Wir werden es nun so machen das wir Orange Production als Gbr anmelden, dass erscheint uns am sinnvollsten.
Um nochmal klarzustellen, was MacFlieger gesagt hat: Eine GbR und ein Firmenname schließt sich leider gegenseitig aus.
"Firma" bedeutet, dass man das Recht hat, als "künstliche Person unter einem fremden Namen" auftreten zu dürfen, beispielsweise unter dem Namen "Orange Production". Dieses Recht ist nur Vollkaufleuten vorbehalten, die diesen Namen ins Handelsregister eintragen lassen. Ich glaube allerdings, dieser Schritt ist für Euch viel zu aufwändig und teuer.
Für die geplanten kleinen Gewinne ist es angemessener, wenn Ihr eine GbR als Personengesellschaft gründet. Ihr seid dann sogenannte Minderkaufleute, die z.B. nicht zur vollen Finanzbuchhaltung verpflichtet sind, sondern für die eine Einnahmeüberschussrechnung reicht.
Das ist dann also "nur" ein Unternehmen, keine Firma. Im Geschäftsverkehr dürft Ihr deshalb nur unter Euren voll ausgeschriebenen Namen auftreten, also "Alexander Klotz und Tobias Keller GbR". Ein nachgestellte Tätigkeitsbezeichnung wie "Webdesign" ist erlaubt. Auch ein Nachstellen des Begriffs "Orange Production" wird in der Praxis normalerweise akzeptiert, ist aber rechtlich schon im grauen Bereich.
Mehr Spielereien mit der Bezeichnung sind allerdings nicht möglich. Schon das Abkürzen oder Weglassen eines Namens (A. Klotz & T. Keller) oder das Voranstellen der Tätigkeitsbezeichnung (Orange Production Klotz und Keller) sind nicht gestattet und könnten Euch in rechtliche Schwierigkeiten bringen. Das wäre nur möglich, wenn Ihr auch "firmiert". Eine Firma, die quasi einer GbR entspricht, wäre eine OHG (Offene Handelsgesellschaft).
Ansonsten: Viel Erfolg für Euer Vorhaben!