Interessant wäre noch gewesen, in welcher Höhe diese "Autobahn" liegen soll. Wenn es über 2500ft wäre, wäre das gut. Ich vermute aber mal, dass die wesentlich niedriger liegen wird.
Naja, eigentlich nicht. Ich habe versucht, es so umfassen und allgemeingültig zu formulieren wie möglich. Aber dann klingt es kompliziert oder unverständlich.
Ich versuche es mal stark vereinfachend: - Für alle: Ab 1.5. muss der Pilot registriert sein ab 250g oder Kamera an Bord. - Fliegen mit unbemanntem Luftfahrzeug zu Sport- oder Hobbyzwecken = Modellflug - Modellflieger, die in einem Verband sind: Die alten Regeln gelten weiter, bis für diese Gruppe neue festgelegt wurden. Diese sollen so ähnlich wie die alten sein. Man wird sehen. - Alle anderen: Die neuen EU-Regeln gelten, diese sind sehr komplex und kompliziert.
Wer also Modellflug betreibt und in einem Verband ist: Ruhe bewahren und die neuen EU-Regeln ignorieren und auch nicht versuchen, diese zu durchblicken. Wer Modellflug betreibt und in keinem Verband ist: In einem Verband anmelden. Das war aber auch schon vorher wegen der Versicherungspflicht sinnvoll.