Steht doch ganz oben schon in der Zusammenfassung:
Weil Absenkung und Anhebung unterschiedlich schnell verlaufen, werden Renten aus bereits versteuerten Einkommen nochmals versteuert. Diese Doppelbesteuerung ist verfassungswidrig.
Der Anteil der Rente, der versteuert werden muss, ist höher als der Anteil der Beiträge, die steuerfrei gestellt werden. Und das für Jahrzehnte.
2040 werden Renten dann voll besteuert, Rentenbeiträge aber immer noch nicht 100% steuerfrei gestellt. Das Problem ist bekannt seit Bestehen dieser Gesetze und schlägt nun immer heftiger zu.