Apfelinsel

Talk => Thema gestartet von: Quaestor am April 25, 2016, 16:53:53

Titel: YouTube - was darf man hochladen?
Beitrag von: Quaestor am April 25, 2016, 16:53:53
Hallo,

ich hab mal wieder ne Spezialfrage :-)

Und zwar habe ich einige VHS-Aufnahmen mit Sportveranstaltungen. Nun bin ich diese am digitalisieren. Und wollte sie dann auc auf YouTube hochladen.
Nun würde ich gerne wissen, ob dies denn legal ist?

Klar, ich bin nicht der Rechteinhaber, aber da es sich nicht um Sachen handelt die man irgendwo käuflich erwerben kann müsste es doch eigentlich legal sein? Noch dazu, ich will damit auch kein Geld verdienen.

Es gibt ja auch unzählige Sport-Videoclips auf YouTube. Klar, deswegen ist es lange nicht legal.
Aber so gesehen müsste YouTube doch 90% der Inhalte löschen, da die wenigsten auch die Rechteinhaber sind oder?

Vielen Dank im Voraus :-D
Quaestor
Titel: Re: YouTube - was darf man hochladen?
Beitrag von: MacFlieger am April 25, 2016, 17:19:47
IANAL.

Es gibt ja auch unzählige Sport-Videoclips auf YouTube. Klar, deswegen ist es lange nicht legal.
Aber so gesehen müsste YouTube doch 90% der Inhalte löschen, da die wenigsten auch die Rechteinhaber sind oder?

Meiner Meinung nach ist das nicht legal. Auch wenn der Clip weder kostenlos noch gegen Geld verfügbar ist, unterliegt er dem Urheberrecht.
Aber wie Du richtig beschreibst, ist da sehr viel auf Youtube nicht legal. Denn: Wo kein Kläger, da kein Richter.

Das Risiko musst Du selbst abschätzen und eingehen.
Titel: Re: YouTube - was darf man hochladen?
Beitrag von: Quaestor am April 25, 2016, 17:48:55
Ja. Dann lad ich halt nix hoch. Auf Ärger hab ich kein Bock. Hätte ja sein können, es gab da vielleicht mal ne richterliche Entscheidung. Sportsendungen die älter als 10 Jahre sind oder so. Weil Bootlegs sind ja auch "legal".
Titel: Re: YouTube - was darf man hochladen?
Beitrag von: MacFlieger am April 25, 2016, 17:58:45
Weil Bootlegs sind ja auch "legal".

???
Davon habe ich noch nichts gehört. AFAIK ist das auch nicht legal.
Titel: Re: YouTube - was darf man hochladen?
Beitrag von: Florian am April 25, 2016, 23:49:57
Ganz genau, alles nicht legal. Wenn es einen erwischt, ist es aber i.d.R. ein Anwalt der Rechteinhaber mit Abmahnung und geforderter Unterlassungserklärung, die mit astronomischen Summen abgesichert ist, sprich man tut es nie wieder, sonst…

Würde Youtube die deutschen oder us-amerikanischen Gesetze voll umsetzen, wäre die Seite um einiges kleiner. Es reicht ja schon, wenn im Hintergrund ein Jingle läuft.

Bei Sportaufnahmen hast Du zwar keine Probleme mit dem Recht auf das eigenen Bild, aber dafür gibt es ja wahrscheinlich irgendeine Liga mit Anwalt, welche die Rechte hält. Theoretisch könntest Du diese mal fragen, eine Erlaubnis würde ich mir schriftlich gegen lassen.

So sehr ich die grundlegende Sinnhaftigkeit dieser Gesetze an sich einsehe, so sehr sind sie von der Wirklichkeit überholt.


Und Bootlegs sind nicht legal. Was vor den Video-Handys los war, kann man sich ja vielleicht noch erinnern. Wehe dem, der beim Filmen erwischt wurde. Von Hochladen keine Spur. :)
Titel: Re: YouTube - was darf man hochladen?
Beitrag von: Quaestor am April 26, 2016, 15:24:55
Ja okay. In meinem Fall geht es um Sportsendungen der öffentlich Rechtlichen oder Eurosport (ehemals Super Channel).
Sind ja Zeitdokumente o. ä.

Ne, ich lass es eben bleiben.
Halt ich zwar für bescheuert, denn ARD, ZDF oder Eurosport zeigen das doch eh nie wieder. Des Weiteren sind die ja eh zwangsfinanziert oder werbefinanziert.

Ich behaupte sogar, dass dem nach 99,5% auf YouTube illegal ist.
Ach vielleicht schreibe ich Eurosport und ARD mal an.
Titel: Re: YouTube - was darf man hochladen?
Beitrag von: fränk am April 26, 2016, 17:25:42
Ach vielleicht schreibe ich Eurosport und ARD mal an.

Vermutlich wirst Du da niemanden erreichen, der sich traut das zu entscheiden.
Titel: Re: YouTube - was darf man hochladen?
Beitrag von: Quaestor am April 26, 2016, 17:57:48
Ja, das denk ich mir. Oder schlimmer noch, jemand schreibt mir kein Problem und am Ende stellt sich raus, der kann das gar nicht entscheiden ;)
Also wirklich, man müsste da irgendwie ne Regelung finden, dass Übertragungen die älter als 10 Jahre sind nicht mehr unter Urheberrecht laufen.
Titel: Re: YouTube - was darf man hochladen?
Beitrag von: Florian am April 26, 2016, 19:28:41
10 Jahre? Mittlerweile hat man mehrfach auf 70 Jahre erhöht!
Auch hat man bei solchen aufgezeichneten Sendungen oft das Problem, dass der Sender gar keine Rechte besitzt, die er Dir gewähren könnte. Wahrscheinlich haben sie selbst in zeitlich befristeter Lizenz gesendet.

Wie Du ja selbst sagst, hält sich kaum jemand an all diese Regeln. Eigentlich darf man ohne weitere Genehmigungen nämlich recht wenig. Du könntest also z.B. Dich selbst senden, wie Du vor dem Kamin sitzt und das Spielgeschehen erzählst. Oder es einfach wie alle machen und möglichst anonym die Sachen hochladen. Oder einfach lassen.

Ich sag ja, wenn YT sich darum kümmern würde, wären sie nie so groß geworden, die Urheberrechtsverletzung ist bei diesen Seiten ja auch Modell des Erfolges.
Andererseits, klickt man sich mal durch unser Forum und auf Videolinks von früher, funktioniert wirklich vieles nicht mehr. Was natürlich allerlei Gründe haben kann, teilweise wurde aber wirklich auf Antrag gesperrt.


 
Titel: Re: YouTube - was darf man hochladen?
Beitrag von: Quaestor am April 26, 2016, 19:55:29
Ja, hast mit allem Recht. Und Urheberrecht ist ja auch was gutes und richtiges. Aber man sollte so was auf Zeit begrenzen. Noch dazu, wenn das damals gesendete ja eh nie wieder ausgestrahlt wird oder nicht mal die Chance erhält Sport-Events wieder zu sehen.
Eurosport könnte doch ein Angebot ähnlich Amazon machen.

Wem das gefällt soll dafür bezahlen. Hätte ich ach nichts gegen.
Find ich halt schade. So verschwindet viel im Nirvana.

Was ich aber wirklich zum Kotzen finde sind Patente bzw. die Pharma-Industrie die da regelrecht Abzocke betreibt ... ist aber n anderes Thema.
Titel: Re: YouTube - was darf man hochladen?
Beitrag von: Florian am April 26, 2016, 23:38:07
Mit PayTV beschäftigt sich Eurosport ja… Eurosport Player. Vielleicht haben sie Pläne für ein Archiv? Keine Ahnung.
Amazon Prime und die anderen Dienste schmeißen übrigens Serien auch andauernd raus, wenn die Rechte ablaufen. Blöd, wenn man gerade mittendrin ist. Auch beim Sport stellt sich die Frage, was in den damaligen Verträgen mit den Veranstaltern stand. Vielleicht haben die Sender gar keine Rechte an den Bildern mehr.

Wie gesagt, den meisten Leuten ist das alles egal… sonst gäbe es auf Youtube ja nur Schminktips und Koch-Shows, um es mal zu überspitzen. Auf jeden Fall kaum Musik und Fußballschnipsel.
Titel: Re: YouTube - was darf man hochladen?
Beitrag von: Quaestor am April 27, 2016, 09:28:35
Ja. Aber ich denke, das geht sogar noch weiter. Auch sämtliche Mitschnitte aus dem TV. Selbst Sportveranstaltungen die man vor Ort mit der eigenen Kamera aufnimmt sind nicht legal.

Also im Endeffekt bleiben doch nur die Videos übrig, die man selbst zu 100% selbst erstellt hat (ohne Musik usw.)
Da bleibt nicht wirklich viel übrig.

Mich juckt es ja schon in den Fingern. Aber ich lasse es lieber bleiben. Ich hab nämlich das Glück, dass es mich dann immer erwischt ;-)

Ich überlege gerade. Angenommen jemand macht eine Doku (also jetzt professionell ARD). Die müssen sich doch dann auch die Rechte holen (von den Gebäuden und oder Menschen die in der Doku auftauchen).
Titel: Re: YouTube - was darf man hochladen?
Beitrag von: mbs am April 27, 2016, 10:12:12
Also im Endeffekt bleiben doch nur die Videos übrig, die man selbst zu 100% selbst erstellt hat (ohne Musik usw.)
Da bleibt nicht wirklich viel übrig.

Also das würde ich nicht sagen. Wenn ich YouTube verwende, dann sehe ich dort eigentlich zu 90% Videos, die die Leute selbst erstellt haben. Und wenn dort Musik vorkommt, dann ist sie gemeinfrei.

Ausnahmen sind offizielle Musikvideos, die inzwischen von den entsprechenden Musikverlagen selbst dort platziert werden, oft über spezielle Subfirmen von YouTube.

Zitat
Angenommen jemand macht eine Doku (also jetzt professionell ARD). Die müssen sich doch dann auch die Rechte holen (von den Gebäuden und oder Menschen die in der Doku auftauchen).

So ist es und das wird auch gemacht. Beim Filmen auf öffentlichen Veranstaltungen oder auf öffentlichen Plätzen, auf denen mehr als 7 Personen zu sehen sind, ist allerdings keine Genehmigung erforderlich. Ebensowenig für Gebäude, die von einem öffentlichen Platz aus zu sehen sind (Panoramafreiheit).

Aber das ist ein ganz anderes Problem. Das Persönlichkeitsrecht am eigenen Bild, das Urheberecht des Architekten für Gebäude, das Aufführungsrecht für Musik und das Urheberecht für den Film sind ja komplett getrennte Dinge.
Titel: Re: YouTube - was darf man hochladen?
Beitrag von: Florian am April 27, 2016, 23:34:42
Sicher kann man legale Videos hochladen, man findet viele gemeinfreie Sachen, die man verwenden kann. Und es gibt auch unzählige legale Youtube-Videos.
Wenn es aber Richtung Sport oder zeitgenössische Musik oder Filme geht, schaut es schlecht aus. Und trotzdem findet man unzählige Videos auf Youtube. Neulich entdeckte ich z.B. sämtliche Folgen von „Sledge Hammer!“.
Ich bleibe dabei: Von dem Verein wäre nicht viel übrig, würden sie vorab prüfen (müssen).

Steht in einem Forum etwas ersichtlich illegales, muss schnellstens gehandelt werden. Sonst macht sich der Betreiber mitschuldig. Youtube baute dagegen sein Milliardenimperium darauf auf, erst zu handeln wenn der Rechteinhaber nachweisen kann, dass er Rechteinhaber ist. Und dann büßen nur die User.

So einfach und unfair ist das.



 
Titel: Re: YouTube - was darf man hochladen?
Beitrag von: warlord am April 28, 2016, 08:22:19
Ist bei der heutigen Gesetzes- und Regelungsdichte, besonders in unseren Breitengraden, halt eben schon so, dass gewisse Innovation und gewisser Fortschritt (oder zumindest ein gesellschaftlicher Wandel) fast nur noch möglich ist, indem Gesetze zumindest geritzt, wenn nicht eindeutig verletzt werden (YouTube, Airbnb, Uber etc.). Andernorts, insbesondere in den USA, geht man mit diesen Konflikten halt einfach ein bisschen pragmatischer um, als im obrigkeitshörigeren Europa. Das flexiblere angelsächsische Rechtssystem ist in diesem Punkt dem starr in Buchstaben gegossenen kontinentaleuropäischen System halt wohl schon überlegen.

Jedenfalls ist die Frage wohl schon erlaubt, ob die technologische und gesellschaftliche Entwicklung nicht längst nicht nach einem etwas granularer ausgearbeiteten Urheberrecht verlangen würde. Macht es wirklich Sinn, einem Buch und einer Fernsehtalkshow zu einem aktuellen politischen Thema die selbe Schutzdauer zuzugestehen?
Titel: Re: YouTube - was darf man hochladen?
Beitrag von: Quaestor am April 28, 2016, 12:30:12
Ich hab jetzt mal bei ARD und Eurosport angefragt. Bin gespannt.
Also ich bleib auch dabei, 99% auf YouTube wäre demnach illegal. Den ich finde (und schaue) oft nur Sachen, die wohl urheberrechtlich geschützt sind. Okay, vielleicht sind es auch nur 85%.
Titel: Re: YouTube - was darf man hochladen?
Beitrag von: Florian am April 28, 2016, 13:56:04
@warlord:
Deinem Beitrag will ich nicht widersprechen.
Nur passt er wirklich zum Thema hier? Die Urheberrechtsgesetze sind ja international angeglichen - auch sehr auf Druck der USA. Auch dort sollte man besser keine Seite betreiben, wo irgendwelche Leute ersichtlich geschützte Sachen hochladen können und der Admin nichts dagegen unternimmt.
Unterschied zwischen USA und Deutschland ist konkret die Störerhaftung und Abmahnungen von Anwälten. In den USA wird das eben anders geregelt.

@Quaestor:
Bin gespannt, ob und was Du als Antwort bekommst!


Titel: Re: YouTube - was darf man hochladen?
Beitrag von: mbs am April 28, 2016, 16:36:08
Ich bleibe dabei: Von dem Verein wäre nicht viel übrig, würden sie vorab prüfen (müssen).

YouTube prüft vorab, aber nicht manuell, sondern automatisch. Es hat ja einen Grund, dass Leute, die tatsächlich gezielt "geklaute" Inhalte auf YouTube stellen möchten, bestimmte Verfremdungsmaßnahmen, wie schiefgestellte Rahmen oder spiegelverkehrte Darstellung verwenden, um YouTube auszutricksen.

Steht in einem Forum etwas ersichtlich illegales, muss schnellstens gehandelt werden. Sonst macht sich der Betreiber mitschuldig.

Wenn das Forum auf einem deutschen Server betrieben wird und der Betreiber Kenntnis vom illegalen Inhalt hat. Wie warlord schon angedeutet hat, ist das US-Recht dort großzügiger, auch schon bei der normalen Weiterverwendung von Material ("Fair Use").

Also ich bleib auch dabei, 99% auf YouTube wäre demnach illegal. Den ich finde (und schaue) oft nur Sachen, die wohl urheberrechtlich geschützt sind.

Das scheint an der vielbeschworenen "Wahrnehmungsblase" zu liegen, die Systeme wie YouTube, Facebook, etc. für jeden Benutzer anhand seiner Suchanfragen und Gewohnheiten aufbauen. Ich bekomme seit Jahren fast ausschließlich nur legale Inhalte auf YouTube zu sehen. Ich würde aber auch nie auf die Idee kommen, nach Sport oder deutschem Fernsehen zu suchen … :)

Die Begriffe gehen im letzten Satz allerdings wieder durcheinander. Urheberrechtlich geschützt ist natürlich alles Videomaterial, was eine bestimmte Gestaltungshöhe aufweist. (Dinge wie unkommentierte Überwachungsvideos wären z.B. nicht geschützt.) Illegal wird ein Einstellen bei YouTube ja nur dann, wenn jemand anders als der Urheber (oder sonstige Rechteinhaber) das Hochladen ohne Genehmigung vornimmt.
[/quote]
Titel: Re: YouTube - was darf man hochladen?
Beitrag von: Florian am April 28, 2016, 17:12:07
Die Automatik filtert wahrscheinlich nur für deutsche User Musikvideos weg, wegen dem Streit mit der GEMA…  ;)

Aber ernsthaft: Würden die wirklich sinnvoll filtern dürften i.d.R. keine Fußball/Sportschnipsel jenseits der offiziellen Quellen online sein, und seien sie noch so kreativ geschnitten. Oder gefilmte Konzerte - nur in Ausnahmefällen wird das erlaubt, nach wie vor (es gibt einen Unterschied zwischen Tolerierung bzw. Kapitulation und Erlaubnis).
Man findet massenhaft TV-Material, von Usern eingestellt. Musik mit Cover oder mit Video, alles mögliche. Da kann man doch nicht sagen, sie tun ihr Möglichstes, fertig.

Fair Use ist in den Staaten tatsächlich besser entwickelt, hat mit so etwas aber überhaupt nichts zu tun.

Nun bin ich gar nicht für strengere Regeln, aber unabhängig von der Strenge sollten sie für alle gelten. 
Titel: Re: YouTube - was darf man hochladen?
Beitrag von: warlord am April 28, 2016, 18:45:47
Aber ernsthaft: Würden die wirklich sinnvoll filtern dürften i.d.R. keine Fußball/Sportschnipsel jenseits der offiziellen Quellen online sein, und seien sie noch so kreativ geschnitten. Oder gefilmte Konzerte - nur in Ausnahmefällen wird das erlaubt, nach wie vor (es gibt einen Unterschied zwischen Tolerierung bzw. Kapitulation und Erlaubnis).
Man findet massenhaft TV-Material, von Usern eingestellt. Musik mit Cover oder mit Video, alles mögliche. Da kann man doch nicht sagen, sie tun ihr Möglichstes, fertig.

Fair Use ist in den Staaten tatsächlich besser entwickelt, hat mit so etwas aber überhaupt nichts zu tun.

Meiner Meinung hat das Vorgehen von YouTube eben sehr wohl mit dem US-Verständnis von Fair Use zu tun. Ich denke, die Amis sind eben mehr von der Frage getrieben, schadet dieser Upload jemandem (riskiere ich eine Klage von diesem jemandem) oder nicht? Und bei dieser Fragestellung kommt man halt mitunter zu etwas anderen Resultaten, als bei der europäischen Fragerei: verletzt dieser Upload das Urheberrecht streng nach Buchstaben?

Dort wo mit Uploads kommerzielle Angebote ausgehebelt werden und damit das Ein- und Auskommen der Urheber geschmälert und gefährdet wird, dürften beide Herangehensweisen zu den selben Resultaten führen. Gerade bei TV-Aufzeichnungen sieht das aber etwas anders aus. Die wurden produziert und gesendet. In aller Regel durch die Allgemeinheit (GEZ-Zahler) und/oder durch Werbung finanziert. Und in aller Regel kostenlos durch jedermann konsumierbar. (Ja, Pay-TV ausgenommen.) Der TV-Sender kann aus dem Material in der Regel keinen kommerziellen Nutzen mehr ziehen.  Ein Upload von etwas, das ohnehin schon jeder kostenlos sehen durfte, so dass es jedermann nochmals kostenlos sehen kann, schadet in der Regel niemandem. Und da sagen sich die Amis halt: wozu soll ich etwas verhindern, das niemandem schadet?

Und sooo schlecht ist diese Frage nicht, oder? Auch wenn das mehr von kommerziellen Fragen getriebene US-Rechtssystem in gewissen Bereichen zu fragwürdigen Resultaten führt, scheint mir gerade das Urheberrecht ein Gebiet zu sein, in welchem das US-System eher positiv wirkt und zu mehr gesundem Menschenverstand führt, als das europäische System.
Titel: Re: YouTube - was darf man hochladen?
Beitrag von: MacFlieger am April 28, 2016, 19:01:08
Ich denke, die Amis sind eben mehr von der Frage getrieben, schadet dieser Upload jemandem (riskiere ich eine Klage von diesem jemandem) oder nicht? Und bei dieser Fragestellung kommt man halt mitunter zu etwas anderen Resultaten, als bei der europäischen Fragerei: verletzt dieser Upload das Urheberrecht streng nach Buchstaben?

Ja, deshalb habe ich auch geschrieben, dass er selber abwägen muss, wie hoch das Risiko ist und ob man bereit ist das einzugehen.
Bei einem Mitschnitt eines alten Fernsehbeitrages ist das Risiko sicher gering. Nicht legal ist es, keine Frage, aber wahrscheinlich nur wenig gefährlich, weil man damit keinem schadet und daher das Risiko einer Abmahnung oder Klage gering ist. Man muss dann selber abwägen.
Ich wollte nur nicht schreiben: "Ja, kein Problem, mach es." und dann nachher Schuld sein, wenn doch ausnahmsweise mal was passiert.

Ich finde nicht nur in diesem Bereich, dass es gut ist, wenn man weiß, wo die rechtlichen Grenzen liegen, und man dann selber entscheidet, ob man eine Übertretung bereit ist zu riskieren. Z.B. Parken im Parkverbot. Auch wenn es verboten ist, könnte ich mich dazu hinreissen lassen, dass zu machen, wenn ich gute Gründe dafür habe und keine Gefährdung darstelle. Wenn ich dann erwischt werde, war es eben mein Risiko, das ich kannte.

Zitat
Ein Upload von etwas, das ohnehin schon jeder kostenlos sehen durfte, so dass es jedermann nochmals kostenlos sehen kann, schadet in der Regel niemandem. Und da sagen sich die Amis halt: wozu soll ich etwas verhindern, das niemandem schadet?

Ja, sehe ich auch so. Man muss sich dann eben mit dem (wahrscheinlich sehr geringem) Restrisiko abfinden.
Titel: Re: YouTube - was darf man hochladen?
Beitrag von: Florian am April 29, 2016, 17:53:41
@warlord:

Vielleicht liegt hier ein Missverständnis vor. Ich meine das rechtlich eng umrissene Fair Use nach dem Copyright Act 1976, welches keine Welten von z.B. deutschen Ausnahmen von - oder ganz korrekt „Schrankenbestimmungen“ des - Urheberrechts.
https://de.wikipedia.org/wiki/Fair_Use

Das andere ist eine gewisse Rechtstradition, die Du m.W. korrekt wiedergibst. Aber! Wer verfolgt den mit großem Verve ausländische Copyright-Verletzer von Pirate Bay bis Megaupload oder jetzt aktuell AnyDVD? Das sind v.a. die US-amerikanischen Content-Giganten mit den/über die US-Behörden.

Von einer gewissen Laissez-faire-Praktik kann man also nicht ausgehen. Vielmehr, m.E. greift eben der erwähnte Unterschied. In Deutschland muss man wegen jedem Fliegenschiss mit einer Abmahnung rechnen, dass sind dann 800 € oder mehr. Ohne das die irgendetwas beweisen müssen. Vor Gericht hat man selbst mit für den Laien ersichtlicher Unschuld kaum Chancen. IP zugeordnet? Fertig. (Das ist übrigens vor US-Gerichten meistens auch nicht anders.)
Dann haben wir hier auch vgl. starke Verwertungsgesellschaften.

In den Staaten muss der Rechteinhaber erstmal selber handeln, dass wird dann schnell viel Arbeit und teuer. Darum einigen sich manche lieber ohne Brimborium. Daneben gibt es aber sehr wohl auch abstrus hohe Schadenersatzforderungen für illegale Verbreitung z.B. von ein paar Liedern.

 
Titel: Re: YouTube - was darf man hochladen?
Beitrag von: Quaestor am Mai 03, 2016, 16:18:45
Also :-)
mbs, du hast Recht. Ich denke, die Wahrheit liegt in der Mitte :-)

Und ... ich hab schon eine Antwort erhalten :-)
Solang keine kommerzielle Nutzung vorliegt, haben sie damit kein Problem. Das finde ich doch mal sehr positiv.
Titel: Re: YouTube - was darf man hochladen?
Beitrag von: Florian am Mai 03, 2016, 18:25:47
Und ... ich hab schon eine Antwort erhalten :-)
Solang keine kommerzielle Nutzung vorliegt, haben sie damit kein Problem. Das finde ich doch mal sehr positiv.

Stark.
Aber natürlich liegt das Risiko damit weiterhin bei Dir.
Titel: Re: YouTube - was darf man hochladen?
Beitrag von: Quaestor am Mai 03, 2016, 20:10:05
Wieso? Ich hab's doch schriftlich. Mir hat eine Person geantwortet, mehrere waren im cc und habe angeboten, dass falls nötig auch schriftlich zu versichern. Darauf kam die Antwort, dass dies nicht nötig sei. Bezieht sich natürlich alles nur auf einen Sender und sei nicht allgemeingültig.
Titel: Re: YouTube - was darf man hochladen?
Beitrag von: Florian am Mai 04, 2016, 17:06:10
Ich meine das so, dass im Zweifelsfall die Urheberrechte u.U. und vielleicht nicht beim Sender liegen.

Ich finde aber auch, Du hast das Richtige unternommen und meiner ist wohl eher ein theoretischer Einwand. 100% Sicherheit ist eben schwierig zu erreichen.