Wegen der Rechnung (ich habe noch einmal nachgefragt):
Man kann für jeden Einkauf im AppStore, der mindestens eine kostenpflichtige App beinhaltet, jeweils eine Rechnung beantragen. Aber auch auf dieser wird keine USt ausgewiesen. Laut meinem Steuerberater würde das auch nichts nutzen, da man die USt, die ja in Luxemburg gezahlt wird, nicht wieder bekommt. Außerdem wäre es mit einer Menge Papierkrieg verbunden, dass ganze auch einfach nur nach Saarlouis zu melden.
Nun ja, zumindestens soll es eine Rechnung geben. Ob das wirklich der Fall ist, werde ich in Kürze testen.