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Re: Forderungen nach "Drohnen"-Verboten
Antwort #15: Mai 15, 2016, 13:05:05
Ich glaube nciht daran, daß es lockerer wird. Der Trend geht doch ganz allgemein zu mehr Regeln.

Da hast Du mich falsch verstanden. Allerdings war mein letzter Satz auch missverständlich.
" Ich kann mir gut vorstellen, dass die beiden Verbände eine solche Kröte schlucken mit der Einschränkung, dass an Orten mit besonderer Aufstiegserlaubnis (im Volksmund "Modellflugplatz" genannt) lockerere Bestimmungen wie heute gelten. "

Das "lockerere Bestimmungen wie heute" sollte nicht meinen, dass die Bestimmungen gegenüber heute lockerer werden. Die Bestimmungen für Flugmodelle sind heute bereits locker und restriktiv genug. Sie sind seit Jahrzehnten bewährt und geben den Modellfliegern genügend Freiheiten und schränken sie gleichzeitig so stark ein, dass die Sicherheit gewährleistet ist. Eine Lockerung ist da also nicht nötig und auch nicht gewünscht oder gefordert.
Ich befürchte, dass die Verbände durchaus einer neuen starken Beschränkung (mit Quasi-Verbots des Modellfluges) zustimmen könnten, wenn es für Orten mit besonderer Aufstiegserlaubnis (im Volksmund "Modellflugplatz" genannt) weniger oder gar keine neuen Beschränkungen gibt, d.h. an solchen Orten wären die Bestimmungen dann lockerer als allgemein, so "wie heute" an allen Orten.
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Was ist die Mehrheit? Mehrheit ist der Unsinn, Verstand ist stets bei wen´gen nur gewesen." -- Schiller

Florian

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Re: Forderungen nach "Drohnen"-Verboten
Antwort #16: April 08, 2017, 19:33:21
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Re: Forderungen nach "Drohnen"-Verboten
Antwort #18: Juni 17, 2018, 12:04:26
Bei diesen Sachen bitte immer im Hinterkopf behalten, dass
- in solchen Dokumenten mit "Drohne" nicht wie in den deutschen Medien üblich Multicopter gemeint sind, sondern grundsätzlich alle unbemannten Luftfahrzeuge.
- wenn jemand privat zu sportlichen Zwecken oder zur Freizeitgestaltung fliegt, dann ist es ein Flugmodell, welches anderen regeln unterliegt bzw. unterliegen kann. (siehe letzter Absatz in dem Artikel)
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Re: Forderungen nach "Drohnen"-Verboten
Antwort #19: April 30, 2019, 09:00:06
Deutsches Gericht gibt Drohnen zum Abschuß frei

(Ich versteh Bild immer besser, so Schlagzeilenzu basteln macht einfach Spaß. ;D):

Florian

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Re: Forderungen nach "Drohnen"-Verboten
Antwort #20: April 30, 2019, 10:22:10
Kannst ja bei Sputnik-News oder so anheuern. ;) Unpolitisches Beispiel:
Hubble-Fotos: Schwarzes Loch nimmt Erde in Visier

Sogar mit Rechtschreibfehler!

Vielleicht besser nicht klicken, Verblödungsgefahr.
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Re: Forderungen nach "Drohnen"-Verboten
Antwort #22: Januar 02, 2021, 18:03:54
Bis auf die Registrierungspflicht gelten alle diese neuen Regeln aber nicht für Privatleute, die aus Hobby- oder Sportgründen im Rahmen eines Modellflugverbandes fliegen. Für Modellflug der Mitglieder der Modellflugverbände muss erst noch in den nächsten Jahren eine nationale Regelung geschaffen werden.
Effektiv bedeutet das, dass Fliegen aus Hobby- und Sportgründen nur noch für Verbandsmitglieder vernünftig machbar ist, und so quasi eine "Verbandspflicht für Modellflug" eingeführt wurde. Die Pflichtregistrierung wird natürlich für Verbandsmitglieder automatisch durchgeführt.

Diese Information liest man leider in der normalen Presse überhaupt nicht. Dort werden immer nur diese Klassen der EU-Regelung, die eigentlich gar nicht für Modellflug (=Hobby) gedacht sind und für diese auch nicht gelten, erwähnt.
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Re: Forderungen nach "Drohnen"-Verboten
Antwort #23: Januar 03, 2021, 15:10:02
Gilt das nur Drohnen mit Kamera?
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Re: Forderungen nach "Drohnen"-Verboten
Antwort #24: Januar 03, 2021, 17:27:59
Nein. Es steht zwar überall "Drohne", aber in der eigentlichen EU-Verordnung steht nur immer UAV=unmanned aerial vehicel=unbemanntes Luftfahrzeug. Betroffen sind von all diesen Sachen also alles, was sich unbemannt durch die Luft bewegt.

Ist genauso eine (absichtliche) Fehlleitung wie damals mit der "Drohnenverordnung". Das Wort "Drohne" kam in der Verordnung gar nicht vor und auch dort waren alle unbemannten Luftfahrzeuge betroffen.
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Re: Forderungen nach "Drohnen"-Verboten
Antwort #25: Januar 03, 2021, 17:46:05
Im Slashcam-Artikel kam der Eindruck auf, es seien nur Kamera-Drohnen betroffen.

Okay, Anschlussfrage... heißt das etwa, dass Papa & Sohn keinen Modellflieger mehr steigen lassen können, ohne in einem verbandsregistrierten Verein zu sein?
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Re: Forderungen nach "Drohnen"-Verboten
Antwort #26: Januar 03, 2021, 18:26:48
Jein.
Registrieren müssen die sich dann (ab 250g oder mit Kamera) unabhängig von Verbandszugehörigkeit.

Wer nicht in einem Verband ist, der in Zukunft nach Artikel 16 der EU-Regelung mit eigenen Regeln beauftragt ist, der muss die neuen EU-Regeln erfüllen, die recht komplex sind und die meiste normale Modellflugnutzung verbietet.
Wer in einem Verband ist, für den gelten dann die Regeln, die dieser Verband national mit den Regierungen vereinbaren wird. Die Verhandlungen laufen, aber es weiß noch keiner, was dabei raus kommt. Bis dahin gelten noch die alten Regeln.

Eine spezielle Halterhaftpflicht für Flugmodelle ist schon lange Pflicht und daher sollten die meisten Modellflieger auch in einem Verband (wegen der Versicherung) sein. Wie geschrieben, für diese Leute ändert sich bis auf die Registrierung, die die Verbände auch für einen machen, erst einmal nichts. Die EU-Regeln gelten für die einfach nicht. Wird in der Presse aktuell gar nicht erwähnt. Für diese Leute kommen dann später noch bis jetzt unbekannte Regeln unabhängig von den EU-Regeln.

Effektiv hat man aktuell also neu den Druck, besser die Versicherung über den Verband zu machen. Ist aber sowieso schon immer die empfohlene Lösung.
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Re: Forderungen nach "Drohnen"-Verboten
Antwort #27: Januar 03, 2021, 19:33:47
Danke für die Erläuterung. Ist ja alles ziemlich kompliziert.
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Re: Forderungen nach "Drohnen"-Verboten
Antwort #28: Januar 04, 2021, 08:23:11
Naja, eigentlich nicht. Ich habe versucht, es so umfassen und allgemeingültig zu formulieren wie möglich. Aber dann klingt es kompliziert oder unverständlich.

Ich versuche es mal stark vereinfachend:
- Für alle: Ab 1.5. muss der Pilot registriert sein ab 250g oder Kamera an Bord.
- Fliegen mit unbemanntem Luftfahrzeug zu Sport- oder Hobbyzwecken = Modellflug
- Modellflieger, die in einem Verband sind: Die alten Regeln gelten weiter, bis für diese Gruppe neue festgelegt wurden. Diese sollen so ähnlich wie die alten sein. Man wird sehen.
- Alle anderen: Die neuen EU-Regeln gelten, diese sind sehr komplex und kompliziert.

Wer also Modellflug betreibt und in einem Verband ist: Ruhe bewahren und die neuen EU-Regeln ignorieren und auch nicht versuchen, diese zu durchblicken.
Wer Modellflug betreibt und in keinem Verband ist: In einem Verband anmelden. Das war aber auch schon vorher wegen der Versicherungspflicht sinnvoll.
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Re: Forderungen nach "Drohnen"-Verboten
Antwort #29: Januar 04, 2021, 12:16:16
Okay, noch mal danke für Deine Bemühungen, es zu erklären.
Ist auch ganz gut gelungen, was mich angeht.

250 Gramm sind aber schnell erreicht, oder?
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