Na ja, es muss ja nicht gleich so bürokratisch zu und her gehen, dass es einen Internet-Führerschein braucht oder der Rechner alle zwei Jahre zum TüV muss. Das wären wohl ohnehin Massnahmen mit grossem Aufwand aber Null Wirkung.
Ich dachte eher, wie ja schon skizziert, an die Massnahme, dass der Provider eben amoklaufende Rechner von Internet trennt und sie nur noch auf eine Seite zugreifen lässt, auf welcher dem Besitzer mitgeteilt wird, dass sich sein Rechner regelwidrig verhalten hat und er doch bitte nachsehen oder nachsehen lassen und den Rechner wieder in einen internettauglichen Zustand versetzen (lassen) möchte, wenn er die Dienste des Providers wieder in Anspruch nehmen möchte.
(Und mit dem Unwissenheit schützt vor Strafe nicht meinte ich einfach, dass die Unwissenheit oder Unbedarftheit des Benutzers in meinen Augen nicht als Begründung dienen kann, nichts zu unternehmen. Nur dass einer nicht weiss, dass auf seinem Schreibtisch ein Bot steht, kann doch schwerlich als Begründung dienen, dass kein Schwein etwas unternimmt und man den Bot gemütlich weiter wirken lässt. Ich meinte einfach, es liegt primär in der Verantwortung jedes Internet-Teilnehmers, dass sein Equipment in Ordnung ist. Ist es das nicht, kann die Unwissenheit darüber nicht als Argument gegen deswegen erlittene Unannehmlichkeiten dienen.)