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EuGh bestätigt Haftung des Anschlussinhabers
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Florian:
Andere Familienmitglieder mit Zugang zum Netzwerk schützen weiter nicht. Da man Familienmitglieder nicht belasten muss, entstünde sonst ein Rechtsungleichgewicht. Konkret ändert sich damit nicht,, der Anschlussinhaber haftet weiterhin erstmal für alles.
https://www.heise.de/newsticker/meldung/EuGH-Zugang-von-Familie-befreit-nicht-fuer-Haftung-fuer-Filesharing-4194939.html
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