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Re: Das Recht auf vergessen im Internet
Antwort #1: Oktober 23, 2014, 13:04:40
Die BBC kritisiert das umstrittene Google-Urteil des Europäischen Gerichtshofs und wird in den nächsten Wochen damit beginnen, die Seiten zu veröffentlichen, die der Suchmaschinenkonzern aus dem Index genommen hat:
http://www.heise.de/tp/news/Recht-auf-Vergessen-vs-Recht-sich-zu-erinnern-2428675.html
Re: Das Recht auf vergessen im Internet
Antwort #2: Oktober 23, 2014, 13:49:53
Die BBC kritisiert das umstrittene Google-Urteil des Europäischen Gerichtshofs und wird in den nächsten Wochen damit beginnen, die Seiten zu veröffentlichen, die der Suchmaschinenkonzern aus dem Index genommen hat:
http://www.heise.de/tp/news/Recht-auf-Vergessen-vs-Recht-sich-zu-erinnern-2428675.html

Die kann (muss) man sich dann ausdrucken und abheften  ;D
Wer definiert die sensiblen persönlichen Daten?

Jochen
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Wenn Du es eilig hast, gehe langsam.
Re: Das Recht auf vergessen im Internet
Antwort #3: Oktober 23, 2014, 20:43:21
Naja, bin da etwas Zwiegestalten. Recht auf vergessen kann man auch missbrauchen.

Und man kann relativ einfach die Suchergebnisse finden, die Google nicht mehr anzeigt, wenn man es wirklich drauf anlegen will.

Denn das sind doch dann die wirklich interessanten Dinge! Und ich spreche nicht von peinlichen Fotos, sondern von interessanten Informationen. Und wird sicher auch nicht lange dauern bis da dann was geleakt wird

Florian

  • Verderbliche Ware!
Re: Das Recht auf vergessen im Internet
Antwort #4: Oktober 24, 2014, 00:39:43
Wer definiert die sensiblen persönlichen Daten?

Google selbst nach eigenem Erwägen jedes Antrags.

Zukünftige transparente Standards dazu soll trotzdem ein Expertengremium erarbeiten.
http://www.google.com/advisorycouncil/

Ja, dass alles ist sehr zwiespältig und dieses Recht wird m.E. auch schon massiv missbraucht zur Schönung von Biographien. Oft wird auch wegen Kommentaren auf Seiten ein Antrag gestellt (und oft genehmigt). Hier wäre es doch sinnvoller, den Seitenbetreiber aufzufordern, den Kommentar zu löschen.

Beispiel für an sich durchaus interessante Infos: http://www.taz.de/!142391/

Alle genehmigten Löschanträge mit Link auf Artikel:
http://hiddenfromgoogle.com/

Andere Möglichkeit ist eine außereuropäische IP… nicht gerade schwierig.

 
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Beitrag frei Haus geliefert. Frisch von der Apfelinsel.