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YouTube - was darf man hochladen?
April 25, 2016, 16:53:53
Hallo,

ich hab mal wieder ne Spezialfrage :-)

Und zwar habe ich einige VHS-Aufnahmen mit Sportveranstaltungen. Nun bin ich diese am digitalisieren. Und wollte sie dann auc auf YouTube hochladen.
Nun würde ich gerne wissen, ob dies denn legal ist?

Klar, ich bin nicht der Rechteinhaber, aber da es sich nicht um Sachen handelt die man irgendwo käuflich erwerben kann müsste es doch eigentlich legal sein? Noch dazu, ich will damit auch kein Geld verdienen.

Es gibt ja auch unzählige Sport-Videoclips auf YouTube. Klar, deswegen ist es lange nicht legal.
Aber so gesehen müsste YouTube doch 90% der Inhalte löschen, da die wenigsten auch die Rechteinhaber sind oder?

Vielen Dank im Voraus :-D
Quaestor
Re: YouTube - was darf man hochladen?
Antwort #1: April 25, 2016, 17:19:47
IANAL.

Es gibt ja auch unzählige Sport-Videoclips auf YouTube. Klar, deswegen ist es lange nicht legal.
Aber so gesehen müsste YouTube doch 90% der Inhalte löschen, da die wenigsten auch die Rechteinhaber sind oder?

Meiner Meinung nach ist das nicht legal. Auch wenn der Clip weder kostenlos noch gegen Geld verfügbar ist, unterliegt er dem Urheberrecht.
Aber wie Du richtig beschreibst, ist da sehr viel auf Youtube nicht legal. Denn: Wo kein Kläger, da kein Richter.

Das Risiko musst Du selbst abschätzen und eingehen.
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Was ist die Mehrheit? Mehrheit ist der Unsinn, Verstand ist stets bei wen´gen nur gewesen." -- Schiller
Re: YouTube - was darf man hochladen?
Antwort #2: April 25, 2016, 17:48:55
Ja. Dann lad ich halt nix hoch. Auf Ärger hab ich kein Bock. Hätte ja sein können, es gab da vielleicht mal ne richterliche Entscheidung. Sportsendungen die älter als 10 Jahre sind oder so. Weil Bootlegs sind ja auch "legal".
Re: YouTube - was darf man hochladen?
Antwort #3: April 25, 2016, 17:58:45
Weil Bootlegs sind ja auch "legal".

???
Davon habe ich noch nichts gehört. AFAIK ist das auch nicht legal.
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Was ist die Mehrheit? Mehrheit ist der Unsinn, Verstand ist stets bei wen´gen nur gewesen." -- Schiller

Florian

  • Verderbliche Ware!
Re: YouTube - was darf man hochladen?
Antwort #4: April 25, 2016, 23:49:57
Ganz genau, alles nicht legal. Wenn es einen erwischt, ist es aber i.d.R. ein Anwalt der Rechteinhaber mit Abmahnung und geforderter Unterlassungserklärung, die mit astronomischen Summen abgesichert ist, sprich man tut es nie wieder, sonst…

Würde Youtube die deutschen oder us-amerikanischen Gesetze voll umsetzen, wäre die Seite um einiges kleiner. Es reicht ja schon, wenn im Hintergrund ein Jingle läuft.

Bei Sportaufnahmen hast Du zwar keine Probleme mit dem Recht auf das eigenen Bild, aber dafür gibt es ja wahrscheinlich irgendeine Liga mit Anwalt, welche die Rechte hält. Theoretisch könntest Du diese mal fragen, eine Erlaubnis würde ich mir schriftlich gegen lassen.

So sehr ich die grundlegende Sinnhaftigkeit dieser Gesetze an sich einsehe, so sehr sind sie von der Wirklichkeit überholt.


Und Bootlegs sind nicht legal. Was vor den Video-Handys los war, kann man sich ja vielleicht noch erinnern. Wehe dem, der beim Filmen erwischt wurde. Von Hochladen keine Spur. :)
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Beitrag frei Haus geliefert. Frisch von der Apfelinsel.
Re: YouTube - was darf man hochladen?
Antwort #5: April 26, 2016, 15:24:55
Ja okay. In meinem Fall geht es um Sportsendungen der öffentlich Rechtlichen oder Eurosport (ehemals Super Channel).
Sind ja Zeitdokumente o. ä.

Ne, ich lass es eben bleiben.
Halt ich zwar für bescheuert, denn ARD, ZDF oder Eurosport zeigen das doch eh nie wieder. Des Weiteren sind die ja eh zwangsfinanziert oder werbefinanziert.

Ich behaupte sogar, dass dem nach 99,5% auf YouTube illegal ist.
Ach vielleicht schreibe ich Eurosport und ARD mal an.
Re: YouTube - was darf man hochladen?
Antwort #6: April 26, 2016, 17:25:42
Ach vielleicht schreibe ich Eurosport und ARD mal an.

Vermutlich wirst Du da niemanden erreichen, der sich traut das zu entscheiden.
Re: YouTube - was darf man hochladen?
Antwort #7: April 26, 2016, 17:57:48
Ja, das denk ich mir. Oder schlimmer noch, jemand schreibt mir kein Problem und am Ende stellt sich raus, der kann das gar nicht entscheiden ;)
Also wirklich, man müsste da irgendwie ne Regelung finden, dass Übertragungen die älter als 10 Jahre sind nicht mehr unter Urheberrecht laufen.

Florian

  • Verderbliche Ware!
Re: YouTube - was darf man hochladen?
Antwort #8: April 26, 2016, 19:28:41
10 Jahre? Mittlerweile hat man mehrfach auf 70 Jahre erhöht!
Auch hat man bei solchen aufgezeichneten Sendungen oft das Problem, dass der Sender gar keine Rechte besitzt, die er Dir gewähren könnte. Wahrscheinlich haben sie selbst in zeitlich befristeter Lizenz gesendet.

Wie Du ja selbst sagst, hält sich kaum jemand an all diese Regeln. Eigentlich darf man ohne weitere Genehmigungen nämlich recht wenig. Du könntest also z.B. Dich selbst senden, wie Du vor dem Kamin sitzt und das Spielgeschehen erzählst. Oder es einfach wie alle machen und möglichst anonym die Sachen hochladen. Oder einfach lassen.

Ich sag ja, wenn YT sich darum kümmern würde, wären sie nie so groß geworden, die Urheberrechtsverletzung ist bei diesen Seiten ja auch Modell des Erfolges.
Andererseits, klickt man sich mal durch unser Forum und auf Videolinks von früher, funktioniert wirklich vieles nicht mehr. Was natürlich allerlei Gründe haben kann, teilweise wurde aber wirklich auf Antrag gesperrt.


 
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Beitrag frei Haus geliefert. Frisch von der Apfelinsel.
Re: YouTube - was darf man hochladen?
Antwort #9: April 26, 2016, 19:55:29
Ja, hast mit allem Recht. Und Urheberrecht ist ja auch was gutes und richtiges. Aber man sollte so was auf Zeit begrenzen. Noch dazu, wenn das damals gesendete ja eh nie wieder ausgestrahlt wird oder nicht mal die Chance erhält Sport-Events wieder zu sehen.
Eurosport könnte doch ein Angebot ähnlich Amazon machen.

Wem das gefällt soll dafür bezahlen. Hätte ich ach nichts gegen.
Find ich halt schade. So verschwindet viel im Nirvana.

Was ich aber wirklich zum Kotzen finde sind Patente bzw. die Pharma-Industrie die da regelrecht Abzocke betreibt ... ist aber n anderes Thema.

Florian

  • Verderbliche Ware!
Re: YouTube - was darf man hochladen?
Antwort #10: April 26, 2016, 23:38:07
Mit PayTV beschäftigt sich Eurosport ja… Eurosport Player. Vielleicht haben sie Pläne für ein Archiv? Keine Ahnung.
Amazon Prime und die anderen Dienste schmeißen übrigens Serien auch andauernd raus, wenn die Rechte ablaufen. Blöd, wenn man gerade mittendrin ist. Auch beim Sport stellt sich die Frage, was in den damaligen Verträgen mit den Veranstaltern stand. Vielleicht haben die Sender gar keine Rechte an den Bildern mehr.

Wie gesagt, den meisten Leuten ist das alles egal… sonst gäbe es auf Youtube ja nur Schminktips und Koch-Shows, um es mal zu überspitzen. Auf jeden Fall kaum Musik und Fußballschnipsel.
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Beitrag frei Haus geliefert. Frisch von der Apfelinsel.
Re: YouTube - was darf man hochladen?
Antwort #11: April 27, 2016, 09:28:35
Ja. Aber ich denke, das geht sogar noch weiter. Auch sämtliche Mitschnitte aus dem TV. Selbst Sportveranstaltungen die man vor Ort mit der eigenen Kamera aufnimmt sind nicht legal.

Also im Endeffekt bleiben doch nur die Videos übrig, die man selbst zu 100% selbst erstellt hat (ohne Musik usw.)
Da bleibt nicht wirklich viel übrig.

Mich juckt es ja schon in den Fingern. Aber ich lasse es lieber bleiben. Ich hab nämlich das Glück, dass es mich dann immer erwischt ;-)

Ich überlege gerade. Angenommen jemand macht eine Doku (also jetzt professionell ARD). Die müssen sich doch dann auch die Rechte holen (von den Gebäuden und oder Menschen die in der Doku auftauchen).

mbs

Re: YouTube - was darf man hochladen?
Antwort #12: April 27, 2016, 10:12:12
Also im Endeffekt bleiben doch nur die Videos übrig, die man selbst zu 100% selbst erstellt hat (ohne Musik usw.)
Da bleibt nicht wirklich viel übrig.

Also das würde ich nicht sagen. Wenn ich YouTube verwende, dann sehe ich dort eigentlich zu 90% Videos, die die Leute selbst erstellt haben. Und wenn dort Musik vorkommt, dann ist sie gemeinfrei.

Ausnahmen sind offizielle Musikvideos, die inzwischen von den entsprechenden Musikverlagen selbst dort platziert werden, oft über spezielle Subfirmen von YouTube.

Zitat
Angenommen jemand macht eine Doku (also jetzt professionell ARD). Die müssen sich doch dann auch die Rechte holen (von den Gebäuden und oder Menschen die in der Doku auftauchen).

So ist es und das wird auch gemacht. Beim Filmen auf öffentlichen Veranstaltungen oder auf öffentlichen Plätzen, auf denen mehr als 7 Personen zu sehen sind, ist allerdings keine Genehmigung erforderlich. Ebensowenig für Gebäude, die von einem öffentlichen Platz aus zu sehen sind (Panoramafreiheit).

Aber das ist ein ganz anderes Problem. Das Persönlichkeitsrecht am eigenen Bild, das Urheberecht des Architekten für Gebäude, das Aufführungsrecht für Musik und das Urheberecht für den Film sind ja komplett getrennte Dinge.
« Letzte Änderung: April 27, 2016, 10:23:47 von mbs »

Florian

  • Verderbliche Ware!
Re: YouTube - was darf man hochladen?
Antwort #13: April 27, 2016, 23:34:42
Sicher kann man legale Videos hochladen, man findet viele gemeinfreie Sachen, die man verwenden kann. Und es gibt auch unzählige legale Youtube-Videos.
Wenn es aber Richtung Sport oder zeitgenössische Musik oder Filme geht, schaut es schlecht aus. Und trotzdem findet man unzählige Videos auf Youtube. Neulich entdeckte ich z.B. sämtliche Folgen von „Sledge Hammer!“.
Ich bleibe dabei: Von dem Verein wäre nicht viel übrig, würden sie vorab prüfen (müssen).

Steht in einem Forum etwas ersichtlich illegales, muss schnellstens gehandelt werden. Sonst macht sich der Betreiber mitschuldig. Youtube baute dagegen sein Milliardenimperium darauf auf, erst zu handeln wenn der Rechteinhaber nachweisen kann, dass er Rechteinhaber ist. Und dann büßen nur die User.

So einfach und unfair ist das.



 
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Beitrag frei Haus geliefert. Frisch von der Apfelinsel.
Re: YouTube - was darf man hochladen?
Antwort #14: April 28, 2016, 08:22:19
Ist bei der heutigen Gesetzes- und Regelungsdichte, besonders in unseren Breitengraden, halt eben schon so, dass gewisse Innovation und gewisser Fortschritt (oder zumindest ein gesellschaftlicher Wandel) fast nur noch möglich ist, indem Gesetze zumindest geritzt, wenn nicht eindeutig verletzt werden (YouTube, Airbnb, Uber etc.). Andernorts, insbesondere in den USA, geht man mit diesen Konflikten halt einfach ein bisschen pragmatischer um, als im obrigkeitshörigeren Europa. Das flexiblere angelsächsische Rechtssystem ist in diesem Punkt dem starr in Buchstaben gegossenen kontinentaleuropäischen System halt wohl schon überlegen.

Jedenfalls ist die Frage wohl schon erlaubt, ob die technologische und gesellschaftliche Entwicklung nicht längst nicht nach einem etwas granularer ausgearbeiteten Urheberrecht verlangen würde. Macht es wirklich Sinn, einem Buch und einer Fernsehtalkshow zu einem aktuellen politischen Thema die selbe Schutzdauer zuzugestehen?
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Complete liberty of contradicting and disproving our opinion, is the very condition which justifies us in assuming its truth for purposes of action; and on no other terms can a being with human faculties have any rational assurance of being right. (John Stuart Mill - On Liberty)