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Re: YouTube - was darf man hochladen?
Antwort #15: April 28, 2016, 12:30:12
Ich hab jetzt mal bei ARD und Eurosport angefragt. Bin gespannt.
Also ich bleib auch dabei, 99% auf YouTube wäre demnach illegal. Den ich finde (und schaue) oft nur Sachen, die wohl urheberrechtlich geschützt sind. Okay, vielleicht sind es auch nur 85%.

Florian

  • Verderbliche Ware!
Re: YouTube - was darf man hochladen?
Antwort #16: April 28, 2016, 13:56:04
@warlord:
Deinem Beitrag will ich nicht widersprechen.
Nur passt er wirklich zum Thema hier? Die Urheberrechtsgesetze sind ja international angeglichen - auch sehr auf Druck der USA. Auch dort sollte man besser keine Seite betreiben, wo irgendwelche Leute ersichtlich geschützte Sachen hochladen können und der Admin nichts dagegen unternimmt.
Unterschied zwischen USA und Deutschland ist konkret die Störerhaftung und Abmahnungen von Anwälten. In den USA wird das eben anders geregelt.

@Quaestor:
Bin gespannt, ob und was Du als Antwort bekommst!


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Beitrag frei Haus geliefert. Frisch von der Apfelinsel.

mbs

Re: YouTube - was darf man hochladen?
Antwort #17: April 28, 2016, 16:36:08
Ich bleibe dabei: Von dem Verein wäre nicht viel übrig, würden sie vorab prüfen (müssen).

YouTube prüft vorab, aber nicht manuell, sondern automatisch. Es hat ja einen Grund, dass Leute, die tatsächlich gezielt "geklaute" Inhalte auf YouTube stellen möchten, bestimmte Verfremdungsmaßnahmen, wie schiefgestellte Rahmen oder spiegelverkehrte Darstellung verwenden, um YouTube auszutricksen.

Steht in einem Forum etwas ersichtlich illegales, muss schnellstens gehandelt werden. Sonst macht sich der Betreiber mitschuldig.

Wenn das Forum auf einem deutschen Server betrieben wird und der Betreiber Kenntnis vom illegalen Inhalt hat. Wie warlord schon angedeutet hat, ist das US-Recht dort großzügiger, auch schon bei der normalen Weiterverwendung von Material ("Fair Use").

Also ich bleib auch dabei, 99% auf YouTube wäre demnach illegal. Den ich finde (und schaue) oft nur Sachen, die wohl urheberrechtlich geschützt sind.

Das scheint an der vielbeschworenen "Wahrnehmungsblase" zu liegen, die Systeme wie YouTube, Facebook, etc. für jeden Benutzer anhand seiner Suchanfragen und Gewohnheiten aufbauen. Ich bekomme seit Jahren fast ausschließlich nur legale Inhalte auf YouTube zu sehen. Ich würde aber auch nie auf die Idee kommen, nach Sport oder deutschem Fernsehen zu suchen … :)

Die Begriffe gehen im letzten Satz allerdings wieder durcheinander. Urheberrechtlich geschützt ist natürlich alles Videomaterial, was eine bestimmte Gestaltungshöhe aufweist. (Dinge wie unkommentierte Überwachungsvideos wären z.B. nicht geschützt.) Illegal wird ein Einstellen bei YouTube ja nur dann, wenn jemand anders als der Urheber (oder sonstige Rechteinhaber) das Hochladen ohne Genehmigung vornimmt.
[/quote]

Florian

  • Verderbliche Ware!
Re: YouTube - was darf man hochladen?
Antwort #18: April 28, 2016, 17:12:07
Die Automatik filtert wahrscheinlich nur für deutsche User Musikvideos weg, wegen dem Streit mit der GEMA…  ;)

Aber ernsthaft: Würden die wirklich sinnvoll filtern dürften i.d.R. keine Fußball/Sportschnipsel jenseits der offiziellen Quellen online sein, und seien sie noch so kreativ geschnitten. Oder gefilmte Konzerte - nur in Ausnahmefällen wird das erlaubt, nach wie vor (es gibt einen Unterschied zwischen Tolerierung bzw. Kapitulation und Erlaubnis).
Man findet massenhaft TV-Material, von Usern eingestellt. Musik mit Cover oder mit Video, alles mögliche. Da kann man doch nicht sagen, sie tun ihr Möglichstes, fertig.

Fair Use ist in den Staaten tatsächlich besser entwickelt, hat mit so etwas aber überhaupt nichts zu tun.

Nun bin ich gar nicht für strengere Regeln, aber unabhängig von der Strenge sollten sie für alle gelten. 
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Beitrag frei Haus geliefert. Frisch von der Apfelinsel.
Re: YouTube - was darf man hochladen?
Antwort #19: April 28, 2016, 18:45:47
Aber ernsthaft: Würden die wirklich sinnvoll filtern dürften i.d.R. keine Fußball/Sportschnipsel jenseits der offiziellen Quellen online sein, und seien sie noch so kreativ geschnitten. Oder gefilmte Konzerte - nur in Ausnahmefällen wird das erlaubt, nach wie vor (es gibt einen Unterschied zwischen Tolerierung bzw. Kapitulation und Erlaubnis).
Man findet massenhaft TV-Material, von Usern eingestellt. Musik mit Cover oder mit Video, alles mögliche. Da kann man doch nicht sagen, sie tun ihr Möglichstes, fertig.

Fair Use ist in den Staaten tatsächlich besser entwickelt, hat mit so etwas aber überhaupt nichts zu tun.

Meiner Meinung hat das Vorgehen von YouTube eben sehr wohl mit dem US-Verständnis von Fair Use zu tun. Ich denke, die Amis sind eben mehr von der Frage getrieben, schadet dieser Upload jemandem (riskiere ich eine Klage von diesem jemandem) oder nicht? Und bei dieser Fragestellung kommt man halt mitunter zu etwas anderen Resultaten, als bei der europäischen Fragerei: verletzt dieser Upload das Urheberrecht streng nach Buchstaben?

Dort wo mit Uploads kommerzielle Angebote ausgehebelt werden und damit das Ein- und Auskommen der Urheber geschmälert und gefährdet wird, dürften beide Herangehensweisen zu den selben Resultaten führen. Gerade bei TV-Aufzeichnungen sieht das aber etwas anders aus. Die wurden produziert und gesendet. In aller Regel durch die Allgemeinheit (GEZ-Zahler) und/oder durch Werbung finanziert. Und in aller Regel kostenlos durch jedermann konsumierbar. (Ja, Pay-TV ausgenommen.) Der TV-Sender kann aus dem Material in der Regel keinen kommerziellen Nutzen mehr ziehen.  Ein Upload von etwas, das ohnehin schon jeder kostenlos sehen durfte, so dass es jedermann nochmals kostenlos sehen kann, schadet in der Regel niemandem. Und da sagen sich die Amis halt: wozu soll ich etwas verhindern, das niemandem schadet?

Und sooo schlecht ist diese Frage nicht, oder? Auch wenn das mehr von kommerziellen Fragen getriebene US-Rechtssystem in gewissen Bereichen zu fragwürdigen Resultaten führt, scheint mir gerade das Urheberrecht ein Gebiet zu sein, in welchem das US-System eher positiv wirkt und zu mehr gesundem Menschenverstand führt, als das europäische System.
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Complete liberty of contradicting and disproving our opinion, is the very condition which justifies us in assuming its truth for purposes of action; and on no other terms can a being with human faculties have any rational assurance of being right. (John Stuart Mill - On Liberty)
Re: YouTube - was darf man hochladen?
Antwort #20: April 28, 2016, 19:01:08
Ich denke, die Amis sind eben mehr von der Frage getrieben, schadet dieser Upload jemandem (riskiere ich eine Klage von diesem jemandem) oder nicht? Und bei dieser Fragestellung kommt man halt mitunter zu etwas anderen Resultaten, als bei der europäischen Fragerei: verletzt dieser Upload das Urheberrecht streng nach Buchstaben?

Ja, deshalb habe ich auch geschrieben, dass er selber abwägen muss, wie hoch das Risiko ist und ob man bereit ist das einzugehen.
Bei einem Mitschnitt eines alten Fernsehbeitrages ist das Risiko sicher gering. Nicht legal ist es, keine Frage, aber wahrscheinlich nur wenig gefährlich, weil man damit keinem schadet und daher das Risiko einer Abmahnung oder Klage gering ist. Man muss dann selber abwägen.
Ich wollte nur nicht schreiben: "Ja, kein Problem, mach es." und dann nachher Schuld sein, wenn doch ausnahmsweise mal was passiert.

Ich finde nicht nur in diesem Bereich, dass es gut ist, wenn man weiß, wo die rechtlichen Grenzen liegen, und man dann selber entscheidet, ob man eine Übertretung bereit ist zu riskieren. Z.B. Parken im Parkverbot. Auch wenn es verboten ist, könnte ich mich dazu hinreissen lassen, dass zu machen, wenn ich gute Gründe dafür habe und keine Gefährdung darstelle. Wenn ich dann erwischt werde, war es eben mein Risiko, das ich kannte.

Zitat
Ein Upload von etwas, das ohnehin schon jeder kostenlos sehen durfte, so dass es jedermann nochmals kostenlos sehen kann, schadet in der Regel niemandem. Und da sagen sich die Amis halt: wozu soll ich etwas verhindern, das niemandem schadet?

Ja, sehe ich auch so. Man muss sich dann eben mit dem (wahrscheinlich sehr geringem) Restrisiko abfinden.
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Was ist die Mehrheit? Mehrheit ist der Unsinn, Verstand ist stets bei wen´gen nur gewesen." -- Schiller

Florian

  • Verderbliche Ware!
Re: YouTube - was darf man hochladen?
Antwort #21: April 29, 2016, 17:53:41
@warlord:

Vielleicht liegt hier ein Missverständnis vor. Ich meine das rechtlich eng umrissene Fair Use nach dem Copyright Act 1976, welches keine Welten von z.B. deutschen Ausnahmen von - oder ganz korrekt „Schrankenbestimmungen“ des - Urheberrechts.
https://de.wikipedia.org/wiki/Fair_Use

Das andere ist eine gewisse Rechtstradition, die Du m.W. korrekt wiedergibst. Aber! Wer verfolgt den mit großem Verve ausländische Copyright-Verletzer von Pirate Bay bis Megaupload oder jetzt aktuell AnyDVD? Das sind v.a. die US-amerikanischen Content-Giganten mit den/über die US-Behörden.

Von einer gewissen Laissez-faire-Praktik kann man also nicht ausgehen. Vielmehr, m.E. greift eben der erwähnte Unterschied. In Deutschland muss man wegen jedem Fliegenschiss mit einer Abmahnung rechnen, dass sind dann 800 € oder mehr. Ohne das die irgendetwas beweisen müssen. Vor Gericht hat man selbst mit für den Laien ersichtlicher Unschuld kaum Chancen. IP zugeordnet? Fertig. (Das ist übrigens vor US-Gerichten meistens auch nicht anders.)
Dann haben wir hier auch vgl. starke Verwertungsgesellschaften.

In den Staaten muss der Rechteinhaber erstmal selber handeln, dass wird dann schnell viel Arbeit und teuer. Darum einigen sich manche lieber ohne Brimborium. Daneben gibt es aber sehr wohl auch abstrus hohe Schadenersatzforderungen für illegale Verbreitung z.B. von ein paar Liedern.

 
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Beitrag frei Haus geliefert. Frisch von der Apfelinsel.
Re: YouTube - was darf man hochladen?
Antwort #22: Mai 03, 2016, 16:18:45
Also :-)
mbs, du hast Recht. Ich denke, die Wahrheit liegt in der Mitte :-)

Und ... ich hab schon eine Antwort erhalten :-)
Solang keine kommerzielle Nutzung vorliegt, haben sie damit kein Problem. Das finde ich doch mal sehr positiv.

Florian

  • Verderbliche Ware!
Re: YouTube - was darf man hochladen?
Antwort #23: Mai 03, 2016, 18:25:47
Und ... ich hab schon eine Antwort erhalten :-)
Solang keine kommerzielle Nutzung vorliegt, haben sie damit kein Problem. Das finde ich doch mal sehr positiv.

Stark.
Aber natürlich liegt das Risiko damit weiterhin bei Dir.
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Beitrag frei Haus geliefert. Frisch von der Apfelinsel.
Re: YouTube - was darf man hochladen?
Antwort #24: Mai 03, 2016, 20:10:05
Wieso? Ich hab's doch schriftlich. Mir hat eine Person geantwortet, mehrere waren im cc und habe angeboten, dass falls nötig auch schriftlich zu versichern. Darauf kam die Antwort, dass dies nicht nötig sei. Bezieht sich natürlich alles nur auf einen Sender und sei nicht allgemeingültig.

Florian

  • Verderbliche Ware!
Re: YouTube - was darf man hochladen?
Antwort #25: Mai 04, 2016, 17:06:10
Ich meine das so, dass im Zweifelsfall die Urheberrechte u.U. und vielleicht nicht beim Sender liegen.

Ich finde aber auch, Du hast das Richtige unternommen und meiner ist wohl eher ein theoretischer Einwand. 100% Sicherheit ist eben schwierig zu erreichen.
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Beitrag frei Haus geliefert. Frisch von der Apfelinsel.