei der Schufa?

Frage c)
Wieso kostenpflichtig? ist doch ein Widerspruch zu b)?

Ich brauch das konkret nicht ;D

Kennt sich da jemand aus?

Jochen