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Leistungsschutzrecht für Verleger
März 05, 2012, 14:29:27
Schwieriges Thema. Weiss jemand Links auf gute, sachliche Erklärungen, was das Leistungsschutzrecht für Presseverleger genau bedeuten und bringen wird? (Bei Wikipedia, IGEL und dem BDZV war ich schon. Klarheit brachte leider nichts davon...)
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Complete liberty of contradicting and disproving our opinion, is the very condition which justifies us in assuming its truth for purposes of action; and on no other terms can a being with human faculties have any rational assurance of being right. (John Stuart Mill - On Liberty)

Florian

  • Verderbliche Ware!
Re: Leistungsschutzrecht für Verleger
Antwort #1: März 05, 2012, 14:53:26
Geht mir genauso. Ehrlich gesagt wusste ich damit zunächst gar nicht anzufangen, ganz Twitter war trotzdem voll davon.
Ich denke, das hier bringt etwas Licht ins Dunkel, um was es eigentlich geht: http://www.sueddeutsche.de/digital/neues-leistungsschutzrecht-grundeinkommen-fuer-verleger-1.1300268

Dort ist noch ein Kommentar der Zeit verlinkt, der die Kritik schneidend zusammenfasst (und teilt). Ganz oben steht die angebliche Bedrohung der Informationsfreiheit, was mal wieder der Riesenhammer ist. Vor ein paar Jahren gab es News Aggregatoren gar nicht…

Um welche Summen es geht, kann man nicht beurteilen. Im Koalitionsbeschluss von gestern (http://docs.dpaq.de/353-koalitionsrundenergebnisse.pdf, 2.) heißt es „angemessen“.

Ich persönlich meine, dass die Urheberrechte doch ausreichen? Schließlich darf man nur auszugsweise zitieren, es sei denn man beschäftigt sich z.B. wissenschaftlich damit, den Text in Gänze auseinander zu nehmen. Und genauso handhabt es z.B. auch Google News, man sieht nur Überschrift, ein paar Sätze - und dafür bekommen die Zeitungen einen Link auf ihre Seiten.
Aber die Verleger sehen halt die Milliardengewinne bei Google, da hätten sie gerne was davon.

 
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Beitrag frei Haus geliefert. Frisch von der Apfelinsel.
Re: Leistungsschutzrecht für Verleger
Antwort #2: März 05, 2012, 15:25:59
Danke, den Artikel der Süddeutschen hatte ich auch schon gelesen. Dabei aber den Link auf den guten Kommentar der Zeit übersehen. Der bringt immerhin insofern Klarheit, als dass es diese anscheinend noch gar nicht gibt, weil dieser Koalitionsbeschluss ja offenbar nicht mehr ist, als eine vage Absichtserklärung.

Ich persönlich meine, dass die Urheberrechte doch ausreichen? Schließlich darf man nur auszugsweise zitieren, es sei denn man beschäftigt sich z.B. wissenschaftlich damit, den Text in Gänze auseinander zu nehmen. Und genauso handhabt es z.B. auch Google News, man sieht nur Überschrift, ein paar Sätze - und dafür bekommen die Zeitungen einen Link auf ihre Seiten.
Aber die Verleger sehen halt die Milliardengewinne bei Google, da hätten sie gerne was davon.

Sehe ich auch so. Und wenn man in den Argumenten des BDZV liest, hört sich das für mich irgendwie auch so an (...Zitatrecht wird nicht eingeschränkt...), als ob das Google irgendwie gar nicht treffen würde. Aber eben, so harmlos wie dort formuliert, kann es ja wohl nicht gemeint sein, sonst würde es gar keinen Sinn machen...
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Florian

  • Verderbliche Ware!
Re: Leistungsschutzrecht für Verleger
Antwort #3: August 30, 2012, 22:13:35
Zwar hat sich das Kabinett jetzt auf eine Gesetzentwurf geeinigt. (hier zu lesen). Viel schlauer, wer jetzt wann wie betroffen ist, macht einen das auch nicht.
http://www.heise.de/newsticker/meldung/Bundesregierung-verabschiedet-Gesetzentwurf-zu-neuem-Leistungsschutzrecht-1677870.html
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Re: Leistungsschutzrecht für Verleger
Antwort #4: August 30, 2012, 23:22:14
Danke. Ja, viel klarer ist mir das noch nicht.
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Florian

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Re: Leistungsschutzrecht für Verleger
Antwort #7: April 04, 2020, 19:39:10
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Re: Leistungsschutzrecht für Verleger
Antwort #8: Januar 23, 2021, 00:22:44
Mit welchen Bandagen bei diesem Thema gekämpft wird, läßt sich z. Zt. in Australien besichtigen:
https://www.golem.de/news/mediengesetz-google-will-australien-verlassen-2101-153613.html

Florian

  • Verderbliche Ware!
Re: Leistungsschutzrecht für Verleger
Antwort #13: August 01, 2023, 23:37:20
Passt nicht ganz, aber auch hier geht es um Geld, wenn man was verlinkt:
https://www.heise.de/news/In-Kanada-Meta-blockiert-ab-sofort-Links-auf-Nachrichten-9232361.html
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