Das löst die Problematik aber nicht, das ist das Prinzip Hoffnung.
Habe auch nicht behauptet, es würde das Problem lösen.
Ich finde das gar nicht so weltfremd, dass man mit zunächst einmal davon ausgeht, dass man mit den Standardfunktionen eines Gerätes oder Software, welche definitiv nicht für Privatanwendung ausgelegt sind, auch problemlos kommerziell arbeiten kann. Dass da so Fallstricke drin sind, fällt für mich unter "unerwartete Klausel".
Es geht aber nicht um das Programm, sondern um den verwendeten Codec. Deshalb verstehe ich die Verwunderung nicht. Jeder, der sich mit professionellem Video beschäftigt, kennt die Thematik, behaupte ich mal. Die Irritation kommt von Bloggern, die Videos einstellen und wird in Online-Foren übersteigert zur Panik. Was? Ich muss 2500 $ zahlen, wenn ich H.264 auf meine kleine Webseite stelle? Usw.
Gratis Online-Videos sind aber dauerhaft gebührenbefreit:
http://www.businesswire.com/news/home/20100825006629/en
Das gilt aber nur so lange sie nicht direkt bezahlt werden! Sie müssen kostenlos sein.
Nein, nur wenn sie gratis und unter 12 Minuten sind oder firmenintern verwendet werden.
Was heißt da nein? Ich habe wenn dann nur die 12 Minuten nicht erwähnt, weil ich fand sie in den Originaldokumenten nicht. Habe ich es übersehen? Oder zitierst Du andere Quellen?
Nein, sehe ich nicht so. Kein Grund gegen das Patent. Die Probleme liegen ja nicht bei dem Patent, sondern bei der unklaren zukünftigen Lizenzsituation.
Die Unklarheit ist das eine. Vor allem passte es den Leuten aber nicht, überhaupt jemals etwas bezahlen zu müssen - da liegt der Hase im Pfeffer.
Und doch, es ist ein Grund, patentfreie Software zu nutzen, wenn man das nicht will.
Ja, Patentsprache ist komischerweise immer sehr kompliziert. Und ja, die Lizenzvergeber könnten sich sehr viel klarer ausdrücken. Noch ein Grund, sich nicht darauf einzulassen.
Andererseits ist es nun mal Industriestandard, und die sind auch wichtig.
Auch dort kommen die zu dem Schluss, dass bereits das Aufnehmen und Abspielen von H264-Videos in Profi-Kameras/-Software nur für private Zwecke erlaubt ist. Denn der Hersteller hat nur eine derartige Lizenz für dieses Gerät erworben.
Dort steht ganz unten:
„In kurzen deutschen Worten: Endnutzer dürfen den Codec für den privaten Gebrauch ohne Weiteres nutzen (wie es so ja auch in allen Lizenzbestimmungen steht). Wer allerdings als Endnutzer AVC-Produkte oder -Videos verkauft, muss lizenzieren, wobei gegebenenfalls Lizenzkosten anfallen können.“
Zum anderen ist es doch fast schon Panikmache, zu behaupten Privatfilmer, die nicht mal im Internet veröffentlichen, seien irgendwie gefährdet, zur Kasse gebeten zu werden. Wer soll das denn kontrollieren?
Für alle Seiten macht es nur Sinn, eine Veröffentlichung zu „besteuern“.