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Zusammenfassung

Autor: radneuerfinder
Januar 16, 2024, 15:18:11
Abseilen scheint das Mittel der Wahl zu werden, auch für 30 Kg und 16 km Flug:
https://youtu.be/Hhp11I-vGHA
Autor: radneuerfinder
März 16, 2023, 16:29:37
... seit 2045 gesetzlich vorgeschriebenen Drohnenlandeplatz, meistens auf der erweiterten Fensterbank

Abseilen ist angesagt:
https://www.youtube.com/watch?v=affJ1CesKP4
Autor: MacFlieger
Oktober 04, 2022, 10:27:17
Interessant wäre noch gewesen, in welcher Höhe diese "Autobahn" liegen soll. Wenn es über 2500ft wäre, wäre das gut. Ich vermute aber mal, dass die wesentlich niedriger liegen wird.
Autor: radneuerfinder
Januar 17, 2021, 17:05:58
Alle deutschen DrohnenVerbotszonen in einer App von Deutscher Flugsicherung (DFS) und Telekom:
https://droniq.de
Autor: MacFlieger
Januar 04, 2021, 18:20:21
Ja, weiß ich. Deshalb habe ich oben auch bei der Registrierungspflicht immer geschrieben "ab 250g oder Kamera an Bord".
Autor: radneuerfinder
Januar 04, 2021, 17:58:23
DJI Mavic Mini und Mini2 wiegen beide 249g

Wobei die beide eine Kamera haben und deshalb ebenfalls der Registrierungspflicht unterliegen.
Autor: MacFlieger
Januar 04, 2021, 13:15:23
Ja, 250g ist wenig.
Der kommerzielle Kamera-Copter DJI Mavic Mini und Mini2 wiegen beide 249g.
Auch fast alle Flächenmodelle wiegen mehr.

Aber Registrierung ist auch kein Problem und wird automatisch durch die Verbände gemacht.
Autor: Florian
Januar 04, 2021, 12:16:16
Okay, noch mal danke für Deine Bemühungen, es zu erklären.
Ist auch ganz gut gelungen, was mich angeht.

250 Gramm sind aber schnell erreicht, oder?
Autor: MacFlieger
Januar 04, 2021, 08:23:11
Naja, eigentlich nicht. Ich habe versucht, es so umfassen und allgemeingültig zu formulieren wie möglich. Aber dann klingt es kompliziert oder unverständlich.

Ich versuche es mal stark vereinfachend:
- Für alle: Ab 1.5. muss der Pilot registriert sein ab 250g oder Kamera an Bord.
- Fliegen mit unbemanntem Luftfahrzeug zu Sport- oder Hobbyzwecken = Modellflug
- Modellflieger, die in einem Verband sind: Die alten Regeln gelten weiter, bis für diese Gruppe neue festgelegt wurden. Diese sollen so ähnlich wie die alten sein. Man wird sehen.
- Alle anderen: Die neuen EU-Regeln gelten, diese sind sehr komplex und kompliziert.

Wer also Modellflug betreibt und in einem Verband ist: Ruhe bewahren und die neuen EU-Regeln ignorieren und auch nicht versuchen, diese zu durchblicken.
Wer Modellflug betreibt und in keinem Verband ist: In einem Verband anmelden. Das war aber auch schon vorher wegen der Versicherungspflicht sinnvoll.
Autor: Florian
Januar 03, 2021, 19:33:47
Danke für die Erläuterung. Ist ja alles ziemlich kompliziert.
Autor: MacFlieger
Januar 03, 2021, 18:26:48
Jein.
Registrieren müssen die sich dann (ab 250g oder mit Kamera) unabhängig von Verbandszugehörigkeit.

Wer nicht in einem Verband ist, der in Zukunft nach Artikel 16 der EU-Regelung mit eigenen Regeln beauftragt ist, der muss die neuen EU-Regeln erfüllen, die recht komplex sind und die meiste normale Modellflugnutzung verbietet.
Wer in einem Verband ist, für den gelten dann die Regeln, die dieser Verband national mit den Regierungen vereinbaren wird. Die Verhandlungen laufen, aber es weiß noch keiner, was dabei raus kommt. Bis dahin gelten noch die alten Regeln.

Eine spezielle Halterhaftpflicht für Flugmodelle ist schon lange Pflicht und daher sollten die meisten Modellflieger auch in einem Verband (wegen der Versicherung) sein. Wie geschrieben, für diese Leute ändert sich bis auf die Registrierung, die die Verbände auch für einen machen, erst einmal nichts. Die EU-Regeln gelten für die einfach nicht. Wird in der Presse aktuell gar nicht erwähnt. Für diese Leute kommen dann später noch bis jetzt unbekannte Regeln unabhängig von den EU-Regeln.

Effektiv hat man aktuell also neu den Druck, besser die Versicherung über den Verband zu machen. Ist aber sowieso schon immer die empfohlene Lösung.
Autor: Florian
Januar 03, 2021, 17:46:05
Im Slashcam-Artikel kam der Eindruck auf, es seien nur Kamera-Drohnen betroffen.

Okay, Anschlussfrage... heißt das etwa, dass Papa & Sohn keinen Modellflieger mehr steigen lassen können, ohne in einem verbandsregistrierten Verein zu sein?