Forum

Gesetzliche Unfallversicherung VGB vs. BG ETEM
August 02, 2014, 08:20:23
Hallo Forum

Evtl. weiss hier jemand dazu etwas.
Bei welcher Versicherung muss oder kann man eine Unfallversicherung abschließen?
Firma ist GbR.
Keine Angestellte in der GbR.
Zwei Gesellschafter.
Ein Gesellschafter als Selbstständiger.
Ein Gesellschafter noch als Studierender in der Ausbildung.
GbR als Mediendesign angemeldet.

Muss die Firma / die Gesellschafter ein Pflichtversicherung bei der BG ETEM haben oder kann sich der / die Gesellschafter bei der VGB freiwillig versichern?

Danke für feedback.

Jochen
_______
Wenn Du es eilig hast, gehe langsam.

Florian

  • Zurück in der Zukunft
Re: Gesetzliche Unfallversicherung VGB vs. BG ETEM
Antwort #1: August 04, 2014, 14:23:37
Würde jetzt hier einer schreiben, es verhalte sich so und so… würdest Du Dich dann darauf verlassen?
Ich denke, Du solltest bei der BG nachfragen oder bei einem spezialisierten Anwalt oder wenigstens bei irgendeinem „Gründerhilfswerk“.

Dies vorangestellt, es gibt m.W. nur eine Ausnahme von der Pflichtversicherung: Das ist die mit den unter 100 vollen Arbeitstagen, wie sie auch auf den BG-Seiten steht. http://www.bgetem.de/mitgliedschaft-beitrag/unternehmerversicherung/pflichtversicherung

Aber… siehe erster Absatz. :)
_______
"If music be the food of love, play on!”
                         William Shakespeare
Re: Gesetzliche Unfallversicherung VGB vs. BG ETEM
Antwort #2: August 04, 2014, 14:33:58
Die zuständige Handwerkskammer bzw. IHK kann auch weiter helfen.

Aber aufgepasst, auch diese beiden „Vereine“ kungeln mit Versicherungen.
Bedeutet: Selbst wenn z.B. die IHK erklärt, eine solche Versicherung sei Pflicht und gleich Unterlagen einer „für unsere Mitglieder günstige Versicherung“ mit schickt, könnten auch Provisionsinteressen dahinter stecken. ;)

Falls vorhanden, weiß es auch der Steuerberater.
Re: Gesetzliche Unfallversicherung VGB vs. BG ETEM
Antwort #3: August 04, 2014, 15:07:55
Danke Euch schon mal.
Das Thema ist bei den "zuständigen Stellen" in Arbeit.

Mal schauen wie es endet, gebe dann feedback wenn ich das Ende erlebe  ;D

Jochen
_______
Wenn Du es eilig hast, gehe langsam.

Florian

  • Zurück in der Zukunft
Re: Gesetzliche Unfallversicherung VGB vs. BG ETEM
Antwort #4: August 05, 2014, 14:14:10
Aber aufgepasst, auch diese beiden „Vereine“ kungeln mit Versicherungen.

Traue denen auch nicht so ganz, darum nicht erwähnt.

Allerdings glaube ich auch nicht, dass die BG Provisionen für Pflichtversicherungen zahlt.

Aber sei's drum. Viel Erfolg jedenfalls mit der Unternehmensgründung!
_______
"If music be the food of love, play on!”
                         William Shakespeare
Re: Gesetzliche Unfallversicherung VGB vs. BG ETEM
Antwort #5: August 06, 2014, 09:03:12
Was mir bei der ganzen Sache unklar ist.

Die gesetzliche Unfallversicherung basiert ja wohl auf dem Sozialgesetzbuch SGB.
Habe ich noch nicht gelesen.

a) In der VBG (VGB ist falsch im Betreff) können sich Selbstständige, Unternehmer freiwillig versichern.
b) In der BG ETEM müssen sich bestimmte Berufsgruppen z.B. Fotografen versichern.
Fotografen können ja auch Selbständige sein, dann gilt ja wieder a)
Ist doch ein Widerspruch?

Jochen
_______
Wenn Du es eilig hast, gehe langsam.

mbs

Re: Gesetzliche Unfallversicherung VGB vs. BG ETEM
Antwort #6: August 06, 2014, 09:36:53
Die Gesetzliche Unfallversicherung ist nur für Beschäftigte Pflicht. Wenn außer den beiden Unternehmern niemand eingestellt wird (auch keine Azubis, Praktikanten, etc.), ist die ganze Fragestellung m.E. also überflüssig.

Laut Kurzbeschreibung der BG ETEM gilt eine Versicherungspflicht für Unternehmer nur für die Bereiche "Textil, Kleidung, Druck und Papier", da es dort üblich ist, dass die Unternehmer selbst in einer Art und Weise im Betrieb mitarbeiten, dass sie einer erhöhten Unfallgefahr ausgesetzt sind. Diese Pflicht kann ebenso entfallen, wenn die Unternehmer nachweisen, dass sie weniger als 100 Tage pro Jahr auf diese Weise aktiv sind.

Die VBG ist eigentlich nur für die sogenannten "freien Berufe", sowie Banken, Versicherungen, Glas, Keramik und Eisenbahn zuständig. Hier käme es also darauf an, ob man seine Tätigkeit (vor allem beim Finanzamt) als freiberuflich oder selbständig angemeldet hat.
« Letzte Änderung: August 06, 2014, 09:45:54 von mbs »
Re: Gesetzliche Unfallversicherung VGB vs. BG ETEM
Antwort #7: August 06, 2014, 09:47:50
Danke für feedback
Die Gesetzliche Unfallversicherung ist nur für Beschäftigte Pflicht. Wenn außer den beiden Unternehmern niemand eingestellt wird (auch keine Azubis, Praktikanten, etc.), ist die ganze Fragestellung m.E. also überflüssig.
Die Fragestellung ergibt sich, da die BG ETEM eine Beitragsforderung an die GbR gestellt hat.

Laut Kurzbeschreibung der BG ETEM gilt eine Versicherungspflicht für Unternehmer nur für die Bereiche "Textil, Kleidung, Druck und Papier", da es dort üblich ist, dass die Unternehmer selbst in einer Art und Weise im Betrieb mitarbeiten, dass sie einer erhöhten Unfallgefahr ausgesetzt sind.

Druck und Papier umfasst lt. BG ETEM auch Mediendesign und Fotografie.

Jochen
_______
Wenn Du es eilig hast, gehe langsam.
Re: Gesetzliche Unfallversicherung VGB vs. BG ETEM
Antwort #8: August 06, 2014, 09:58:58
... als freiberuflich oder selbständig angemeldet hat.

Die Tätigkeit als solche, jetzt mal unabhängig ob freiberuflich oder selbständig, wurde bereits 18.08.2008 bei der VBG angemeldet.
Seit diesem Datum existiert auch eine Mitglieds- und Betriebsnummer bei der VBG.
Beiträge mussten wegen keine Beschäftige nicht gezahlt werden.

Jochen
_______
Wenn Du es eilig hast, gehe langsam.