Nach einigem
hin und her wurden heute die Vorgaben für die weitere Mobilfunkversorgung in Deutschland festgelegt:
http://www.spiegel.de/netzwelt/web/5g-mobilfunk-die-auflagen-der-bundesnetzagentur-stehen-fest-a-1240497.html Leider waren Diskussion und Entscheidungsfindung reichlich oberflächlich und die deutsche Politik ist viel zu kurz gesprungen und hat, wie auf vielen anderen Politikfeldern, versäumt ein Problem zu lösen. Beschlossen wurde:
- im Frühjahr 2019 sollen, wie bei 4G die Frequenzen vom Staat versteigert werden. Die 4G Milliarden "Erlöse" des Staates zahlen wir immer noch, durch in Europa einmalig hohe Gebühren, ab
- die 5G Netze müssen bis 2022 den Anforderungen entsprechend, also quasi fertig, ausgebaut sein
- (das erste 5G iPhone soll 2020 erscheinen :-)
- als schnelles mobiles Internet gilt ab 2022 eine nominelle, theoretische Höchstgeschwindigkeit von 100 Mbit/s brutto, von garantierten Mindestgeschwindigkeiten keine Spur
- wie bisher schon, dürfen die Anbieter 30 % der Fläche Deutschlands unversorgt lassen (= vorgeschriebene Versorgung von "98 % der Bevölkerung")
- NEU versorgt werden müssen, wie bisher schon Autobahnen: Bundesstraßen, dicht befahrene Schienen- und Schiffartswege.
- Es bleibt beim geschlossenen Wettbewerb von nur drei Unternehmen
- dank neoliberalem Wirtschaftskonzept findet sich nichts von folgenden Vorschlägen im Beschluß:
° nationales Roaming
° in unrentablen Gegenden wird ein Netz gebaut, dass sich alle Unternehmen teilen.
° Es gibt ein staatliches Bundesnetz. Wettbewerb wird innerhalb organisiert.
° Der Staat stockt in unrentablen Regionen auf, z.B. mit Synergien durch das deutschlandweite, digitale Behördenfunknetz BOS
° Wie bei Briefkästen, schreibt der Staat eine flächendeckende Versorgung vor ("gleichwertige Lebensverhältnisse")
Mit technischen und physikalichen Gegebenheiten hat man sich erst gar nicht aufgehalten:
https://www.golem.de/news/bundesnetzagentur-regeln-fuer-vergabe-der-5g-frequenzen-beschlossen-1811-137920.html