Antwort #46: November 19, 2005, 13:14:33
Die Unfehlbarkeit des Papstes gibt es aber erst seit dem 1.Vatikanischen Konzil und war damals und heute äußerst umstritten - außerdem bezieht sie sich "allein" auf Glaubens- und Sittenfragen. Die Verfassung der innerkirchlichen Organisation, z.B. die Laieneinbindung fallen also wohl (bin ja kein Theologe) nicht darunter.
Es gibt auch in der katholischen Kirche gewisse Spielräume. Aber klar: Wenn der Papst ausdrücklich etwas verbietet oder fordert, dann ist es gültig. Heute - das muss ja nicht immer so bleiben, vielleicht gibt der Heilige Geist auch einmal etwas anderes ein.
Ansonsten stimme ich Dir zu:
Wenn z.B. eine Frau unbedingt Pfarrer(in) werden will, muss sie sich halt einer evangelischen Kirche anschließen. Eine "geheime" Weihe entgegen des ausdrücklichen Verbots des Papstes ist doch per se wertlos. Nach katholischem Verständnis, versteht sich.
« Letzte Änderung: November 19, 2005, 13:17:55 von Florian »
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