Antwort #70: Januar 03, 2007, 12:41:16
Stur gestellt? Man hat sich doch vor allem (so habe ich mittlerweile herausgefunden) auf Paragraph 1 des Grundgesetzes berufen, "die Menschenwürde ist unantastbar", und danach gefolgert, es sei damit verboten, daß eine Menschenleben gegen das andere abzuwiegen. Das ist schon ein sehr grundlegender Einwand.
Nun will Schäuble das mit einer Art Halb-Kriegsrecht umkurven, nach dem Motto im Krieg zählt die Menschenwürde nichts... nein, die Rechtfertigung ist natürlich, daß der Kriegsfall im Urteil so nicht erwähnt wird.
« Letzte Änderung: Januar 03, 2007, 17:46:46 von Florian »
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William Shakespeare