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Sicherheit für die WM

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Florian:
Wieso, Eskorten gibt es auch bei uns. Das wäre dann ja auch genau das Vorgehen, daß Alarmrotten zunächst anwenden würden, der Abschuss käme dann (oder nicht) ja erst nach diesen Aktionen.
Ich wüsste nicht, daß die jetzt verboten worden wären?

warlord:
Na ja, ist ja auch ein Einsatz der Bundeswehr im Inland. Und erst noch ein "Polizeieinsatz".  ;)

Ich provozier noch etwas mehr:  ;)
Was wenn die Alarmrotte dort oben nun nicht, wie hier, einen deutschen Geschäftsmann in Nöten anträfe, der über das Erscheinen der Hilfe wohl froh war und sich zu einem Flughafen geleiten liess, sondern einen nicht kooperativen Piloten, der z.B. Kurs aufs Kanzleramt nimmt?

Florian:
Dann würde er wahrscheinlich abgeschossen. Der "Abschießer" und, falls es einen Befehl gab, der Befehlsgeber, kämen hinterher wahrscheinlich vor Gericht. Dort würden sie sich wahrscheinlich auf "übergesetzlichen Notstand" berufen. Der würde auch wahrscheinlich stark strafmildernd wirken oder sogar zum Freispruch reichen.
Was das Verfassungsgericht nichtens erklärte, war ein Gesetz, daß den Abschuss  legalisiert hätte, v.a. weil ein solches Gesetz das Lebensrecht der Passagiere nicht beachtete. Die Thematik "Bundeswehr im Inneren" war eigentlich Nebensache und nur durch die poltische Diskussion so sehr in den Mittelpunkt geraten. Müsste aber mal das Urteil lesen, was genau die Verfassungsrichter dazu sagten.

radneuerfinder:
Der deutsche Innenminister Schäuble möchte, trotz Urteil des Verfassungsgerichts, eine Möglichkeit zum Abschuß:
http://www.sueddeutsche.de/,tt2l8/deutschland/artikel/766/96670/

warlord:
Ohje, jetzt fangen sie hier auch an mit dem Terrorismus = Krieg. Das ist nun beileibe eine weit negativere Entwicklung, als wenn sich das Verfassungsgericht etwas weniger stur gestellt hätte.

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