Änderungen muss es geben, sonst würde man der Vorgabe des Verfassungsgerichts nach Änderung nicht gerecht werden. Wenn die Politik gleichzeitig die Vorgabe macht, daß für den Staat unterm Strich die Einnahmen aus dieser Steuer gleich bleiben sollen, muss es Änderungen für Einzelne geben, für den Einen wirds billiger, für Andere muss es teurer werden.
Da kommt jetzt die Angst der Politiker vor dem Wähler. Würde man den Bodenwert in Reinkultur heranziehen, würde der Unterschied zur bisherigen - närrischen - Regelung besonders drastisch. Die Grundsteuer würde aus dem Jahr 1964, oder gar aus dem Jahr 1935, auf den Wert von 2020 katapultiert. Das wäre in einigen Gegenden ein Preisschock, auch für Mieter, da die Steuer komplett auf diesen umgelegt wird. Also sucht die Politik nach einem Rechenmuster, das den Wert berücksichtigt, große Änderungen zum IstZustand aber vermeidet. Nicht sehr mutig, Angst halt.
Besser fände ich das bisherige deutsche Steuersystem komplett wegzzschmeißen, und ganz neu anzufangen mit einem sehr einfachen, auf wenigen Grundsätzen basierende, Steursystem, dann inklusive Bodenwertsteuer. Um Schocks zu vermeiden, bräuchte es außerdem eine 10 jährige Übergangsphase und staatliche Hilfen für den Strukturwandel bei den dann arbeitslos werdenden Steuerberatern.