Apfelinsel

Netzwerk, Internet, Provider => Thema gestartet von: warlord am März 05, 2012, 14:29:27

Titel: Leistungsschutzrecht für Verleger
Beitrag von: warlord am März 05, 2012, 14:29:27
Schwieriges Thema. Weiss jemand Links auf gute, sachliche Erklärungen, was das Leistungsschutzrecht für Presseverleger genau bedeuten und bringen wird? (Bei Wikipedia, IGEL und dem BDZV war ich schon. Klarheit brachte leider nichts davon...)
Titel: Re: Leistungsschutzrecht für Verleger
Beitrag von: Florian am März 05, 2012, 14:53:26
Geht mir genauso. Ehrlich gesagt wusste ich damit zunächst gar nicht anzufangen, ganz Twitter war trotzdem voll davon.
Ich denke, das hier bringt etwas Licht ins Dunkel, um was es eigentlich geht: http://www.sueddeutsche.de/digital/neues-leistungsschutzrecht-grundeinkommen-fuer-verleger-1.1300268

Dort ist noch ein Kommentar der Zeit verlinkt, der die Kritik schneidend zusammenfasst (und teilt). Ganz oben steht die angebliche Bedrohung der Informationsfreiheit, was mal wieder der Riesenhammer ist. Vor ein paar Jahren gab es News Aggregatoren gar nicht…

Um welche Summen es geht, kann man nicht beurteilen. Im Koalitionsbeschluss von gestern (http://docs.dpaq.de/353-koalitionsrundenergebnisse.pdf, 2.) heißt es „angemessen“.

Ich persönlich meine, dass die Urheberrechte doch ausreichen? Schließlich darf man nur auszugsweise zitieren, es sei denn man beschäftigt sich z.B. wissenschaftlich damit, den Text in Gänze auseinander zu nehmen. Und genauso handhabt es z.B. auch Google News, man sieht nur Überschrift, ein paar Sätze - und dafür bekommen die Zeitungen einen Link auf ihre Seiten.
Aber die Verleger sehen halt die Milliardengewinne bei Google, da hätten sie gerne was davon.

 
Titel: Re: Leistungsschutzrecht für Verleger
Beitrag von: warlord am März 05, 2012, 15:25:59
Danke, den Artikel der Süddeutschen hatte ich auch schon gelesen. Dabei aber den Link auf den guten Kommentar der Zeit übersehen. Der bringt immerhin insofern Klarheit, als dass es diese anscheinend noch gar nicht gibt, weil dieser Koalitionsbeschluss ja offenbar nicht mehr ist, als eine vage Absichtserklärung.

Ich persönlich meine, dass die Urheberrechte doch ausreichen? Schließlich darf man nur auszugsweise zitieren, es sei denn man beschäftigt sich z.B. wissenschaftlich damit, den Text in Gänze auseinander zu nehmen. Und genauso handhabt es z.B. auch Google News, man sieht nur Überschrift, ein paar Sätze - und dafür bekommen die Zeitungen einen Link auf ihre Seiten.
Aber die Verleger sehen halt die Milliardengewinne bei Google, da hätten sie gerne was davon.

Sehe ich auch so. Und wenn man in den Argumenten des BDZV liest, hört sich das für mich irgendwie auch so an (...Zitatrecht wird nicht eingeschränkt...), als ob das Google irgendwie gar nicht treffen würde. Aber eben, so harmlos wie dort formuliert, kann es ja wohl nicht gemeint sein, sonst würde es gar keinen Sinn machen...
Titel: Re: Leistungsschutzrecht für Verleger
Beitrag von: Florian am August 30, 2012, 22:13:35
Zwar hat sich das Kabinett jetzt auf eine Gesetzentwurf geeinigt. (hier (http://bmj.de/SharedDocs/Downloads/DE/pdfs/RegE_LSR) zu lesen). Viel schlauer, wer jetzt wann wie betroffen ist, macht einen das auch nicht.
http://www.heise.de/newsticker/meldung/Bundesregierung-verabschiedet-Gesetzentwurf-zu-neuem-Leistungsschutzrecht-1677870.html
Titel: Re: Leistungsschutzrecht für Verleger
Beitrag von: warlord am August 30, 2012, 23:22:14
Danke. Ja, viel klarer ist mir das noch nicht.
Titel: Re: Leistungsschutzrecht für Verleger
Beitrag von: radneuerfinder am November 10, 2015, 14:57:12
http://www.golem.de/news/eu-leistungsschutzrecht-piraten-warnen-vor-frontalangriff-auf-den-hyperlink-1511-117380.html
Titel: Re: Leistungsschutzrecht für Verleger
Beitrag von: radneuerfinder am Mai 12, 2019, 13:05:53
https://www.heise.de/newsticker/meldung/Missing-Link-Von-der-Tragik-zur-Komoedie-der-Allmende-ueber-Gemeingueter-Open-Source-und-freies-4259557.html?seite=all
Titel: Re: Leistungsschutzrecht für Verleger
Beitrag von: Florian am April 04, 2020, 19:39:10
Referentenentwurf sieht acht lizenzfreie Wörter vor.
https://www.heise.de/newsticker/meldung/Leistungsschutzrecht-Acht-Woerter-sollen-lizenzfrei-bleiben-4697238.html
Titel: Re: Leistungsschutzrecht für Verleger
Beitrag von: radneuerfinder am Januar 23, 2021, 00:22:44
Mit welchen Bandagen bei diesem Thema gekämpft wird, läßt sich z. Zt. in Australien besichtigen:
https://www.golem.de/news/mediengesetz-google-will-australien-verlassen-2101-153613.html
Titel: Re: Leistungsschutzrecht für Verleger
Beitrag von: radneuerfinder am Januar 25, 2021, 15:23:48
https://www.golem.de/news/australien-google-darf-bei-der-linksteuer-nicht-einknicken-2101-153657.html
Titel: Re: Leistungsschutzrecht für Verleger
Beitrag von: radneuerfinder am Januar 26, 2021, 21:08:54
https://www.heise.de/news/Urheberrecht-Bundesregierung-will-roten-Sperrknopf-fuer-Rechteinhaber-5036664.html
Titel: Re: Leistungsschutzrecht für Verleger
Beitrag von: radneuerfinder am Februar 04, 2021, 18:02:05
https://www.sueddeutsche.de/digital/urheberrecht-upload-filter-deutschland-1.5195447
Titel: Re: Leistungsschutzrecht für Verleger
Beitrag von: radneuerfinder am Februar 02, 2022, 17:35:03
https://www.sueddeutsche.de/medien/uploafilter-urheberrechtsreform-fragen-und-antworten-1.5316983
Titel: Re: Leistungsschutzrecht für Verleger
Beitrag von: Florian am August 01, 2023, 23:37:20
Passt nicht ganz, aber auch hier geht es um Geld, wenn man was verlinkt:
https://www.heise.de/news/In-Kanada-Meta-blockiert-ab-sofort-Links-auf-Nachrichten-9232361.html