Die Gesetzliche Unfallversicherung ist nur für Beschäftigte Pflicht. Wenn außer den beiden Unternehmern niemand eingestellt wird (auch keine Azubis, Praktikanten, etc.), ist die ganze Fragestellung m.E. also überflüssig.
Laut Kurzbeschreibung der BG ETEM gilt eine Versicherungspflicht für Unternehmer nur für die Bereiche "Textil, Kleidung, Druck und Papier", da es dort üblich ist, dass die Unternehmer selbst in einer Art und Weise im Betrieb mitarbeiten, dass sie einer erhöhten Unfallgefahr ausgesetzt sind. Diese Pflicht kann ebenso entfallen, wenn die Unternehmer nachweisen, dass sie weniger als 100 Tage pro Jahr auf diese Weise aktiv sind.
Die VBG ist eigentlich nur für die sogenannten "freien Berufe", sowie Banken, Versicherungen, Glas, Keramik und Eisenbahn zuständig. Hier käme es also darauf an, ob man seine Tätigkeit (vor allem beim Finanzamt) als freiberuflich oder selbständig angemeldet hat.