Antwort #1: März 30, 2006, 12:43:44
Kann man eigentlich MS verklagen, das die zugesicherte Eigenschaft mittels WIN den Arbeitsablauf beschleunigter abzufahren, in der Realität oft nicht eintritt.
Weiß ich nicht, sicher aber doch wegen "seelischer Grausamkeit".
Bzgl. iPod: Da der jetzige Einbau einer Sperre rückwirkend
keine Wirkung entfaltet, ist das Festhalten an der Klage - aus Sicht der Kläger - nur logisch.
Edit: Mann, durch Zufall bin ich hier auf eine sinnentstellende Wortauslassung gestossen.
« Letzte Änderung: April 13, 2006, 10:30:09 von Florian »
_______
Beitrag frei Haus geliefert. Frisch von der Apfelinsel.