Antwort #2: Januar 31, 2015, 15:16:54
Ich finde das ja immer sehr zweischneidig und jetzt wird man von der Politik regelrecht gezwungen… Überwachung dank Mindestlohn?
Verboten ist es nicht, es gibt auch jede Menge Software - empfehlen kann ich aber wegen Unkenntnis keine, wir tragen nur die Ü-Stunden in eine selbstgebasteltes Webinterface ein.
Man sollte genau darauf achten, dass die Daten nicht anderweitig verwendet werden. So ist es m.W. hakelig, wenn man anders begründete Zugangskarten- oder Einloggdaten zur Arbeitszeitkontrolle benutzt. Transparenz für die Beschäftigten ist immer gut.
Wie sich das mit Mindestlohn genau verhält, und was man da genau abgeben muss - glücklicherweise nicht mein Problem.
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"If music be the food of love, play on."
William Shakespeare