Wenn man geschickt manipuliert, trifft man keine Omas ohne Computer und trifft auch keine nicht vergebenen IPs. So ganz als unmöglich abtun, würde ich das nicht.
Nein, nicht unmöglich, aber hinreichend unwahrscheinlich.
Das will ich ja verdeutlichen: 100% sind eben nicht möglich und auch nicht gefordert.
Ich glaube, hier haben wir aneinander vorbei geschrieben. Ansonsten verstehe ich Deine Antwort nicht.
Ich meinte:
Wenn man gut manipuliert (und das ist simpel und einfach), hat man keine so hohen Fehlerquoten, sondern praktisch null. Man würde auch keine Omas oder Urlauber treffen. Es ist absolut simpel, eine eigene Liste von IPs zu erhalten, die keine so haarsträubenden Fehler enthält, sondern zu dem Zeitpunkt nur tatsächlich vergebene und genutzte IPs enthält. Die hohe Fehlerquote in Köln zeigt eher, dass sie zu der Zeit noch keine absichtliche Manipulation drin hatten.
Mit "unmöglich abtun" meinte ich, dass man die kriminelle Energie der Kläger nicht schon von vorneherein als nahezu 0 ansehen sollte. Es ist einfach, sehr erfolgversprechend, kaum bis gar nicht nachweisbar und finanziell vorteilhaft.
Was wäre, wenn es keinen Ersatz für diese defekten Geräte gäbe? Würde man dann gar keine Messungen mehr vornehmen, oder sich doch mit dem mangelhaften Status Quo abfinden?
Glaubst Du das wirklich? Das kann ich mir nämlich nicht vorstellen. Bei einem Messgerät, welches mit einer hohen Quote z.B. negative Geschwindigkeiten ausgibt, würde kein beklagter Autofahrer akzeptieren, dass ausgerechnet seine Messung nun fehlerlos wäre. Und damit würden die zu Recht nicht durchkommen.
Es stellt sich halt die Frage, ob die Berichterstattung korrekt ist, und v.a. ob man diese Fehlerquote dann verallgemeinern kann.
Du zweifelst nun die Aussagen des LG Köln an oder was meinst Du?
Ja, Fehlerquoten kann man nicht verallgemeinern. Ist aber doch ein Indiz, dass man derartige Messverfahren auf Fehlerquoten testen muss. Was glaubst Du was passiert, wenn ich mit einem selbstgeschriebenen Programm Daten zu irgendwelchen Verstößen sammele (meinetwegen Kennzeichen von zu schnellen Autos, Namen und Gesichtern von Leuten, die mein Grundstück betreten, IP-Adressen von Leuten, die angeblich einen kostenpflichtigen Dienst von mir genutzt haben=siehe Abofalle)? Glaubst Du ernsthaft, ein Gericht würde diese gesammelten Daten als so beweiskräftig sehen, dass die Beweislast umgekehrt wird und der andere belegen muss, dass er es nicht war?
Das ist von 2008. Es ist die Rede von „einigen Verfahren“. Das kann man wohl kaum hochrechnen.
Genau, kann man nicht. Und von 2008, weil dann irgendwann auch die Praxis geändert wurde und es nicht mehr übers Gericht läuft. Und es sind die einzigen Zahlen, die öffentlich bekannt sind. Schon komisch...
Wie hoch die Fehlerquote nun wirklich ist, würde uns alle brennend interessieren und natürlich hoffe ich auf belastbare Zahlen, irgendwie.
Wirst Du nicht bekommen. Das wollen die Kläger nicht, denn dann könntest Du Dich besser wehren.
Das ist ja aber nichts Aussergewöhnliches; nichts was jetzt speziell auf diese Thematik oder ganz generell auf das Internet beschränkt wäre. Es kann Dir doch grundsätzlich immer und überall passieren, dass Du zu Unrecht für irgendwas beschuldigt oder beklagt wirst.
Der Unterschied ist eben der, dass ich in anderen Fällen deutlich entspannter wäre, da dabei der andere mir ein Verschulden nachweisen müsste.