Autor: Florian
März 02, 2017, 14:09:29
Das ist doch schon immer so. Rückgaberecht in Ladengeschäften gibt es nicht.
Das Rückgaberecht im Fernhandel soll ja eigentlich auch nur die Möglichkeiten des vorab Begutachtens etc. ausgleichen.
Trotzdem nehmen manche Läden Produkte zurück und ja, dass ist Kulanzsache, falls nicht ausdrücklich und am besten schriftlich was anderes vereinbart wurde.
Deshalb lasse ich mir das auf die Rechnung schreiben oder falls das nicht geht, wird alles ausgepackt und ausprobiert. Das freut Händler wie andere Kunden dermassen, dass recht schnell das Rücknahmeangebot kommt.
Das Rückgaberecht im Fernhandel soll ja eigentlich auch nur die Möglichkeiten des vorab Begutachtens etc. ausgleichen.
Trotzdem nehmen manche Läden Produkte zurück und ja, dass ist Kulanzsache, falls nicht ausdrücklich und am besten schriftlich was anderes vereinbart wurde.
Deshalb lasse ich mir das auf die Rechnung schreiben oder falls das nicht geht, wird alles ausgepackt und ausprobiert. Das freut Händler wie andere Kunden dermassen, dass recht schnell das Rücknahmeangebot kommt.