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Re: DSGVO
Antwort #60: Juni 20, 2018, 14:14:03
MacFlieger: alles soweit nachvollziehbar. Auch deine Einwände, bzw. Erläuterungen. z.B. das hier:

"Genauso bauen plötzlich Leute Checkboxen in Kontaktformulare oder Gästebücher ein, wo die Leute der Datenschutzerklärung zustimmen sollen (geht eh nicht) oder ihre Einwilligung zur Verarbeitung der Daten geben sollen (unnötig)."

Dann braucht man diese Checkboxen nicht? Verstehe ich das richtig? Wo steht das? Alle Firmen, mit denen ich zusammenarbeite bestehen auf solche Lösungen, unter anderem auch durch ihre Datenschutzbeauftragten. Wer hat nun recht? Warum kann ich der Datenschutzerklärung nicht zustimmen? Kann ich dann den AGB einer Software auch nicht zustimmen? Fragen über Fragen.

Fakt ist: Es scheint niemand wirklich Bescheid zu wissen. Alles scheint nur Hörensagen, und die Unsicherheit ist gigantisch. Alles ein Zeichen dafür, dass ein Gesetz mangelhaft bis ungenügend implementiert wurde. Ein Armutszeugnis.
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Re: DSGVO
Antwort #61: Juni 20, 2018, 14:40:03
MacFlieger: alles soweit nachvollziehbar. Auch deine Einwände, bzw. Erläuterungen. z.B. das hier:
Dann braucht man diese Checkboxen nicht? Verstehe ich das richtig? Wo steht das? Alle Firmen, mit denen ich zusammenarbeite bestehen auf solche Lösungen, unter anderem auch durch ihre Datenschutzbeauftragten.

Früher stand in Kneipen immer: „Für Garderobe keine Haftung“.

Das war falsch und hatte nie Gültigkeit. Wenn ein Mantel von der Garderobe geklaut wurde, haftete der Wird sehr wohl.
Und nur weil alle Wirte das gleiche Schild aufgehangen hatten und der Rechtsbeistand des Verbandes der Gastwirte ebenfalls zu diesem Schild geraten hatte, war es trotzdem ohne Wirkung (außer vielleicht der, dass einige Beklaute sich wegen des Schildes gar nicht erst an Gastwirt wendeten).

So ist das mit vielen Checkboxen wohl auch. Wenn sie versuchen geltendes Recht auszuhebeln, sind sie selbstverständlich nichtig.

Und auch schon damals stand nirgends geschrieben „So ein Schild hat keine Wirkung“.

 ;)
Re: DSGVO
Antwort #62: Juni 20, 2018, 15:22:02
Sie Hebeln aber mit der Checkbox geltendes Recht nicht aus. Im Gegenteil, denn wenn die Satenschutzerklärung nicht geltendem Recht entspricht, gibt es hier auch Probleme. Deshalb weiter meine Frage: warum soll man die Checkbox nicht benötigen?
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Re: DSGVO
Antwort #63: Juni 20, 2018, 15:47:43
Sie Hebeln aber mit der Checkbox geltendes Recht nicht aus. Im Gegenteil, denn wenn die Satenschutzerklärung nicht geltendem Recht entspricht, gibt es hier auch Probleme. Deshalb weiter meine Frage: warum soll man die Checkbox nicht benötigen?

Geltendes Recht muss der Seitenbetreiber doch einhalten. Er muss die Daten nach geltendem Recht behandeln (speichern, nicht speichern, weitergeben, nicht weitergeben, archivieren, löschen, sichern...).

Zu was soll denn ein Seitenbesucher seine Zustimmung geben, was soll er denn per Haken setzen akzeptieren?
Soll er akzeptieren/zur Kenntnis nehmen, dass der Seitenbetreiber seine Daten nach geltendem Recht behandelt? Das ist doch sinnlos bzw. das kann er doch gar nicht.

Das ist doch so, als würde das Kind in der Spielstrasse dem Autofahrer quittieren müssen, dass der sich an Tempo 30 hält.
Re: DSGVO
Antwort #64: Juni 20, 2018, 15:52:21
Eins vorab:

Fakt ist: Es scheint niemand wirklich Bescheid zu wissen. Alles scheint nur Hörensagen, und die Unsicherheit ist gigantisch.

Da sind wir uns 100% einig. Die aktuelle Rechtsunsicherheit ist neben der ausgeuferten Informationspflicht das Hauptproblem bei der DSGVO. Dabei hat der Gesetzgeber doch gut 2 Jahre Zeit zum Ausarbeiten gehabt, um rechtlich verbindliche Musterlösungen zu erstellen und auch dem generellen Problem der Abmahnungen in D den Zahn zu ziehen.

Zitat
Dann braucht man diese Checkboxen nicht? Verstehe ich das richtig? Wo steht das?

Ähm, das ist die falsche Frage. Es muss nirgendwo stehen, dass man die nicht braucht. Es muss irgendwo stehen, dass man die braucht. Und wo steht das?
Ansonsten könnte ich ja auch behaupten, dass man eine Checkbox mit dem Text "Sie überlassen mir ihr Erstgeborenes" haben muss, denn es steht nirgendwo, dass man das nicht braucht...

Interessant dazu:
https://www.datenschutz-guru.de/braucht-mein-kontaktformular-jetzt-eine-checkbox/
Das so ein Häkchen sogar nachteilig sein kann, wird hier erläutert:
https://www.datenschutz-guru.de/datenschutzhinweise-bei-der-registrierung-im-online-shop/

Effektiv: Wo steht, dass man eine Checkbox benötigt und was genau(!) soll man da anhaken müssen?

Aber erkläre mir doch bitte wirklich die Sachen, bei denen wir aneinander vorbei geredet haben.

1. Abmahnungen wegen Einsatz von Google Fonts über einen Google Server.

Wo ist das jetzt wirklich das Problem beim korrekten Einsatz von Google Fonts?
Das der externe Einsatz von Google Fonts problematisch ist, ist seit langem bekannt. Spätestens jetzt mit Beginn der Strafmöglichkeit sollte man das umstellen. Man kann sich nicht darauf berufen, dass es ganz viele lange falsch gemacht haben.

2. Einsatz von WhatsApp in Unternehmen

WhatsApp im Firmenumfeld ist nicht unmöglich, aber wegen der Wünsche von Facebook nur mit Arbeit legal benutzbar. Wo ist jetzt das Problem?

3. Schliessen von Websites

Du hast geschrieben, dass 3 Deiner Kunden ihre Websites geschlossen haben. Es würde mich wirklich interessieren, was die Gründe waren. Waren wirklich Funktionen nötig, die sich nicht oder nur mit großem Aufwand datenschutzkonform machen liessen. Oder war es nur die leider kursierende Angst vor Abmahnungen wegen der vielen falschen Meldungen und der tatsächlichen Rechtsunsicherheit?

Früher stand in Kneipen immer: „Für Garderobe keine Haftung“.

Oder das bekannte "Eltern haften für ihre Kinder"...
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Was ist die Mehrheit? Mehrheit ist der Unsinn, Verstand ist stets bei wen´gen nur gewesen." -- Schiller
Re: DSGVO
Antwort #65: Juni 20, 2018, 16:32:16
1. Google Fonts:
Ob das der korrekte Einsatz ist, das resident auf der Website zu halten, mag ja stimmen. Andererseits ist die Strafmöglichkeit in meinen Augen Blödsinn, weil sicher wird die IP übermittelt, aber WAS BITTE hat google davon, zu wissen, dass die IP xy die Schrift xyz der Website xzy angefordert hat, zumal Google Analytics auch noch mitläuft - natürlich DSGVO konform? Nicht viel oder? Einigen wir uns darauf, dass das Spitzfindigkeiten sind. Die Hosenscheisser unter uns halten die Font-Daten auf der Website. Soweit d’accord. Bei zukünftigen Projekten wird das vermutlich automatisiert so laufen.

2. WhatsApp:
Was soll ich da antworten? Mir isses komplett Wurscht, weil ich nichts in meiner Benutzung ändern werde. Ob sie illegal ist oder nicht. Im übrigen: wenn mir jemand eine WhatsApp schickt (aus dem Kundenkreis) ist es sein Privatvergnügen. Und wenn ich jemandem was schicke WEIL ER DIE INFO ÜBER WHATSAPP haben will, dann ist mir das DSGVO auch Wurscht. Ich verhalte mich damit illegal. WTF.

3. Schliessen von Websites
Das war nötig, weil:
der erste Kunde vom Internet keine Ahnung hat, und der Meinung ist, für seine Publikation (Print, Online (Readly), Amazon) benötigt er keine Website. Es wäre ihm zu anstrengend gewesen (vulgo anzusehen), seine Site auf den richtigen Stand zu bringen (hätte maximal 2 Stunden gedauert).
Der zweite Kunde keine Zeit gefunden hat, sich darum zu kümmern und schlicht das Ganze auf einen späteren Zeitpunkt verschoben hat (der war schon recht Safe, wollte das Ganze aber nicht herausfordern - auch dieser Kunde sieht den Nutzen des Internet nur eingeschränkt).
Der dritte Kunde Ende des Jahres in Rente geht, und damit kein Geld mehr in die Hand nehmen will. (die Site habe ich von einem anderen Webdesigner übernommen, und eigentlich nicht gepflegt, weil der Kunde auch vom Internet nicht viel gehalten hat.)
Bei meiner Frau im Unternehmen haben die wochenlang ihre Datenbestände DSGVO-safe durchforstet und den Internetshop komplett neu aufgesetzt. Dabei war die Shop 4 Wochen offline, weil alles nicht "so schnell gegangen" ist.

Allen ist gemeinsam: Die Rechtsunsicherheit steht in keinem Verhältnis zu dem Nutzen, den sie sich ausgerechnet haben. Es ist schlicht "unconvenient"  (neudeutsch) für die Herrschaften, die allesamt ältere Semester sind.

Natürlich kann man da argumentieren, dass die vermutlich nichts vermissen werden. Und die Welt vermutlich auch nicht. Aber interessant ist das durchaus.

Danke für den Hinweis mit den Checkboxen.
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Re: DSGVO
Antwort #66: Juni 20, 2018, 17:00:02
Ob das der korrekte Einsatz ist, das resident auf der Website zu halten, mag ja stimmen. Andererseits ist die Strafmöglichkeit in meinen Augen Blödsinn, weil sicher wird die IP übermittelt, aber WAS BITTE hat google davon, zu wissen, dass die IP xy die Schrift xyz der Website xzy angefordert hat, zumal Google Analytics auch noch mitläuft - natürlich DSGVO konform?

Google kann dadurch, genau wie bei Google Analytics, mit protokollieren, wer welche Website wann aufgerufen hat. Und mit diesen Daten kann Unsinn gemacht werden. Deshalb muss man über diese Weitergäbe an persönlichen Daten nachdenken.
Aber mir scheint da bei Dir ein Denkfehler zu sein:
Google Fonts ist nicht weniger DSGVO konform als Google Analytics. Bei Google Analytics werden (je nach Einsatz) noch mehr Daten übertragen. Wie setzt Du Google Analytics DSGVO-konform ein?

Zitat
Einigen wir uns darauf, dass das Spitzfindigkeiten sind.

Finde ich nicht. Wenn Du meine Daten einfach ohne Notwendigkeit an eine Firma weitergibst, ist das fragwürdig.

Zitat
Und wenn ich jemandem was schicke WEIL ER DIE INFO ÜBER WHATSAPP haben will, dann ist mir das DSGVO auch Wurscht. Ich verhalte mich damit illegal. WTF.

Auch hier hast Du mich falsch verstanden. Ein solcher Einsatz ist nicht illegal. Was schon immer illegal war, dass Du die Kontaktdaten von allen Deinen Kontakten an WhatsApp schickst, nicht die Benutzung von WhatsApp selber.
Hierzu auch:
https://www.datenschutz-guru.de/ist-die-nutzung-von-whatsapp-zur-rezeptbestellung-in-apotheken-unzulassig/
Das kann man aber verhindern. Ich nutze WhatsApp gezwungenermaßen auch, aber eben ohne mein Adressbuch da hochzuladen.

3. Schliessen von Websites

Zitat
Allen ist gemeinsam: Die Rechtsunsicherheit steht in keinem Verhältnis zu dem Nutzen, den sie sich ausgerechnet haben. Es ist schlicht "unconvenient"  (neudeutsch) für die Herrschaften, die allesamt ältere Semester sind.

Ja, also doch das, was ich vermutet habe. Die Angst vor der Rechtsunsicherheit. Und wahrscheinlich leider völlig ohne Grund, denn die Beschreibung klingt nicht danach, als ob nicht einfach das hinzufügen einer DSE gereicht hätte.
Aber: Kann ich verstehen, dass die Angst hatten. Die Rechtsunsicherheit und die leider verbreiteten Panikmeldungen sind schon erheblich.
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Florian

  • Verderbliche Ware!
Re: DSGVO
Antwort #67: Juni 24, 2018, 14:24:49
Bzgl. Google Fonts gibt es noch einen großen Nachteil, wenn man sie von Google lädt.
Immer mehr Leute nutzen Werbefilter und/oder Anti-Tracking-Addons. Damit bleiben die typographischen Absichten des Webdesigners u.U. vor ihnen verborgen, da die Fonts ja blockiert werden können.
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Beitrag frei Haus geliefert. Frisch von der Apfelinsel.
Re: DSGVO
Antwort #69: August 12, 2018, 09:29:19
http://www.spiegel.de/lebenundlernen/schule/nordrhein-westfalen-kita-schwaerzt-gesichter-in-fotoalben-wegen-datenschutz-a-1221215.html

Da kann man nur der Kopf schütteln. Anstatt einfach um Erlaubnis zu bitten, macht man sich viel unnötige und sinnlose Arbeit.
Es wird an vielen Stellen einfach nur völlig übers Ziel hinausgeschossen. Fast immer aus Unwissen und teils aus Angst. Und dem eigentlich sinnvollen datenschutz wird damit ein  schlechtes Image verpasst. Die Umsetzung seitens des Gesetzgebers ist wirklich mangelhaft und kontraproduktiv. :(
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Re: DSGVO
Antwort #70: September 13, 2018, 12:34:24
Werden auf Polizei Verwarnungsgeld Mitteilungen die Fotos geschwärzt wegen DSGVO ;D
Habe hier Schreiben mit „Beweisfotos“ auf dem man aber nichts sieht, da alles geschwärzt ist.

Jochen
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Wenn Du es eilig hast, gehe langsam.
Re: DSGVO
Antwort #71: September 13, 2018, 12:57:45
Für Behörden gilt die DSGVO nicht.
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Re: DSGVO
Antwort #72: September 13, 2018, 13:07:58
Für Behörden gilt die DSGVO nicht.

Dachte ich mir schon. ;)
Dann werde ich mal bitten mir ein „Beweisfoto“ zu schicken, auf dem der Fahrer/ die Fahrerin zu sehen ist.
Ich bin nicht gefahren.

Jochen
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Re: DSGVO
Antwort #74: Oktober 13, 2018, 08:45:05
Nun ja, eine Stilblüte ohne wirkliche Auswirkung.

Was ist denn im Endeffekt dort passiert: Der Vermieter soll nicht mehr gegen den Willen des Mieters dessen Namen öffentlich an die Klingel schreiben dürfen.
Was hat das für Auswirkungen? Der Vermieter hat nun zwei Möglichkeiten:
1. Er fragt jeden Mieter, ob er das will, muss das irgendwo vermerken und ändert der Mieter seine Meinung, muss er das Schild ändern. Das ist Arbeit und daher machen sie das nicht.
2. Er überlässt es jedem Mieter selber, seinen Namen an die Klingel zu schreiben. Problem gelöst und der Vermieter hat sogar noch weniger Arbeit als vorher.

Ich kenne es von den Wohnungen, bei denen ich zur Miete gewohnt habe, auch nur so, dass jeder Mieter selbst das Schild beschriftet hat.

Es geht also eigentlich nur darum, ob der Vermieter den Namen des Mieters gegen dessen Willen anbringen darf. Und der Rechtsberater hat dagegen plädiert. Ob man es wirklich nicht darf, ist sicher nicht unstrittig, aber da lohnt es sich nicht, darüber zu streiten. Es ist doch viel einfacher: Möchte es der Mieter nicht, dann macht es der Vermieter nicht. Kein Streit, kein Problem.
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