Bezogen aufs Fliegen ist es relativ einfach:
Grundsätzlich unterliegen alle Flugmodelle dem LuftVerkehrsGesetz (LuftVG), der LuftVerkehrsOrdnung (LuftVO), der LuftVerkehrsZulassungsOrdnung (LuftVZO) und den Grundsätzen des Bundes und der Länder für die Erteilung der Erlaubnis zum Aufstieg von Flugmodellen gemäß §16 LuftVO (NfL I 59/06).
§1 des LuftVG regelt, wer alles dem LuftVG unterliegt. Flugmodelle auf jeden Fall. Erst einmal steht dort, dass alles erlaubt ist, wenn es nicht anderweitig eingeschränkt wird.
§1 der LuftVO regelt, wie sich Teilnehmer prinzipiell verhalten sollten (analog zur Straßenverkehrsordnung).
Kommen wir zu Flugmodellen, die einer besonderen Erlaubnis bedürfen: §16 der LuftVO sagt ganz klar, dass Flugmodelle über 5kg, mit Raketenantrieb, mit Verbrennungsmotoren in einer Entfernung von weniger als 1,5km von Wohngebieten und im Umkreis von 1,5km von Flugplätzen einer besonderen Erlaubnis bedürfen, d.h. dass diese nur auf zugelassenen Flugplätzen betrieben werden dürfen.
Also:
- Innerhalb von 1,5km von einem Flugplatz, darf man generell nur auf einem zugelassenen Flugplatz fliegen.
- Verbrennerflugzeuge unter 5kg, darf man überall fliegen, wo man weiter als 1,5km von einem Wohngebiet weg ist oder einen zugelassenen Flugplatz hat.
- Elektroflugzeuge und Segler unter 5kg darf man ansonsten überall fliegen (und dazu zählt die Parrot Drohne).
- Modelle über 5kg oder mit Raketenantrieb darf man generell nur auf einem zugelassenen Flugplatz fliegen.
Weitere Bedingungen:
1. Auch wenn man an einem Ort entsprechend der obigen Angaben fliegen dürfte, kann es unterbunden werden, wenn der Grundstückseigner explizit den Start von Flugmodellen verbietet. Landen darf man grundsätzlich überall, aber Starten eben nicht. Aber solange der Grundstückseigner das nicht explizit verboten hat, darf man. 2. Haftpflichtversicherung
Der Pilot ist laut §102 LuftVZO verpflichtet eine Haftpflichtversicherung für Modellflugzeuge zu besitzen.
Der Pilot muss laut §106 LuftVZO einen Versicherungsnachweis mit sich führen.
In einigen normalen Privathaftpflichtversicherungen ist der Betrieb von Segelflugzeugen bis 5kg enthalten. Aber oft auch gar nicht und für motorgetriebene (Elektro und Verbrenner) kenne ich keine einzige. Wie auch immer. Die Piloten müssen nachweisen können, dass sie eine geeignete Versicherung haben.
Also kurz zusammengefasst für die Parrot Drohne:
- Innerhalb von 1,5km von einem Flugplatz, darf man nur auf einem zugelassenen Flugplatz fliegen. Ansonsten ist der Start überall erlaubt, wo der Start nicht explizit verboten ist. Landen darf man überall.
- Man muss eine Haftpflichtversicherung haben, die den Betrieb von elektromotorgetriebenen Flugmodellen einschliesst und einen Nachweis darüber mit sich führen.