Forum

Re: DSGVO
Antwort #90: Januar 22, 2019, 10:31:06
Na da wüßte ich aber gerne, warum das so sein soll. Dazu fällt mir gar nichts ein.
Steuergründe, Produktsicherheitsgründe etc. könnte ich mir vorstellen, aber Datenschutzgründe?

Ganz einfach.

Der Laden betreibt auch einen Online-Shop (sehr nervend, weil sehr langsam, unübersichtlich und man muss einen Tag warten, bis der Admin den Account frei schaltet) und dort gibt es dann auch ein Feld, wo die Umsatzsteuer-ID eingetragen werden muss.
Will man die Umsatzsteuer-ID also nicht mitteilen, kann man auch nicht online bestellen. Ich gehe davon aus, dass sich schon mehrere Kunden über diese alberne Angabe aufgeregt haben und der Laden deswegen schon im Vorfeld darauf hinweist, anstatt das Feld zu entfernen.

Die Umsatzsteuer-ID wird ja von vielen Shops abgefragt, ich habe noch immer nicht begriffen, wozu.
Re: DSGVO
Antwort #91: Januar 22, 2019, 10:57:58
Die Umsatzsteuer-ID wird ja von vielen Shops abgefragt, ich habe noch immer nicht begriffen, wozu.

Üblicherweise wird das gemacht, damit eine Rechnung ohne MwSt geschrieben werden kann (Steuergrund). Oder weil man sicher stellen muss, dass nur ein gewerblicher Kunde bestellt (Produktsicherheit).
Aber was das mit Datenschutz zu tun hat, ist mir schleierhaft. Vermutlich sagen die das nur, weil das sofort jeder glaubt und nicht auf den Laden sauer ist, sondern auf die DSGVO.
_______
Was ist die Mehrheit? Mehrheit ist der Unsinn, Verstand ist stets bei wen´gen nur gewesen." -- Schiller
Re: DSGVO
Antwort #92: Januar 22, 2019, 12:52:11
Üblicherweise wird das gemacht, damit eine Rechnung ohne MwSt geschrieben werden kann (Steuergrund).

Eine Umsatzsteuer-ID haben doch nur gewerbliche Kunden und denen wird doch die MWST im der Rechnung ausgewiesen.
Und die privaten Kunden, haben keine Umsatzsteuer-ID, mit der sie eine Rechnung ohne MWST bekommen können.

Ich bleibe verwirrt.
Re: DSGVO
Antwort #93: Januar 22, 2019, 13:18:18
Üblicherweise wird das gemacht, damit eine Rechnung ohne MwSt geschrieben werden kann (Steuergrund).

Eine Umsatzsteuer-ID haben doch nur gewerbliche Kunden und denen wird doch die MWST im der Rechnung ausgewiesen.

Ja, entweder ein gewerblicher Kunde erhält eine Rechnung über den Betrag x + MwSt und auf der Rechnung steht diese einzeln ausgewiesen drauf.
Oder er erhält eine Rechnung nur über den Betrag x.
Es ist auch möglich, eine Rechnung ohne die MwSt zu stellen, wenn der Empfänger eine UStID hat. Also die gar nicht erst in Rechnung zu stellen. Denn effektiv ist die MwSt bei einem Geschäft zwischen zwei gewerblichen eigentlich Humbug: Der Verkäufer zahlt die erhaltene MwSt an das Finanzamt, der Käufer holt sich die gezahlte MwSt vom Finanzamt zurück. In dem Fall geht das Geld nur einmal im Kreis.

Ich habe es manchmal beim Kauf in anderen EU-Ländern genutzt. Denn da müsste man die gezahlte MwSt bei dem ausländischen Finanzamt (oder in Saarlouis) zurückfordern und für geringe Beträge lohnt sich dieser Aufwand nicht. So zahle ich dann direkt nur den Betrag ohne MwSt.
_______
Was ist die Mehrheit? Mehrheit ist der Unsinn, Verstand ist stets bei wen´gen nur gewesen." -- Schiller

Florian

  • Zurück in der Zukunft
Re: DSGVO
Antwort #94: Januar 22, 2019, 14:14:43
Die wurde vorher auch schon oft verlangt, mit anderen Begründungen. Die DVSGO ist einfach der ideale Sündenbock für alles.
_______
"If music be the food of love, play on!”
                         William Shakespeare
Re: DSGVO
Antwort #95: Januar 22, 2019, 15:13:05
Die DVSGO ist einfach der ideale Sündenbock für alles.

Genau das glaube ich auch.
_______
Was ist die Mehrheit? Mehrheit ist der Unsinn, Verstand ist stets bei wen´gen nur gewesen." -- Schiller

Florian

  • Zurück in der Zukunft
Re: DSGVO
Antwort #96: Januar 22, 2019, 16:47:28
Meinte natürlich die DSGVO, nicht die DVSGO, das ist ja die Daseinsverweigerungssondergrundordnung.
_______
"If music be the food of love, play on!”
                         William Shakespeare
Re: DSGVO
Antwort #97: Januar 24, 2019, 14:38:09
Ähnliche Vereinbarungen wie mit Japan gibt es bereits mit zwölf anderen Staaten, darunter Neuseeland, Kanada, die Schweiz und die USA. Mit Japan wurde erstmals eine Vereinbarung auf Basis der im Mai 2018 in Kraft getreteten EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) geschlossen. Allerdings gelten die Vereinbarungen mit Kanada und den USA nur eingeschränkt:
https://www.golem.de/news/dsgvo-datenaustausch-mit-japan-uneingeschraenkt-moeglich-1901-138955.html

Florian

  • Zurück in der Zukunft
Re: DSGVO
Antwort #99: März 27, 2019, 15:21:47
Heute rufe ich wo an, da kommt folgende Ansage:
Zitat
Seit 24.Mai 2018 gilt die Europäische Datenschutzverordnung. Wenn sie damit nicht einverstanden sind, teilen sie uns das bitte mit.

:)
_______
"If music be the food of love, play on!”
                         William Shakespeare
Re: DSGVO
Antwort #100: März 27, 2019, 15:40:28
Und? Hast Du es Ihnen mitgeteilt?  ;D
_______
Was ist die Mehrheit? Mehrheit ist der Unsinn, Verstand ist stets bei wen´gen nur gewesen." -- Schiller
Re: DSGVO
Antwort #101: März 27, 2019, 15:45:09
Großartig! ;D