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Zusammenfassung

Autor: Florian
Dezember 02, 2017, 14:21:32
Durch unsere tolle Suche komme ich in diesen Uraltthread und siehe da, ich hatte die Finanzkrise vorhergesehen. ;)


Dann sag ich heute, 2.12.2017 auch mal, dass die Kurse überhitzt sind und nichts oder viel zu wenig zur Stabilisierung des Systems unternommen wurde.
Und wie ich neulich las: Privatanleger kaufen wieder Aktien!!!
Autor: Florian
Juni 21, 2007, 01:17:01
3. Durch die Bündelung der Gelder der Anleger (Spannweite der Einlagen  von 50.000 $ bis zu mehreren Millionen) haben die Hedgefonds geschätzte 1.6 Billionen$ zur Verfügung, mit denen Sie oft genug "Amok laufen".

...

P.S.: Auf dem G8 Gipfel wird unter anderen auch "verbündete Hochrisikoanleger" deswegen ein Thema sein.

Auf dem Gipfel wurde ja nichts beschlossen um die Finanzsysteme irgendwie zu schützen, nun straucheln zwei Hedge Fonds und niemand weiß ob da nicht am Ende eine Kaskade losgetreten wurde.

Bei den überhitzten Kursen kann das nichts Gutes sein.

Autor: daveinitiv
Mai 28, 2007, 21:54:49
[…] aber mein damaliger Anwalt sagte, dass jeder eine Rechnung stellen kann und diese Einklagen, solange die Gegenseite nicht widerspricht.

Solche Fälle verunsichern natürlich, kennen tut sie ja jeder. Deshalb dürften wohl auch diese Emails mit erfundenen Rechnungen gar nicht so erfolglos sein.

Wobei man natürlich ganz klar sagen muss, dass wenn eine solche Rechnungsstellung beweisbar bewusst ohne Rechtsgrundlage erfolgte, dass derjenige ziemlich schnell im Bereich des strafbaren Betrugs ist.
Also einfach mal eine Rechnung schreiben und die Summe einfordern ist auch nicht.
Wenn man sich ganz sicher ist, schreibt man den Rechnungssteller an und teilt ihm mit, dass wenn er die Rechnung nicht zurückzieht, man eine Strafanzeige stellen wird.
Spätestens dann wird sich die Problematik wohl meistens gelöst haben.
Auch eine versehentlich falsche Rechnung wird man wohl damit abfedern können.
Autor: mathias
Mai 22, 2007, 09:24:59
Liest das jemand von Euch?
Lese solche AGBs in der Regel auch, vor allem wegen Kündigungsfristen, Zusatzkosten bei Dienstleistungsverträgen (Telefon, DSL,etc.) Solche Dinge werden nämlich häufig  bis immer in den Werbemaßnahmen nicht erwähnt bzw. nur mit einem Verweis auf die AGBs erwähnt.

Mathias.
Autor: fränk
Mai 22, 2007, 07:12:57
aber mein damaliger Anwalt sagte, dass jeder eine Rechnung stellen kann und diese Einklagen, solange die Gegenseite nicht widerspricht.

Das leuchtet mir ein.

Ich schreibe jemanden eine unbegründete Rechnung.
Er zahlt nicht, ich klage ein.

Wenn ein Urteil ergeht, werde ich verlieren und kein Geld bekommen.
Wenn der andere die Nerven verliert oder sich keinen Anwalt und kein Gericht und keine Nerverei leisten will oder kann, bekomme ich mein Geld.

Das ist ja genau das was nervt.
Es werden Verträge geändert oder unrechtmässige Rechnungen gestellt und als Kunde bist Du gezwungen zu reagieren.
Der Gegenüber stellt die Regeln auf und sie sind damit für dich selber gültig.
Falls diese Regeln oder Rechnungen oder Vertragsänderungen gegen das Recht verstoßen, musst du zum Anwalt rennen. Einfaches Ignorieren kann in die Hose gehen.

Und Gegner wie die Telekom oder die Schufa können schon mächtig einschüchtern!
Autor: Patrick
Mai 22, 2007, 02:20:33
widersprochen habe. Ist zwar noch gut fürmich ausgegangen, aber mein damaliger Anwalt sagte, dass jeder eine Rechnung stellen kann und diese Einklagen, solange die Gegenseite nicht widerspricht.
Hmm, stimmt mich etwas nachdenklich, bin jetzt aber zu faul, die Gesetze zu wälzen. Eine Rechnung bedingt doch, daß ein wie auch immer gearteter Vertrag im Vorfeld zustande gekommen ist. Eine einseitige Willenserklärung in Form der Rechnung reicht IMHO nicht aus. Da Du noch von DM redest, dürfte das vor der Schuldrechtsreform 2002 gewesen sein. Seither hat sich die Position des Verbrauchers deutlich verbessert, teilweise sogar zum Nachteil der Händler und anderer Gewerbetreibenden.
Autor: Florian
Mai 21, 2007, 21:50:10
Sehe schon ein, daß man arge Scherereien bekommen kann. Aber am Ende hattest Du ja das Recht auf Deiner Seite.

Solche Fälle verunsichern natürlich, kennen tut sie ja jeder. Deshalb dürften wohl auch diese Emails mit erfundenen Rechnungen gar nicht so erfolglos sein.
Autor: Thyrfing
Mai 21, 2007, 20:12:31
Natürlich nicht. Da müsste ja irgendein Vertrag neu geschlossen werden.


Da habe ich andere Erfahrungen und war mit einer solchen Sache bis vor dem Amtsgericht. Ein Anwalt wollte von mir 80 DM, die ich ihm nie schuldete. Auch nicht seinen Auftraggebern. Nach 6 Monaten war das ganze bereits bei über 400 DM. Und nur, weil ich offiziell nicht widersprochen habe. Ist zwar noch gut fürmich ausgegangen, aber mein damaliger Anwalt sagte, dass jeder eine Rechnung stellen kann und diese Einklagen, solange die Gegenseite nicht widerspricht.
Autor: Patrick
Mai 21, 2007, 17:29:45
Allgemein gilt das sobald ein Vertrag, der nicht durch eine einmalige Erbringung einer Leistung erfüllt wird,  ersteinmal besteht, können Veränderungen auch in Kraft treten wenn eine sogenannte kongruente Handlung (darunter fällt auch Schweigen) erfolgt.
Das gilt doch aber nur, wenn der Vertragspartner nachweislich über die Änderung informiert wurde und genug Zeit hatte, darauf zu reagieren. Heutzutage dürfte aber die Mitteilung per eMail wohl kaum mehr ausreichen, dafür gibt's zuviele Spamfilter, die dafür sorgen könnten, daß die Mail nicht wie vorgesehen den Empfänger erreicht.

Edit: missglücktes Quote korrigiert.
Autor: Dale
Mai 21, 2007, 16:44:20
Allgemein gilt das sobald ein Vertrag, der nicht durch eine einmalige Erbringung einer Leistung erfüllt wird,  ersteinmal besteht, können Veränderungen auch in Kraft treten wenn eine sogenannte kongruente Handlung (darunter fällt auch Schweigen) erfolgt.

Nicht immer ganz logisch, aber so 'isses leider :(
Autor: fränk
Mai 21, 2007, 14:59:00
Ich hatte auch vor einiger Zeit so eine Mail von der Telekom wo was tariflich geändert wurde.

Da stand auch sinngemäss drin, wenn ich nicht widerspreche, gilt der neue Tarif.

Jochen

Genau.

Und wegen diesen Mails habe ich der Telekom eine Mail geschickt und darauf hingewiesen, daß ab sofort nichts mehr automatisch Gültigkeit erlangt, nur weil ich nicht widerspreche.

Allein schon diese Mail an den Richtigen zu bringen ist echte Arbeit.
Antworten ist nicht.
Per Telefon eine Stelle erfragt.
Mail dahin gesendet.
Kam zurück.
An andere Stelle, mit der Bitte um Bestätigung des Erhalts gesendet.
Diese Bestätigung gab's natürlich nicht.


Dann habe ich überlegt das alles per Einschreiben/Rückschein zu machen.
Ich hab's aber gelassen.
Es bringt ja nix.
Ich hätte nun zwar den Nachweis führen können, aber ohne zwei oder drei Instanzen, die ich mir nicht leisten kann, wäre ja nix bei rumgekommen.
Autor: Jochen
Mai 21, 2007, 13:25:07
Natürlich nicht. Da müsste ja irgendein Vertrag neu geschlossen werden.


Den schicke ich dir vorher.
Nicht widersprochen, ist er gültig. ;)

Kann ich mein Kontos zum draufbuchen auch angeben ?

Ich hatte auch vor einiger Zeit so eine Mail von der Telekom wo was tariflich geändert wurde.

Da stand auch sinngemäss drin, wenn ich nicht widerspreche, gilt der neue Tarif.

Jochen
Autor: fränk
Mai 21, 2007, 12:46:21
Natürlich nicht. Da müsste ja irgendein Vertrag neu geschlossen werden.


Den schicke ich dir vorher.
Nicht widersprochen, ist er gültig. ;)
Autor: Florian
Mai 21, 2007, 12:25:54
Natürlich nicht. Da müsste ja irgendein Vertrag neu geschlossen werden.
Autor: fränk
Mai 21, 2007, 12:19:52
Herr Florian,

wenn Sie nach dem 22.05.2007 noch User dieses Forums sind und dieser Mail nicht widersprechen, überweisen Sie bitte an fränk €200,--.

Danke!

fränk





Das war's?
Nun bist Du gezwungen zu widersprechen oder musst zahlen?

Nee, nicht wirklich?