Forum

EnEV Kennt sich da jemand aus bezüglich
September 14, 2016, 12:57:52
wegen:

Auszug aus Abschnitt 6 der EnEV 2009:

§ 25
Befreiungen
(1) Die nach Landesrecht zuständigen Behörden haben auf Antrag von den Anforderungen dieser Verordnung zu befreien, soweit die Anforderungen im Einzelfall wegen besonderer Umstände durch einen unangemessenen Aufwand oder in sonstiger Weise zu einer unbilligen Härte führen. Eine unbillige Härte liegt insbesondere vor, wenn die erforderlichen Auf- wendungen innerhalb der üblichen Nutzungsdauer, bei Anforderungen an bestehende Gebäu- de innerhalb angemessener Frist durch die eintretenden Einsparungen nicht erwirtschaftet werden können.
(2) Eine unbillige Härte im Sinne des Absatzes 1 kann sich auch daraus ergeben, dass ein Eigentümer zum gleichen Zeitpunkt oder in nahem zeitlichen Zusammenhang meh- rere Pflichten nach dieser Verordnung oder zusätzlich nach anderen öffentlich- rechtlichen Vorschriften aus Gründen der Energieeinsparung zu erfüllen hat und ihm dies nicht zuzumuten ist.


Ich habe diesbezüglich schon einen „Klimaschutzmanager" (Beamter im Landratsamt) gefragt. Der war offensichtlich überfordert.

Kennt da jemand ein Forum?

Jochen
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Wenn Du es eilig hast, gehe langsam.