Ich dachte eigentlich, das Urheberrecht wäre nicht Gemeinschaftsrecht und jeder EU-Staat habe diesbezüglich eigene Regelungen.
Im Prinzip ja. Es gibt allerdings schon die EU-Rahmenrichtlinien 93/98/EEC und 2001/29/EC.
Die Abgeltung der Urheberrechte erfolgt doch auch auf nationaler Ebene.
"Abgeltung der Urheberrechte" ist ein weiter Begriff. Ein Urheber entscheidet alleine, welche Rechte zur Nutzung seines Werkes er wem gibt und erteilt dabei Verwertungsrechte an andere. Solche Verwertungsrechte sind z.B. Vervielfältigungsrechte und Aufführungsrechte.
Ihr habt in Deutschland z.B. die GEMA
Verwertungsgesellschaften wie die GEMA können sich auf Wunsch des Urhebers um die Verwertungsrechte kümmern und ihn entsprechend vertreten. Dies hat besonders dann Vorteile, wenn es um die
öffentliche Verwertung eines Werkes geht, z.B. die Aufführung, das Senden im Rundfunk oder die Bereitstellung in Bibliotheken, also in den Fällen, wo der Urheber normalerweise nicht mehr selbst ermitteln kann, wer der eigentliche
Nutzer (hier: Hörer) des Werkes ist. Das wird (in Deutschland) durch das Urheberrechtswahrnehmungsgesetz geregelt. Die GEMA verwertet die Rechte für deutsche Urheber musikalischer Werke bezüglich der Wiedergabe in der Europäischen Union.
Das ist zunächst mal vom Handel mit Vervielfältigungsstücken und Tonträgern unabhängig. Ein Urheber erhält sowohl von der GEMA Geld für die Verwertung, aber auch "direkte" Einnahmen durch den Verkauf von Vervielfältigungsstücken über seinen Musikverlag.
In dem Kartellverfahren geht es darum, dass europaweit agierende Firmen Maßnahmen getroffen haben, den freien innergemeinschaftlichen Handel zu behindern. Dass es hierbei um den Handel mit Vervielfältigungsstücken urheberrechtlich geschützter Werke geht, ist "Zufall". Die Verwertungsgesellschaften haben damit meines Wissens gar nichts zu tun. Und wenn doch, ist das der EU egal, denn sie hat ja (wie von Florian erwähnt) vor 2 Jahren schon die "Europäisierung" der Verwertungsgesellschaften gefordert.
Selbst wenn die Plattenfirmen wollten, haben sie überhaupt das Recht für den europaweiten Vertrieb von den Künstlern erworben?
Das ist natürlich vom Vertrag mit dem Urheber abhängig, aber ich gehe davon aus, dass die "großen 4" in der Regel sogar die Rechte für den weltweiten Vertrieb erwerben, wenn sie direkt mit dem Künstler verhandeln. Lässt sich der Urheber durch eine Verwertungsgesellschaft vertreten, dann ist es wohl so, dass die Plattenfirmen tatsächlich mit den einzelnen nationalen Gesellschaften verhandeln.
EDIT: Differenzierung zwischen öffentlicher und sonstiger Verwertung korrigiert.